Welchen Recycling-Code für Kunststoffgemisch

Hallo!

Ein Plastikdose besteht etwa zu gleichen Teilen aus PE-HD und aus Silikon, geringe Mengen von PET und ein Ventil sind auch enthalten. Lebensmittel oder Kosmetika sind darin abgefüllt. Nach Entleerung des Produktes wird die Dose entsorgt. Man kann die Einzelteile der Dose nicht ohne weiteres trennen. Damit entfällt meiner Meinung die Möglichkeit, die Dose in den gelben Sack zu werfen. Bleibt also der Resrmüll, der thermisch verwertet wird. Mit welcher Recycling-Kennung muss ich das Produkt versehen (Dreieck mit 3 Pfeilen)? 02 für PE-HD trifft nicht zu, ist ja auch etwa gleich viel Silikon drin. Wenn ich 07 also „andere Kunststoffe“ nehme, schließt es wiederum PE aus? Muss das Produkt überhaupt mit so einem Zeichen kenntlich gemacht werden?

Für hilfreiche Tipps bin ich sehr dankbar!

Hallo zurück,

von Kennzeichnung der Kunststoffe habe ich keinerlei Ahnung.

Gruß
Christian

Hallo Gerogia,
die Recyclingzeichen kommen ja aus dem Anhang der Verpackungsverordnung.
Neueste Fassung unter
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/p…

Da heisst es im ANhang 4 dass dieser zu §14 gehört, in dem steht:

§ 14
Kennzeichnung
Verpackungen können zur Identifizierung des Materials mit den im Anhang IV festgelegten
Nummern und Abkürzungen gekennzeichnet werden. Die Verwendung anderer Nummern und
Abkürzungen zur Identifizierung der gleichen Materialien ist nicht zulässig.

Wesentlich ist KÖNNEN…wenn es also keine andere Vorschrift oder Selbstverpflichtung dazu gibt, wie beispielsweise bei der utomobilindustrie, würde ich die Kennzeichnung weglassen.

Wenn es gekennzeichnet werden muss, frag doch mal die
www.kunststoffverpackungen.de/

oder einen Experten der regionalen Industrie- und Handelskammer.
Hoffe dass ich helfen konnte und mir ein Sternchen verdient hab :smile:

Hallo Georgiia,

meines erachtens macht hier eine Materialkennzeichnung keinen Sinn. Dem gelben Sack sind "nur lizensierte Verkaufsverpackungen, die in keinem sonstigen Sammelsystem erfasst werden, zuzuführen.

Für dein Bespiel bedeutet dies dass die Dose ja nun in erster Linie schon mal keine Verkaufsverpackungen ist, damit nicht lizensiert wird, und somit auch nicht in den gelben Sack gehört. Sonstige Sammelsysteme meinen, nur zu Ergänzung, die Sammlung von Flaschen u.ä.

Die Dose ist dem Restmüll zuzuführen. Über den Restmüll wird sie dann, auch wenn noch ein Behandlungsverfahren vorgeschaltet sein sollte, die Dose in der Müllverbrennungsanlage landen. Dort ist dann die Art des Kunststoffes völlig egal.

Ich hoffe das hat Dir geholfen, ansonsten einfach wieder schreiben.

Schönen Gruß
Sausage

Hallo,
ich gehe davon aus, daß Sie ein Produkt in den
Verkehr bringen möchten.
Hier greift dann die Verpackungsverordnung in der BRD
Nähere Auskünfte zur Kennzeichnung/Kosten für die
Rücknahme etc. erfahren Sie
Impressum
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH

Sitz des Unternehmens:
Frankfurter Straße 720-726
51145 Köln-Porz-Eil
Telefon: 0 22 03/9 37-0
Telefax: 0 22 03/9 37-1 90

[email protected]

