Welchen Wert haben die vielen Neuerungen beim Abschiebungsgesetz?

Welchen Wert hat das „neue“ vereinfachte Abschiebungsgesetz? Unsere Volksvertreter (Regierung) wenden ja nicht einmal die vorhandenen Gesetze an. Nach meinen Recherchen wurden 2014 202.834 Asylanträge gestellt davon wurden 65.718 abgelehnt und zur tatsächlichen Abschiebung kam es nur bei 10.300. Da frage ich mich wirklich was die Debatte über ein vereinfachtes Abschiebungsgesetz soll? Ist das vielleicht nur ein Versuch die Bevölkerung zum Schweigen zu bringen? Ganz nach dem Motto werft den dummen Lämmern nur etwas Heu hin und sie werden schweigen …
Quellen:
https://www.contra-magazin.com/2015/12/bericht-abschiebungen-haben-sich-2015-fast-verdoppelt/
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/197906/umfrage/entscheidungen-ueber-asylantraege-in-deutschland/

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Die Judikative wendet die Gesetze an.

Es sind "Sprechblasen"
Und nichts wird sich ändern. In vielen Fällen
ist es auch gar nicht möglich.
Der Bürger soll damit beruhigt werden.
Die z.Zt. bestehenden Möglichkeiten werden
gar nicht angewendet.
ALLES NUR HEISSE LUFT.

Ja.

Hallo,

Deine Recherchen sind falsch. http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/bundesamt-in-zahlen-2014.pdf?__blob=publicationFile Tabelle i-16. In 2014 ca. 129.000 Entscheidungen in 2014, wovon ca. 41.000 aus irgendeinem der zahlreichen Gründe (teils nur vorläufiges) Bleiberecht erhielt.

Die Quelle Statista weist die Zahlen für 2015 aus.

Das bezieht sich im Rahmen der Ereignisse von Köln auf die schnellere Möglichkeit, straffällige formal auszuweisen. Eine Abschiebung ist hingegen eine Zwangsmaßnahme für Personen, die nach der fromalen Ausweisungsanordnung nicht freiwillig das Land verlassen.

„Zukünftig liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann
vor, wenn ein Straftäter wegen dieser Delikte zu einer Freiheitsstrafe
verurteilt worden ist, unabhängig davon, wie hoch die Freiheitsstrafe
war, und unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist
oder nicht“, so Maas. Das gelte auch für Jugendliche und Heranwachsende.
Bei einem „besonders schwerwiegenden“ Ausweisungsinteresse gelte dies
künftig bereits bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr.

Zu den Differenzierungen zum Ausweisungsinteresse verweise ich auf die Kombination der §§ 53 und 54 des Aufenthaltsgesetzes.

Die hier verlinkte Version ist nicht die geplante, sondern die aktuell gültige. Die geplante Version muss trotz des Aktivismus angesichts der Empörung der Bevölkerung das ganz normale Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Von daher ist es bislang nur die kommunizierte Absicht der Parteiführungen und nicht mehr.

Eine Absenkung der Zuzugszahlen oder faktische Massenabschiebungen wird es damit nicht geben. Aber vielleicht werden wir ja einige Kriminelle schneller wieder los (Anmerkung für Mitlesende: Ja, ich kenne die [noch] aktuellen Probleme bei der faktischen Abschiebung. Auch daran kann man drehen.)

Gruß
vdmaster

Hi,

was Du hier sauber trennst (Ausweisung und Abschiebung) wird leider in öffentlichen Debatten aus Mangel an Kenntnissen oder mit Vernebelungsabsicht immer wieder gerne vermengt und verwechselt.

Und für wirksame Verschärfungen bei den Abschieberegeln ist der Spielraum sehr eng, wenn es konkret wird.

Aus guten Gründen schiebt Deutschland ausländische Straftäter nicht in Staaten ab, in denen ihnen Folter oder Todesstrafe drohen, auch nicht indirekt (über Drittstaaten). Das wird hoffentlich so bleiben.

FG myrtillus

Hallo
zu Deine Recherchen sind falsch

:wink: du weißt doch sicher auch, dass man nur seiner eigenen Statistik trauen sollte. Und wirklich, dem Link den Du da angegeben hast traue ich keinen Meter. Kennst doch sicher noch wie man mit Informationen umgegangen ist. Bewusst wurden Informationen verschwiegen …….…….

zu Das bezieht sich im Rahmen der Ereignisse von Köln
was willst du mir damit sagen? Hast du meinen Text nicht gelesen? Was hat Köln mit dem zu tun, dass wir vorhandene Gesetze nicht voll ausschöpfen. Aber wenn du Köln schon ansprichst, möchte ich dir sagen, dass ich der Meinung, dass dies nur geschehen konnte weil sich unsere derzeitige Regierung nicht an bestehenden Gesetze hält. Kennst du den Artikel von Udo di Fabio? Lies ihn bitte mal durch. Hier ein Auszug: Angela Merkels radikale Grenzöffnung ist offenbar ein historischer Rechtsbruch. Das mit Spannung erwartete Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo di Fabio erschüttert das politische Berlin.
Deinem Schlusswort stimme ich voll und ganz zu.
Danke für dein Feedback

Köln hat damit zu tun, dass eine Verschärfung der Ausweisungsregularien bevorsteht. Zu Deinem fehlenden Vertrauen in die tatsächlichen Entscheidungszahlen des BAMF fehlt mir das Verständnis. Das ist nicht die Anzahl der „Einreisenden“ gewesen.

Das Fehlen einer tatsächlichen Grenzkontrolle ist auch ein (innerer) Rechtsbruch.

das hört sich ja recht beruhigend an, denke das ist auch das, was sich viele besorgte Bürger wünschen. Leider sehe ich den Grund für den momentanen Aktionismus nur darin, dass die bestehende Regierung versucht zu retten was noch zu retten ist. Ich glaube nicht, dass sich dadurch grundlegend was ändert.

Wobei die Verschärfung der Ausweisungsregularien völlig unnötig ist, wenn man bestehendes Asylgesetz anwendet. Und Dublin&Co. Berücksichtigen würde.

Zudem widerspricht eine Verschärfung imho dem GG Art.16… etc., denn ein Asylberechtigter darf nicht einfach ausgewiesen werden, sondern müsste beispielsweise eine Haftstrafe antreten.

Franz
der ohne Links :sunglasses:

Über eine Verschärfung des Sexualstrafrechts möchte ich ernsthaft schon gar nicht nachdenken. Nicht weil unnötig, sondern weil

  1. es zu einer generellen Verdachts- und Verdächtigungshysterie führen wird
  2. hierzulande nicht annähernd Ressourcen zur Bewältigung der Anzeigen und bei Strafverfolgungsbehörden vorhanden sind
  3. man nicht ein Einzelereignis zum Anlass nehmen sollte

Die Hysterie der Politik ist nur wegen Wählerstimmen.

Wieder was gelernt. Ich dachte bisher, die spricht Recht.