Hallo ich habe folgendes Problem. Ich habe zum 31.07 bei meiner Leihfirma gekündigt. Die Mitarbeiterin hat mir einen Resturlaub von 14 Tagen ausgerechnet und beruft sich auf die 12telung. In meinen Vertrag steht wörtlich:
Im Ein- und Austrittsjahr hat der Mitarbeiter Anspruch auf so viele Zwölftel des jeweils zustehenden Urlaubs als es der zahl der vollen Beschäftigungsmonate entspricht. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf von 6 Monaten bemisst sich der Urlaubsanspruch in Werktagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen des Bundesurlaubgesetzes.
Laut Bundesurlaubgesetz steht mir ja in der 2. jahreshälfte der volle Urlaub zu bzw der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen. Ich würde auch alle kriterien erfüllen: 2Jahre betriebszugehörigkeit und zum 31.07 gekündigt. Kann ich auf die 20 Tage bestehen?