Geschäftsführer:
Stefan Schreiter
Dr. Edmund Stassen
Michael Wiener

V.i.S.d.P. für den redaktionellen Inhalt:
Klaus Hillebrand

MFG

Hallo
Seit langen befasse ich mich nicht mehr mit Recycling von Kunststoffen. Deshalb ist mein Wissenstand gar nicht aktuell. Im Allgemeinen aber lassen sich Kunststoffgemische wegen sehr naheliegende Dichte so gut wie garnicht wirtschaftlich trennen. Eine Pulverisierung bzw. granulierung des Gemisches, Zweck Produktherstellung funktioniert nach meinem Wissen nicht, da die Eigenschaften von Thermoplasten (PE) und Elastomeren(Silikon)das ueberhaupt nicht zulassen. Ich wuerde auch eine thermiche Bewertung vorziehe. Viel Erfolg und viele Gruesse aus Teheran- Vahid Moshirnia

Hallo!

Ein Plastikdose besteht etwa zu gleichen Teilen aus PE-HD und

Hallo Georgiia,

welchen Hintergrund hat deine Frage?
Möchtest du etwas in Plastik-Dosen verpacken oder selbst welche herstellen, oder gehts dir nur ums entsorgen?
zu Pkt.1 würd ich mir keine Sorgen machen,das regelt der Hersteller der Dosen.
zu Pkt.2 gibts da keine DIN-Norm?keine Ahnung
zu Pkt.3 ab in die gelbe Tonne damit,das meiste landet eh in der Müllverbrennung oder im Ausland.

Ich bin leider kein Experte für Kunststoffe; ich kann da nicht weiterhelfen.
mfG H. Claus

Liebe Georgia

Bei dieser Anfrage handelt es sich um „Deutschland-Typische“ Bezeichnungen.

Leider kann ich dazu keine Angaben machen, da mir diese nicht geläufig sind.

Selbst die Abfallcode nach VeVa sind z.T. gerade bei solchen Fragen mit der EU (noch) nicht harmonisiert.

Tut mir leid, dass ich Dir keine genaueren Angaben liefern kann.

Gruess
Fritz Schaffner

Hallo, leider kann ich hier keine Auskunft geben. Alternative: Internet oder bei einer Uni/Chemietechnik nachfragen.
Viele Grüße
Jutta

Hallo!
Ich kann Dir leider keinen Code nennen. Meines Wissens wird der Plastikmüll auch thermisch verwertet soweit er im Haushalt anfällt. Anders ist das wenn grössere Mengen einer bestimmten Sorte anfallen wie Folien aus PE oder PMMA (Acrylglas), das sind gefragte Rohstoffe. Ich habe vor einiger Zeit einmal versucht Monitorgehäuse aus PVC zu vermarkten: wenn man sie kleinshreddern kann ist das sogenannte Recyclinggranulat sehr gut zu vermarkten aber Vorsicht: so eine Shreddermühle ist nicht billig und wenn man dann doch Metall dazwischen hat, von übersehenen Schrauben oder so, ist die Mühle ko und dein Granulat metallverseucht, das nimmt dir keiner mehr ab weil dann der Extruder auch kaputt geht mit dem weiterverarbeitet wird. Spraydosen meinst Du nicht zufällig? Die kann man, obwohl verboten, mit der Zange öffnen wenn sie ganz drucklos sind (vorher Loch reinschlagen), der Dosenkörper ist aus Alu oder Eisen, ebenso der Dosenkopf und die Feder darin (Schrott); der Rest ist PVC. Ausnahme: PU-Schaum-Flaschen: der Händler muss die leergebrauchten Dosen zurücknehmen, es gibt ein Rücknahmesystem und die Dosen sind mit einem dreieckigen Symbol aus durchsichtigem Kunststoff mit Ausrufezeichen gekennzeichnet. Nicht öffnen: es entwickelt sich eine furchtbare Schweinerei aus klebrigem Kunststoff. Hab ich Dir helfen können? lg aus Mecklenburg!

Sorry, auf diese Frage kann ich DIr keine hilfreiche ANtwort geben.

