hello, die Pallette der Bewertung ist dabei von 0 bis 100 (aus:Versorgungsmedizinische Grundsätze - Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008):
3.7 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen
Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen 0 - 20
Stärker behindernde Störungen
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen) 30 - 40
Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit)
mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten 50 - 70
mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten 80 - 100
Insofern kann ich Ihnen dabei keine wirklich sichere Auskunft geben ohne z.B. einen Bericht eines Psychiater oder Psychologen gesehen zu haben.
Zu beachten ist, das die GdB werte nicht einfach addiert werden. (20 + 30 sind nicht 50 sondern eher 40 oder gar nur 30 je nach Befundlage).
VG
Rudi