Welcher Preis ist richtig?

Sehr geehrte Damen und Herren. Ich war heute im Marktkauf Eisenhüttenstadt und kaufte 3 Packungen Danone Aktivia Creme-Genuss 4x125g. Ausgepriesener Preis = 1,39 €. Auf dem Kassenbon erschien dann aber 1,99 €. Ich also an die Information und nachgefragt und den Beweis in Form eines Fotos vorgelegt. An der Info sagte man mir, dass 1,39 € der Werbepreis von voriger Woche war und der Preis an der Kasse der richtige sei. Damit war ich nicht einverstanden, denn ich gehe davon aus, dass der ausgepriesene Preis vür mich als Kunde bindend sei. Man zahlte mir zwar die Differenz zwischen den beiden Preisen aus, aber erklärte mir gleichzeitig, dass dies eine Kulanzsache sei und es nicht getan werden müsste. Was ist nun richtig und welchen Preis kann Marktkauf in diesem Fall von mir fordern? Ist es wirklich Kulanzsache des Verkäufers oder ist der ausgepriesene Preis bindend? Danke schon mal im Voraus für Ihre Antwort.

Hi,

guckst Du hier: http://www.vzb.de/Preisangaben-an-der-Kasse-nachpruefen und hier https://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgab…

Fazit: Der Preis an der Kasse gilt.

Gruss
K

Hallo.

Es ist - meines Wissens - immernoch rechtlich umstritten. Generell vorab. Das benannte Geschäft hat richtig gehandelt und aus Kulanz erstattet. Dies stimmt.
Es heißt, dass die ausgezeichneten Preise - wie auch in Prospekten - ein Angebot sind, mit dem Hinweis, dass Irrtümer und Schreibfehler möglich sind.
Der Kunde gibt an der Kasse sein Angebot ab, indem er die Ware vorlegt. Der Kassierer nimmt mittels Scanen oder eintippen, das Angebot an. Nun weicht der Preis an der Kasse von der „Angebotsvorstellung“ des Kunden ab. Der Kunde kann hier sofort vom Kauf zurücktreten und die Ware MUSS storniert werden.
In der Regel - und auch meiner persönlichen Erfahrung nach - reagieren die Geschäfte alle, wie beschrieben - aus Kulanz erstatten.
PS. Andersrum beschwert sich auch keiner :smile:
Am Samstag wird oft begonnen, die Ware für Montag herzuräumen und umzuzeichnen.
Aus Kulanz geben die Geschäfte ab Spätnachmittag bereits die umzeichnete Ware zum Montagspreis. Und ist eine Ware an der Kasse günstiger als im Regal (Werbung läuft am Samstag aus und ist für Montag wieder auf Normalpreis) gilt der Kassenpreis.

Guten Abend „ichhabkeinen“,

mellic06 hat den Sachverhalt schon sehr richtig dargestellt. Es ist in der Tat Kulanz, wenn der Markt Ihnen die Ware zum (wenn auch überholten) günstigeren Preis überlassen hat.
Die Preise an den Regalen oder an der Ware sind Angebote zum Kauf für diesen Preis. Ausschlaggebend ist jedoch der Preis, der z.B. aufgrund des Bar-Codes an der Kasse ausgewiesen wird.
Wenn man die Ware zu diesem (wenn erhöhten) Preis nicht akzeptiert, kein Problem, man kriegt den Rechnungswert stressfrei von der Kassiererin wieder ausgebucht.

Hallo,
ich bin in der Justiz tätig und kenne ein bisschen die Gesetze (ich bin aber kein studierter Jurist!!!). Ich würde sagen, wenn der Preis von 1,39 Euro auf der Packung klebte oder am Joghurtregal befestigt war, dann hast Du ein Recht, die Ware auch für diesen Preis zu erhalten. Das hätte dann auch nix mit Kulanz zu tun. Das wäre einfach Pech für „Marktkauf“. Die müssen halt aufpassen, dass sie zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Preisschilder anbringen.