Welcher Nachlasswert gilt?

Hallo!

Mal ne Frage zum Nachlass. Ein Nachlass enthält neben gefüllten Konten, die eindeutig beziffert werden können auch ein Grundstück mit Haus drauf. Alleinerbe A teilt dem Nachlassgericht mit, dass der Wert des Grundstück etwas mehr als 100000 Euro ist. Enterbter B wird stutzig, weil der Nachlass für ca. 300000 Euro verkauft wird. B rechnet und stellt fest, dass der beim Nachlassgericht angegebene Betrag lediglich der Bodenrichtwert×Grundstücksfläche ist, sagen wir mal 230 € x 480 m². Da eine Stufenklage von B angestrebt wird, wäre interessant welcher Wert für den Pflichtanteil zu Grunde gelegt wird.

Danke für eure Reaktionen

Servus,

maßgeblich ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Tods des Erblassers.

Im gegebenen Fall müßte allerdings der Pflichtteilsberechtigte nachweisen, dass dieser höher war als der Wert von Grund und Boden.

Schöne Grüße

MM