Hallo Sausage,

danke für deinen interessanten Beitrag. Wenn meine Plasikdose keine Verkaufsverpackung ist, warum ist es dann eine Deodose aus Aluminium? Habe hier eine solche stehen, die sowohl den grünen Punkt drauf hat als auch das Recycling-Zeichen mit der Kennzeichnug Alu. Der Unterschied ist mir noch nicht ganz klar. Du meinst also, dass ich bei Inverkehrbrinung meiner Dose gar nichts kennzeichnen muss? Oder muss ein Vermerk drauf: Im Hausmüll zu entsorgen?

Danke vorab für deine Antwort!

Viele Grüße

Georgíía

Hallo Roger,

danke für deine Antwort.
Mir ist schon nicht ganz klar, wann die Dose eine Verpackung und wann ein Produkt ist, denn bei zweiterem würde dich Verpackungsordnung doch gar nicht greifen oder? Ich habe versucht mit Deodosen aus Aluminium zu vergleichen, aber selbst dort sind die Kennzeichnungen sehr unterschiedlich.

Vielen Dank vorab!!

Viele Grüße

Georgíía

Hallo Georgia,

dazu gibt es verschiedene Urteile
Findest Du bei der Suchmaschinensuche.

Nur mal in Stichworten: Ein Lollystiel bei den Kirschlollys ist Bestandteil des Produktes-weil es sonst ja ein Kirschbonbon wäre.
Nicht lachen-ist so.

Wenn in einem Spiel das Spielfeld auf die Innenseite des Deckels aufgedruckt ist, ist es ebenfalls Bestandteil des Produktes-weil man sonst nicht spielen könnte.

Aber such mal, vielleicht auch unter den Stichworten „abgrenzung produkt verpackung“
Grüße

Hallo Geodiia,

die Deodose aus Aluminium „verpackt“ das Produkt Deo. Deine Dose verpackt aber kein eigentlich zu verkaufendes Produkt. Sie ist das Produkt!
Neben dem Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen (=grüner Punkt) gibt es auch weitere Rücknahmesysteme zur freiwilligen Selbstrücknahme. Hier stand z.B. Schlecker immer in der Kritik ihre Produkte nicht zu lizensieren und im Laden zurückzunehmen. Nur kam niemand , und jeder hat es in den gelben Sack gestopft.
Neben dem grünen Punkt gibt es aber z.B. noch Interseroh, die sich um Transportverpackungen kümmern.

Das ganze ist schon recht kompliziert. Vielleicht bringt dich die Verpackungesverordnung weiter, da sollte das geregelt sein.

Transportverpackungen hast du z.B. wenn du einen Kühlschrank, oder einen Fernseher kaufst. Die haben ja keine hübsche werbewirksame Verpackung, sondern nur Karton und Styropor. Deren Aufgabe ist es das Produkt vor Beschädigungen zu schützen.

Ein anderes Beispiel wäre z.B. fertiges Kartoffpüree. Der Karton ist die Verkaufsverpackung (grüner Punkt), der Karton steht mit vielen anderen auf einer Palette die in Folie verschweißt ist (Interseroh o.ä.). Die i.d.R. 3 Tüten sind Hausmüll.

Zurück zu deiner Fragestellung. Das Recycling-Kennzeichen soll der Unterscheidung bei der stofflichen Verwertung bei der Zuordnung des vorliegenden Hauptstoffes dienen (Neben Alu gibt es ja auch noch Kunststoff an der Deodose). Da deine Dose aber in den Hausmüll gehört und somit i.d.R. der thermischen Beseitigung zugeführt wird interessiert sich niemand für die genauen Inhaltsstoffe, außer sie sind gefährlich.

Noch ein kleiner Exkurs: Die Deo-Spraydose gehört auch nicht in den gelben Sack. Da wird alles lizensiert was bezahlt wird. Das ganze ist aber eine mit Treibmittel (i.d.R. Propan/Butan-Gemisch) gefüllte Druckgaspackung. Die kann auch wenn nichts mehr rauskommt, da immernoch Treibmittel enthalten ist, bei starker Erhitzung, Beschädigung und Funkenbildung usw. explodieren. Druckgaspackungen gehören zur Schadstoffsammelstelle!

