Welcher Gehaltsteil stellt Kosten f. Betriebe dar?

Liebe Wissenden!

Durch einen Kollegen bin ich etwas ins Straucheln gekommen, was die Kalkulation von Personalkosten anbelangt. Bislang ging ich davon aus, dass sich die Personalkosten wie folgt kalkulieren:

Bruttogehalt + AG-Anteil der SV-Beiträge = Personalkosten für das Unternehmen.

Mein Kollege sagte jedoch, dass die Kalkulationskosten für das Unternehmen folgende seien:

Nettogehalt + AG-Anteil der SV-Beiträge

Begründung: „Der Arbeitnehmer zahlt seinen eigenen Anteil und die Steuer selbst - sind also nicht unsere Kosten!“

Ich überwache in unserem Unternehmen u. a. das Geschäftskonto und habe die einzelnen Kontobewegungen in Kategorien unterteilt. Von unserem Konto werden sowohl die AG-Anteile, als auch die AN-Anteile der SV-Beiträge durch die Krankenkassen eingezogen. Diese kategorisierte ich bislang in Personalnebenkosten. Mein Kollege sagte, dies wäre nicht korrekt, da zumindest der AN-Anteil keine Kosten für das Unternehmen darstellen. Wenn dem so wäre, dann kann eigentlich auch die „Faustformel“:

Bruttogehalt x 1,22 = Gehaltskosten für AG

keine Gültigkeit haben, oder?

Ich bin nun endgültig mit meinem Latein am Ende und mir fehlen die entsprechenden Argumente. Was habe ich nicht verstanden?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß, J.

Da hilft nur eins nicht verrückt machen lassen. Bruttolohn zzgl. Lohnnebenkosten des Ag sind die Personalkosten. Etwas anderes ist es nur wenn man sich die Liquidität anschaut da werden die Nettogehälter, die Steuern und Lohnnebenkosten zu unterschiedlichen Fälligkeit bezahlt.

Hallo NixKanna,
lass dir kein x vor ein u vormachen! Natürlich liegst du mit Brutto+AG-Anteil richtig. Anders ausgedrückt: Eigentlich müsste der AN seinen Anteil ja selbst überweisen, d.h. der AG müsste das ausbezahlen - also das Bruttogehalt!!! Da wohl viele die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben nicht zahlen würden und weil der AG ja sonst nichts zu tun hat werden eben beide Anteile direkt vom AG überwiesen, bzw. buchen die KK ab.
Dein Kollege hat sich im Datum geirrt - der 1. April ist schon lang vorbei!!!
Grüße
Cordy

Hallo,

eines vorweg, ich bin kein Experte auf dem Fachgebiet…

Sicher bin ich mir aber bezüglich deiner ersten Frage auf jeden Fall!!
Hier ist deine Lösung „Bruttogehalt + AG Anteil SV Beiträge = Personalkosten (auch genannt Arbeitgeber-Aufwand = tatsächliche Kosten!)“ RICHTIG!!
Denn der Bruttolohn, stellt einen tatsächlichen Aufwand, sowie Auszahlung dar! Das Brutto ist das Gehalt aus Arbeitgeber Sicht an den Mitarbeiter. Das der Arbeitgeber den SV Anteil des Arbeitnehmers an die Krankenkasse weiterleitet ist unrelevant!!

Zu der Begründung deines Kollegen:
Sicher zahlt der Arbeitnehmer die Steuer und seinen SV Anteil quasi selbst, aber eben VON DEM GEHALT welches der Arbeitgeber ihm ja bezahlt!! Daher BRUTTO Gehalt zählt in vollem Umfang zu den Personalkosten des Unternehmens!

Und nun zum Geschäftskonto, reden wir hier direkt vom Bank-, bzw. Girokonto? Dann hättest du in naja indirekter Weise schon recht, da nur das Netto-Gehalt an den Mitarbeiter geht und der SV Anteil des Arbeitnehmers direkt von uns weitergeleitet wird obwohl dies eigentlich zum Bruttogehalt gehören würde.

Zur Verdeutlichung der Ablauf auf dem Girokonto
Zahlung Netto Gehalt Mitarbeiter

  • Zahlung SV Anteil Arbeitnehmer für eben diesen an die KK
  • Zahlung Lohnsteuer für Arbeitnehmer
    = Bruttogehalt (= somit Personalkosten)

Wobei eben im Gegensatz dazu in der Lohnbuchhaltung nicht die einzelnen Posten als Kosten gesehen werden (da ja eben der Arbeitnehmer von seinem Brutto diese Zahlungen leistet, wir aber diese für den Arbeitnehmer weiterleiten), sondern schlichtweg das Bruttogehalt!

Ich weis das klingt jetzt etwas verwirrend, ich hoffe ich konnte es einigermaßen verdeutlichen - wenn nicht, scheu dich nicht nochmal genauer nachzufragen wenn du etwas nicht verstehst :smile:

So und nun noch kurz zu deiner Faustformel, davon habe ich ehrlich gesagt noch nie etwas gehört. Habe aber mit einer Kollegin gesprchen die hier fit ist und diese meinte, dass diese Formel super alt ist und quasi eben die restlichen AG Anteile im Verhältnis zum Bruttogehalt darstellt. Der Faktor 1,22 ist demnach schon recht alt und eben nicht an die aktuellen SV Sätze angepasst. Zudem ist dies mehr eine Faustformel für Kalkulationen, Planungen usw. Und hier könnten dann über den Faktor auch weitere Kosten wie bspw. eine zusätzliche Betriebsrente mit einbezogen werden.

Ich hoffe ich konnte dir helfen!

Viele Grüße!

hallo J.
die unterschiedliche Darstellung der Kosten liegt in der Bruttomethode u. der Verrechnungsmethode.
Letztendlich sind die gesamten Aufwendungen des AG wie Du sie dargelegt hast die richtige Kalkulationsmethode ist, da der AG die Aufwendungen auch für den AN durchführt - wie gesetzl. vorgeschrieben.

Gruß T.

Hallo, also wenn man sich die Berechnung getrachtet, kann ich Deinem Kollegen schon etwas zustimmen. Die Anteile des AN an der Sozialversicherung und die LSt/KiSt etc. werden ja bei der Zahlung als sonstige Verbindlichkeiten bezeichnet, also direkt als Einbehaltungen für den AN. Aber, so steht es in allen Publikationen geschrieben, ist dennoch als Betriebsausgaben der Bruttolohn sowie der AG-Anteil an den Sozialversicherungen anzusehen. Ich möchte das auf die steuerliche Sichtweise begrenzen, da der Bruttolohn auch die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer, also die Steuer der Arbeitnehmer ist, die diese dann auch wieder bei Ihren Einnahmen als steuerpfl. Einkommen ansetzen müssen. Hier wird ja auch nicht nur auf den Nettolohn abgehoben.