Welchen Stundenlohn kann man angeben bei Büro als geringfügige Kraft?

Wenn Jemand in einem kleinen Versicherungsmaklerbüro als Bürokauffrau in geringfügiger Beschäftigung arbeitet, wie viel kann man als Stundenlohn verlangen?

Gelernte Bürokauffrau, aber 16 Jahre aus dem Berufsleben durch Familienzeit heraus. Nun wieder langsam ins Berufsleben zurück. Zuerst als geringfügige Mitarbeiterin im Büro.
Wie viel kann man als Stundenlohn derzeit verlangen? Später soll der Job als halbtags ausgebaut werden.

Wer kann helfen? Die Arbeit ist eine normale Bürotätigkeit, nachmittags auf 8 Std. pro Woche, was später erweitert werden soll. Nicht wohnhaft in einer Großstadt, sondern einer normalen Kreisstadt.

Viele Grüße von Simone

Hallo,

zumindest mal den Mindestlohn von 8,50 € ab 01.01.2015.

Ob es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, kannst Du bei der HBV nachfragen, das weiß ich so aus dem Stand nicht.

Ist dem so, gilt der im Tarifvertrag vereinbarte Lohn (entsprechend Alter, Berufserfahrung usw.), ist dem nicht so - gut verhandeln, aber nicht unter 8,50 €.

Gruß

Hallo,
das ist eine pauschale Frage, denn es ist nichts geschrieben, welche Tätigkeiten denn da ausgeübt werden sollen.

Wenn auch Angebotserstellung, Tarifvergleiche, aktive Telefonie mit Kunden erforderlich ist, werden heute zwischen 10-12 €/h verlangt und bezahlt.

Kaffee kochen, Briefe eintüten, Telefonate entgegen nehmen und Rückruf vereinbaren gilt dann ab Jan. 2015 der 8,50€ Mindestlohn.

lG