Hallo,
ich habe im Jahre 2017 (und auch 2018) regelmäßig Dienstleistungen vollbracht, für die ich noch keine Rechnungen geschrieben habe. Das möchte ich jetzt nachholen. Ich weiß, dass die Leistungen aus 2017 am Jahresende verjähren. Der Rechnungsempfänger wird sich voraussichtlich mit Händen und Füssen gegen die Bezahlung zur Wehr setzen. Da er einen Freund hat, der Rechtsanwalt ist, muss ich auch mit schmutzigsten Tricks rechnen und mein Geld vermutlich einklagen.
Welches ist das entscheidende Ereignis, das die Verjährung hemmt? Das Schreiben der Rechnung, das Einreichen der Klage oder der Gerichtstermin?
Gruß Andromedes