Hallo!
Mal ne Frage zum Nachlass. Ein Nachlass enthält neben gefüllten Konten, die eindeutig beziffert werden können auch ein Grundstück mit Haus drauf. Alleinerbe A teilt dem Nachlassgericht mit, dass der Wert des Grundstück etwas mehr als 100000 Euro ist. Enterbter B wird stutzig, weil der Nachlass für ca. 300000 Euro verkauft wird. B rechnet und stellt fest, dass der beim Nachlassgericht angegebene Betrag lediglich der Bodenrichtwert×Grundstücksfläche ist, sagen wir mal 230 € x 480 m². Da eine Stufenklage von B angestrebt wird, wäre interessant welcher Wert für den Pflichtanteil zu Grunde gelegt wird.
Danke für eure Reaktionen