Welchen Gesellschaftervertrag oder Rechtsform wählen bei erwerbsgemindertem Gesellschafter?

Hallo,

eine Person P. bezieht Erwerbsminderungsrente und kann auch wirklich (von seiner Gesundheit her) nur so viele Stunden arbeiten, wie es einem 450-Euro-Job entspricht. Allerdings ist P. intelligent und kreativ und hat viele Ideen, darunter auch Geschäftsideen. Eine davon will P. mit Geschäftspartner G. verwirklichen. Die Aufteilung soll so aussehen:

P. bringt ein:

  • die Geschäftsidee
  • den größeren Teil des Kapitals
  • den kleineren Teil der Arbeit
  • ist quasi der Mastermind hinter der Sache

G. bringt ein:

  • seine volle Arbeitszeit
  • den kleineren Teil des Kapitals
  • seinen geringeren Teil an kreativen Ideen und Erfahrung

Das Problem:

P. hat gehört, dass die Deutsche Rentenversicherung misstrauisch wird, sobald ein Erwerbsgeminderter sich selbstständig macht. P. erinnert sich mit Schaudern an den Kampf um die Rente mit Klage, Gutachten und teilweise sehr unangenehmen persönlichen Unterstellungen. P, will diesen Hickhack auf keinen Fall wieder und will daher eine Überprüfung durch die DRV unbedingt vermeiden (zumindest solange, bis das Geschäft ordentlich Ertrag abwirft).

Die Frage:

Wie kann man das Geschäft so konstruieren, dass er zwar im geringen Umfang daran mitarbeitet, aber nicht als Geschäftsführer gilt? Folgende Möglichkeiten wurden bisher angedacht:

a) Stille Beteiligung und - bei ersten Erträgen - ein 450-Euro-Job bei der Firma. Problem: P. soll auch Entscheidungen treffen können und will ungern gegenüber Dritten (Kunden, Lieferanten etc.) immer auf G. als Chef verweisen müssen. Außerdem würde er auch gerne als der genannt werden, der die Idee hatte.

b) Ganz offiziell auch Geschäftsführer sein, aber im Gesellschaftsvertrag festhalten, dass er zeitlich nur im Umfang eines Mini-Jobs sich einbringt? Problem: Ich bezweifle, dass das die DRV interessiert.

c) Mit der DRV reden? Problem: Die können ja tatsächlich nicht überwachen, wieviel P. real arbeitet. Außerdem hat P. nach seinen Erfahrungen den Eindruck „das sind alles Verbrecher“. Und man will auch keine schlafenden Hunde wecken.

Irgendeine Idee?

Und welche Bedenken könnte G. bei all dem haben bzw. welche Probleme könnten sich ergeben?

P. könnte als Gesellschafter einer GmbH fungieren, deren Geschäftsführer der G. wird. Die Gesellschafterstellung gibt ihm genug Einfluss, und Geld kann er über Gewinnausschüttungen erhalten. Macht aber nur Sinn, wenn das Geschäftsmodell so tragfähig ist, dass neben der Geschäftsführervergütung auch tatsächlich Gewinne erzielt werden können. Bei einem kleinen Nebenerwerb stehen die Gründungs- und Verwaltungskosten in keinem vernünftigen Verhältis zum Nutzen bei dieser Rechtsformwahl.

Gilt für eine UG (haftungsbeschränkt) dasselbe?

Im Prinzip ja, allerdings können die Gewinne nur zu 75% ausgeschüttet werden, was die Alimentierung des Gesellschafters begrenzt.