Welchen Obolus vom Chef steuertechnisch besser

Hallo,

ich trete am 18. Juni eine neue Anstellung an. Am Freitag traf ich den obersten Chef zum ersten Mal zum Vertrag unterschreiben, bisher kannte ich nur die Filialleitung.
Der Chef bot mir einen Obolus an, den ich selbst wählen kann.
1). Übernahme der Kinderbetreuungskosten
2). Weiterführung meiner bereits vorhandenen Betriebsrente (70€)
3). Fahrtkostenzuschuss 0,30€/km (lt seiner Berechnung ca 130€).

Für mich kommen nur Punkt 2 oder 3 in Frage, da muss ich nun aber gut abwägen und hab nicht ganz den Überblick wie sich das mit dem Spritgeld verhält.

Es werden pauschal 15% versteuert, so weit komm ich noch mit. Danach wird das noch irgendwie versteuert und das was dann rauskommt ist mein Obolus. Allerdings kann ich dann die Fahrtkosten nicht mehr beim Jahresausgleich angeben. Also entweder oder. Und da verlier ich nun den Überblick und hab zu wenig Ahnung. Wo kommt unter dem Strich mehr bei raus? Zuschuss vom Chef oder Lohnsteuerjahresausgleich? Oder rechnet sich das nicht und ich fahr mit der Betriebsrente besser?

Kann mir jemand helfen? Bin leicht überfordert mit Steuerzeuchs :wink:

Danke!

Ganz grob, weil natürlich kaum Infos vorliegen:

Beim Fahrtkostenersatz erhältst du 130 € vom Arbeitgeber, die mindern auf der anderen Seite deine Werbungskosten. Wie sich das auswirkt? Ist das vorteilhaft? Es kommt darauf an.

Bei der Direktversicherung bezahlt dein Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge, ohne dass du das versteuern musst. Später in der Rentenbezugsphase musst du diese Rente aber versteuern. Wie sich das auswirkt? Ist das vorteilhaft? Es kommt darauf an.

Ansonsten gilt: 130 € ist mehr als 70 €. Eigentlich recht einfach.

So vereinfacht lässt es sich halt eben nicht sehen, deswegen blick ich da auch nicht durch.
Es fragt sich halt, was bleibt von den 130€ übrig bzw was bekomm ich beim Jahresausgleich angerechnet. Also wie fahr ich besser.

Mit den dürftigen Angaben kann man nicht genauer antworten.

Hi!

Ähm - doch.

130,-€, da der AG die pauschalen Steuern übernimmt, SV-Beiträge fallen nicht an.

Du kannst die 130,-€ halt nicht als Werbungskosten absetzen.
Normalerweise (Entfernungspauschale) gibt man die einfachen km pro Tag an, welche das zu versteuernde Einkommen dann um 30 Cent/km vermindern.
Das heißt, Du würdest bei der Einkommensteuererklärung von diesen 130,-€ weniger Steuern bezahlen, was sich maximal netto mit einer Summe von 66,98€ niederschlagen kann - das aber auch nur, wenn Dein Einkommen oberhalb von ca. einer viertelmillion Euro im Jahr liegt.
Man muss kein mathematisches Genie sein, um zu erkennen, dass 130 € wesentlich mehr sind als 66,98€.

VG
Guido

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weder noch

Sachleistungen in Höhe von 44,-€ im Monat…für dich absolut Steuerfrei.
zB. dies hier: KEINE WERBUNG!
https://www.edenred.de/produkte/ticket-plus.html

gibt es bei uns seit ein paar Jahren und hat mir schon so manchen Weihnachtswunsch erfüllt.

Macht aber nicht jeder Arbeitgeber, und ich würde auch keinem Arbeitgeber dazu raten. Das Risiko bei Betriebsprüfungen ist viel zu hoch, vor allem wenn sich im Lauf der Zeit irgendwelche „Vereinfachungen“ in die betriebsinternen Abläufe einschleichen. Was passiert, wenn der Mai-Gutschein wegen Feiertags erst im Juni gekauft wird (usw. usf.)?

Natürlich profitiert sie davon. Aber eine Antwort, die die steuerlichen Auswirkungen der beiden Varianten für ihren Fall miteinander vergleicht, ist schwer möglich (wie überhaupt sehr schwer möglich ist, eine Aussage zu treffen, ob sich die nachgelagerte Besteuerung von Direkt- oder Riesterversicherungen lohnt) . Und dass 130 € mehr als 70 € ist, zu dieser Aussage hatte ich mich auch schon hinreißen lassen, obwohl ich ansonsten zugegebenermaßen wieder etwas knapp geblieben bin.

hallo,

genau aus diesem Grund

hat mein AG dieses Programm auf dringendes „Anraten“ des zuständigen FA auch beendet.

Übersehen wird auch gerne, daß es neben der steuer- bzw. SV-rechtlichen auch eine arbeitsrechtliche Problematik geben kann, wenn ein AN nicht frei über sein Entgelt - wozu auch einige „Benefits“ gehören - verfügen kann, ohne daß das in seinem Arbeitsvertrag steht.

&Tschüß
Wolfgang

… was dann genau welchen Vorteil zu einem Betrag von 70,-€ oder gar 130,-€ im Monat hat?

Hallo,

ich wundere mich ein bißchen, warum hier keiner nach den Konditionen für die (bisherige)betriebliche Altersversorgung nachfragt.
wenn die zB eine garantierte Mindestverzinsung beinhaltet, kann das schon attraktiv sein.
Ist denn die bAV schon mindestens 5 jahre alt und könntest du sie nach den versicherungsbedingungen auch allein weiterführen ?

&Tschüß
Wolfgang

vielleicht weil es absolut steuerfrei ist?..und Vater Staat nicht in die Tasche greift

Die ist 4 Jahre alt und ich bezahle sie seit Oktober privat.

So weit reichen meine mathematischen Kenntnisse auch noch. Aber ich habe ja nicht 130€ unter dem Strich auf der Hand.

Was brauchst denn noch für Angaben?

Tut er beim pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss doch auch nicht, jedenfalls nicht beim Arbeitnehmer.

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Doch, du bekommst die brutto für netto, ohne Steuerabzug und ohne Sozialversicherungsabzug. . Davon bezahlst du dann deinen Sprit und deine Autokosten. Weil dir die Kosten bereits ersetzt werden, setzt du sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Fahrtkostenerstattung an, sie werden dann von den Fahrten Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte abgezogen, im besten Fall ergibt das 0.

Da geht schon was von ab

Nein, wenn es pauschal versteuert ist, dann nicht.

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Nun, ich kann nicht mehr machen, als dir dezidiert darlegen, was cash übrig bleibt.
Du kannst anderer Meinung sein, aber wenn dir selbst Steuerberater hier sagen, dass es brutto für netto gezahlt wird und du es trotzdem verneinst, dann bin ich raus.