Hallo!
Ich möchte einen Verkaufsanhänger (z.B. als Imbisswagen,
Eiswagen) komplett eingerichtet
an Dritte vermieten. (z.B. Vereine, Firmen etc.).
Aber welches Gewerbe muß ich anmelden?
Gib an, was du machen willst, also z. B. Vermietung eines Verkaufsanhängers.
Unternehmensform ist klar. Kleingewerbe als Einzelunternehmen.
Kleingewerbe, Nebenbeigewerbe o. ä. gibt es nicht. Es ist ein Gewerbe. Punkt. Was es aber gibt, ist die Kleinunternehmerregelung http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung. Diese Regelung hat nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun, betrifft vielmehr die Umsatzsteuer und kann für Gewerbetreibende sinnvoll sein, die vorzugsweise nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden bedienen. Ob die Kleinunternehmerregelung für die geplante Tätigkeit sinnvoll ist oder sich kostentreibend auswirkt, solte vorher geprüft werden. Immerhin müssen die vermieteten Sachen gekauft, instand gehalten und transportiert werden. Dabei ist in allen Rechnungen Umsatzsteuer enthalten, die man mit der Kleinunternehmerregelung wie ein Privatmensch bezahlen muß.
Dürfte ich über dieses Gewerbe auch z.B. gebrauchte Waren
verkaufen und über dieses Gewerbe abrechnen? (z.B. vereinzelt
gebrauchte Gegenstände wie Fahrräder, Möbel etc.)
Dann schreibt man in der Gewerbeanmeldung Anhängervermietung und An- und Verkauf nicht genehmigungspflichtiger Waren aller Art.
Die Grenze für Kleinunternehmen wird natürlich eingehalten.
Sofern die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist,
Gruß
Wolfgang