Welches Gewerbe muß ich anmelden?Möchte Anhänger vermieten

Hallo.
Wer kann mir bitte helfen.
Ich möchte einen Verkaufsanhänger (z.B. als Imbisswagen, Eiswagen) komplett eingerichtet
an Dritte vermieten. (z.B. Vereine, Firmen etc.).
Das Ganze wird so ca. 5x pro Jahr für jeweils ein Wochenende passieren.
Ich möchte dies neben meiner Rente als Gewerbe führen.
Aber welches Gewerbe muß ich anmelden?
Was muß als Geschäftsidee in Gewerbeanmeldung stehen?
Unternehmensform ist klar. Kleingewerbe als Einzelunternehmen.

Wer kann mir hier helfen?

Nachtrag:
Dürfte ich über dieses Gewerbe auch z.B. gebrauchte Waren verkaufen und über dieses Gewerbe abrechnen? (z.B. vereinzelt gebrauchte Gegenstände wie Fahrräder, Möbel etc.)
Die Grenze für Kleinunternehmen wird natürlich eingehalten.

Danke
tom

Hallo!

Ich möchte einen Verkaufsanhänger (z.B. als Imbisswagen,
Eiswagen) komplett eingerichtet
an Dritte vermieten. (z.B. Vereine, Firmen etc.).

Aber welches Gewerbe muß ich anmelden?

Gib an, was du machen willst, also z. B. Vermietung eines Verkaufsanhängers.

Unternehmensform ist klar. Kleingewerbe als Einzelunternehmen.

Kleingewerbe, Nebenbeigewerbe o. ä. gibt es nicht. Es ist ein Gewerbe. Punkt. Was es aber gibt, ist die Kleinunternehmerregelung http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung. Diese Regelung hat nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun, betrifft vielmehr die Umsatzsteuer und kann für Gewerbetreibende sinnvoll sein, die vorzugsweise nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden bedienen. Ob die Kleinunternehmerregelung für die geplante Tätigkeit sinnvoll ist oder sich kostentreibend auswirkt, solte vorher geprüft werden. Immerhin müssen die vermieteten Sachen gekauft, instand gehalten und transportiert werden. Dabei ist in allen Rechnungen Umsatzsteuer enthalten, die man mit der Kleinunternehmerregelung wie ein Privatmensch bezahlen muß.

Dürfte ich über dieses Gewerbe auch z.B. gebrauchte Waren
verkaufen und über dieses Gewerbe abrechnen? (z.B. vereinzelt
gebrauchte Gegenstände wie Fahrräder, Möbel etc.)

Dann schreibt man in der Gewerbeanmeldung Anhängervermietung und An- und Verkauf nicht genehmigungspflichtiger Waren aller Art.

Die Grenze für Kleinunternehmen wird natürlich eingehalten.

Sofern die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist,

Gruß
Wolfgang

… auch verbunden mit der Frage, ob sich das überhaupt rechnet, wenn das Teil zu Summe x angeschafft und ausgestattet wird und dann nur ein paar Mal pro Jahr Geld einbringt. Das könnte das Finanzamt auch als Liebhaberei und ähnliches ansehen. Sollte auf jeden Fall genau kalkuliert werden und im Zweifel wirklich ein Steuerberater aufgesucht werden, zumal falls diese und die weiteren geplanten Tätigkeiten Einfluss auf die Gesamteinnahmen im Jahr inkl. der Rente haben und sich womöglich Steuerpflichten ergeben.