Hallo,
ich habe auf den Wegen im Garten eine Bepflasterung und aus den Steinzwischenräumen wächst jedes Jahr das verschiedenste Unkraut hervor. Das auszukratzen nimmt viel Zeit und Geduld in Anspruch, so dass ich nach einem geeigneten Mittel suche, mit dem ich dieses Unkraut weg bekomme. Früher kaufte ich immer ein Mittel, welches jetzt verboten wurde. Aktuell habe ich keine alternativen Erfahrungen mit den anderen Anbietern. Die versprechen natürlich alle dass ihr Mittel das Beste ist, aber leider sind diese Versprechen oft nicht in der Realität umzusetzen. Kann mir ein Gartler ein Mittel empfehlen? Vorab Danke!
Hallo!
Das Problem kennen wir, seufz!
Bitte kein Gift, gibt schon genug davon in der Umwelt.
Wegbrennen - gibt eigens solche Löt(?)lampen dafür im Baumarkt (ist schlecht für alles Getier, das in dem Grünzeug lebt).
Säuberlich auskratzen oder mit dem Hochdruckreiniger ausspritzen, dann Granitsand einkehren oder spezielle Fugenmasse mit unkrautunterdrückenden Eigenschaften. Dauerhaft hilft nix. Unkraut kommt immer wieder, entweder von unten oder aus der Luft. Ist Natur.
Gruß,
Eva
Das habe ich jetzt nicht verstanden.
Hier steht das auch nochmal. Den Link der Landwirtschaftskammer hatte ich genommen, weil er so gut begründet…
http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/psm_HausKleingarten_node.html
„Eine wichtige Vorschrift im Pflanzenschutzgesetz besagt, dass
Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Flächen und im Übrigen nur
auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen angewendet werden dürfen. Auf anderen Flächen, z. B.
Wegen, Wegrändern, Garagenzufahrten und Stellplätzen sind
Pflanzenschutzmittel tabu. Anwendungen dort stellen Ordnungswidrigkeiten
dar, die mit Bußgeld geahndet werden können. Das Verbot gilt auch dann,
wenn in der Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels
Anwendungsgebiete wie „Wege und Plätze“, „Wege und Plätze mit
Holzgewächsen“ oder „Wege und Plätze ohne Holzgewächse“ aufgeführt sind.
Die Anwendung ist nur erlaubt, wenn zusätzlich eine
Ausnahmegenehmigung bei dem Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes
beantragt und genehmigt wird, auf dem sich die beantragte Fläche
befindet.“
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pflschg_2012/gesamt.pdf
Abschnitt 4 § 12 „(2) Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen,die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden…“
Warum sollte das nicht (mehr) so gelten?
Ein Gerichtsurteil erstzt doch kein geltendes Gesetz?
Und im Übrigen: Nur, weil sich viele nicht an ein Gesetz halten, bleibt es trotzdem gültig. Es gibt ja auch viele Einbrüche und Taschendiebstähle - trotzdem bleibt beides verboten. aus gutem Grund.
wenn man die Fugen von Anfang an mit Sand möglichst mager und möglichst durchlässig gestaltet, gibt es die Möglichkeit, in so einem wenig begangenen Pflaster Zierpflanzen anzusiedeln, die dort, wo sie einmal sind, andere nicht so hochkommen lassen. Viele Arten von Sedum und Sempervivum sind da geeignet, auch Sagina subulata kann gehen (je nach Belichtung und Feuchtigkeit).
Das ist der Punkt, weil das OLG Oldenburg in seinem Urteil aussagt, dass Essig, Salz und Mischungen daraus eben keine Pflanzenschutzmittel sind. Deswegen ist die Vorschrift darauf nicht anwendbar.
Ich propagiere jetzt nicht, Essig-Salz-Gemische auf Wegen etc. anzuwenden. In D gibt es, glaube ich, keine gerichtlichen Präzedenzfälle, man muss also durchaus mit einer Anzeige rechnen. Aber es gibt eben zumindest ein Urteil, dass die Anwendung erlaubt.
wie kann man überhaupt Glysophat empfehlen! Noch nichts gehört von dem Streit zwischen den Umweltorganisationen mit EU und Monsanto, dem Hersteller dieses Umweltgiftes? Die EU will die Zulassung verlängern, aus guten Gründen sind nicht nur die Umweltorganisationen dagegen!!!
Wildkräuter kann man auch mechanisch entfernen!!!
Oder man lässt sie wachsen bzw. bekämpft sie mit Bodendeckern…