Welcher Verstoß?

Liebe/-r Experte/-in, MoinMoin!
Ein weitläufiger Bekannter fährt seit 2012 ein neues, teures eBike, welches die Tretunterstützung bis 45km/ bietet. Er fährt also ein S-eBike, welches versicherungspflichtig ist. Hierzu holt man sich von der Versicherung ein Mofa-Versicherungskennzeichen.
Das hate er!
Aber er montiert es nicht am Schutzblech, wie vorgeschrieben, sondern hat es in seiner Satteltasche, weil er ja sonst ein Loch in das Schutzblech seines 4000.-Eu teuren S-eBikes bohren müßte. Und das will er nicht. Außerdem wird er (von hinten) auch nicht als schnelles eBike erkannt, denn er fährt auch gern durch Wald und Flur und denkt, durch manche Wege dürfe er sonst vielleicht gar nicht fahren, was er aber will. Er will, daß er als ganz normales „Pedelec“ (mit Tretunterstützung bis 25km) angesehen wird.
Dazu hat er auch die werksseitige Anfahrhilfe, die bis 20km/h ohne zu treten das Rad vorwärts bewegen kann, komplett demontiert. Und er argumentiert, daß sein S-eBike dadurch kein S-eBike mehr sein kann, weil es ja nun keine Selbstfahrunterstützung mehr hat. Dieses Merkmal erscheint ihm besonders wichtig, denn sein Rad wäre nun nur noch ein Pedelec-eBike, welches zwar die Tertunterstützung leicht über die 25km/h gibt, aber nicht einmal mehr versicherungspflichtig sei.
Also: Er hat seine gültige Versicherung. Aber er zeigt das Versicherungsschild, was seines Erachtens auch kein Kennzeichen im klassischen Sinne ist, nicht öffentlich - oder ggf. nur nach Aufforderung.
Welcher Ordnungswidriglkeit kann er belangt werden?
DAS würde mich mal interessieren…
Gruß
MK

Also: Er hat seine gültige Versicherung. Aber er zeigt das
Versicherungsschild, was seines Erachtens auch kein
Kennzeichen im klassischen Sinne ist, nicht öffentlich - oder
ggf. nur nach Aufforderung.
Welcher Ordnungswidriglkeit kann er belangt werden?
DAS würde mich mal interessieren…
Gruß
MK

Moin moin.
Also von e-Bikes habe ich nicht wirklich Ahnung. Aber was Kennzeichen/Versicherungsschilder angeht, da bin ich mir ziemlich sicher, dass die am Fahrzeug an der vorgeschrieben Stelle angebracht werden müssen!!! Sonst könnte man ja ach einfach einen Versicherungsschein aushändigen, den an im Portemonaise mitführt. Die Schilder dienen ja auch der Idendifikation. Der Halter könnte ja sonst einen Unfall verursachen und Fahrerflucht begehen und der Geschädigte weiß nicht, wer das war. Die Ordnungswidrigkeit und die Höhe der Geldstrafe kannst du Sicherlich im aktuellen Bußgeldkatalog nachsehen. Siehe www. bußgeldkataloge.de

MfG
Mattes

www.bussgeldkataloge.de

Moin!
Ihre Antwort ist nicht die auf meine Frage, denn ich frage in Anbetracht der Tatsache, daß „nur“ ein Versicherungsschild nicht am Fahrzeug angebracht ist, welcher Owi macht der eBikefahrer sich schuldig?
Gruß
MK

Hallo Michael,
die einschlägige Bestimmung ist schwierig zu finden, aber hier findest Du sie:
www.das.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/punkte-flen….
Demnach kostet es 40 € und 1 Punkt in Flensburg. Denn meines Erachtens zählt das Elektrofahrrad mit Kennzeichen als Kraftfahrzeug, und dann gilt:
„Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder das Kurzzeitkennzeichen fehlt“

Möglicherweise kann er sich bei der Zulassungsstelle o.ä. ein amtliches Papier besorgen, aus dem hervorgeht, dass sein Rad nicht mehr versicherungspflichtig ist und damit nicht mehr als „Kraftfahrzeug“ gilt. Dann bräuchte er logischerweise auch kein Kennzeichen mehr.

Aber: ein wirklicher Experte auf diesem Gebiet bin ich nicht.

Freundliche Grüsse

Ein Hallo zurück,
leider kann ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen, da mein Gebiet der ruhende Verkehr ist.

Mit freundlichem Gruß