Das habe ich jetzt nicht verstanden.
Hier steht das auch nochmal. Den Link der Landwirtschaftskammer hatte ich genommen, weil er so gut begründet…
http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/psm_HausKleingarten_node.html
„Eine wichtige Vorschrift im Pflanzenschutzgesetz besagt, dass
Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Flächen und im Übrigen nur
auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen angewendet werden dürfen. Auf anderen Flächen, z. B.
Wegen, Wegrändern, Garagenzufahrten und Stellplätzen sind
Pflanzenschutzmittel tabu. Anwendungen dort stellen Ordnungswidrigkeiten
dar, die mit Bußgeld geahndet werden können. Das Verbot gilt auch dann,
wenn in der Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels
Anwendungsgebiete wie „Wege und Plätze“, „Wege und Plätze mit
Holzgewächsen“ oder „Wege und Plätze ohne Holzgewächse“ aufgeführt sind.
Die Anwendung ist nur erlaubt, wenn zusätzlich eine
Ausnahmegenehmigung bei dem Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes
beantragt und genehmigt wird, auf dem sich die beantragte Fläche
befindet.“
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pflschg_2012/gesamt.pdf
Abschnitt 4 § 12 „(2) Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen,die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden…“
Warum sollte das nicht (mehr) so gelten?
Ein Gerichtsurteil erstzt doch kein geltendes Gesetz?
Und im Übrigen: Nur, weil sich viele nicht an ein Gesetz halten, bleibt es trotzdem gültig. Es gibt ja auch viele Einbrüche und Taschendiebstähle - trotzdem bleibt beides verboten. aus gutem Grund.
Grüße
Bufo