Den Vermerk „Im Hausmüll entsorgen“ kannst Du dir sparen. Das ist ein Vermerk den es schon mal bei vermeindlichen „Problemabfällen“ gibt und dann durch einen Vorbehandlungshinweis ergänzt werden (z.B. Dispersionsfarben, wenn die Farbe ausgetrocknet ist).

Schönen Gruß
Sausage

1 Like

Eigentlich dürfen nur die Produkte gekenzeichnet sein, die auch wirklich recylierbar sind. Es sollten eigentlich keine andere Mischungen im Handel sein.

Da geben es aber viele Interessenkonflikten.

Da bekanntlich aller guten Dinge 3 sind, muss ich ein weiteres mal fragen.

Eine Dose ist ja nur deswegen eine Dose, weil man etwas darin abfüllen kann :smile: Wenn ich meine Plasikdose an einen Abfüller verkaufe, der Deo einfüllt (was durchausrealistisch ist), sehe ich keinen Unterschied zu einer Aludose (außer dass in meiner keine Druck- und Treibmittel drin sind.)

In der Verpackungsverordnung steht:
Kriterien für die Begriffsbestimmung „Verpackungen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 (Stand: 01.04.2009)

a) „Gegenstände gelten als Verpackungen, (…), es sei denn, der Gegenstand ist integraler Teil eines Produktes, der zur Umschließung, Unterstützung oder Konservierung dieses Produktes während seiner gesamten Lebensdauer benötigt wird, und alle Komponenten sind für die gemeinsame Verwendung, den gemeinsamen Gebrauch oder die gemeinsame Entsorgung bestimmt.“ (Bsp. Teebeutel)

Nach dieser Definition sind Aludosen meiner Meinung nach auch keine Verpackungen. Zumindest erkenne ich keinen Unterschied zu einer Vergleichbaren aus Plasik.

Du sagst, Deodosen gehören eigentlich nicht in den gelben Sack. Dass heißt, die Deoabfüller „kaufen“ den Grünen Punkt und dürfen trotzdem nicht im gelben Sack entsorgt werden?? Das ist aber bitter.

Wenn ich aus Marketinggründen den Grünen Punkt anbringen möchte, könnte ich dies also theoretisch tun, ich müsste ihn nur bezahlen. Irgendwie scheint mir das doppelmoralig…

Wahrscheinlich suche ich nur in den Krümeln, aber ich finde das Thema wirklich spannend!

Danke für deine Zeit!

Grüße

Georgíía

Hallo Gergiia,

da hast Du ja wohl den richtigen Teil der Verpackungsverordnung gefunden, und straft meine letzte Aussage Lügen. Allerdings ist mir die auch nicht so geläufig, da die nicht wirklich in meinem Aufgabenbereich anzuwenden ist. Wie Du aber siehst ist die Deodose demnach auch keine Verkaufsverpackung.

Auf deine Dose angewendet würde das aber heißen wenn die Deodose, oder ein Deostein u.ä. in der Dose liegt ist es eine Verpackung, wird das Produkt in die Dose abgefüllt eben nicht. So würde ich das jetzt zumindest lesen. Allerdings sind ja auch sonstige Cremedosen mit dem grünen Punkt versehen. Ich würde da auf den Passus „Integraler Bestandteil“ und „gesamte Lebenszeit“ tippen. Man könnte die Creme ja auch umfüllen.

Beim Deospray geht das nicht, und die Dose ist auch integraler Bestandteil. Hier wird nur Geld und Werbung gemacht.

Für deine Dose wirst Du für eine Kennzeichnung nicht an der 07 vorbeikommen. Was ich allerdings nicht weiß ist ob Du überhaupt kennzeichnen musst.

Schönen Gruß
Sausage

Moin,
ich habe keine Ahnung!
Gruß aus Hamburg