Welches Inventar gehört zum Haus beim Verkauf?

Hallo,

ich habe mal eine Frage bzgl. des Inventars beim Hauskauf.
Mein Mann und ich haben uns ein Haus gekauft und sind letzens mit der Vorbesitzerin durchgegangen, ob wir gewisses Inventar ablösen möchten.
Was genau gehört denn zum Inventar, wofür keine Ablöse verlangt werden kann???
Die Vorbesitzerin möchte nun sogar für Einbauspots und Klorollenhalter und derartige Dinge eine Ablöse haben.
Ich war immer der Meinung, dass Dinge, die fest mit dem Mauerwerk verbunden sind auch so übergeben werden müssen. Grad bei so Lampenspots hat man ja sonst zig Löcher in der Decke.
Gibts da eventuell einen Paragraph, wo sowas gesetzlich geregelt ist?

Vielen Dank schon mal für die Infos.

Hallo,

die Definition ist immer schwierig. „Fest verbunden mit dem Mauerwerk“ hilft schon weiter, aber schon für einen Wasserspeicher gilt das z. B. nicht unbedingt. Der „steht nur rum“ im Keller. Wichtig ist daher, dass alle haustechnischen Anlagen bis zur Endarmatur (Wasserhahn, Steckdose, etc.) immer dazugehören. Leider kenne ich die gesetzliche Grundlage dafür aber auch nicht.

Was speziell die Einbau-Spots betrifft: Die gehören schon deshalb zum Haus, weil ihr Ausbau die Decke unbrauchbar machen und Renovierungsarbeiten verursachen würde. Die Leuchtmittel darf der Vorbesitzer aber mitnehmen.

Der Klorollenhalter gehört wahrscheinlich dem Vorbesitzer.

Gruß
svasta

Hallo,

ja, da hast du Recht. Alles, was mit dem Haus verbunden ist, gehört zum Haus und ist kein Inventar.
Ein Vorteil wäre, wenn man bestimmte Dinge aus dem Hauspreis herausrechnet und es gesondert als Inventar vertraglich regelt. Dadurch muss man auf das Inventar keine Grunderwerbsteuer bezahlen. Mit den Dingen, die fest verbunden sind, geht das aber nicht.

Gruß, Hulda aus Fulda

Hallo,

ja, da hast du Recht. Alles, was mit dem Haus verbunden ist, gehört zum Haus und ist kein Inventar.
Ein Vorteil wäre, wenn man bestimmte Dinge aus dem Hauspreis herausrechnet und es gesondert als Inventar vertraglich regelt. Dadurch muss man auf das Inventar keine Grunderwerbsteuer bezahlen. Mit den Dingen, die fest verbunden sind, geht das aber nicht.

Gruß, Hulda aus Fulda.

Danke, das haben wir schon gemacht. Küche, Einbauschränke und Büroausstattung wurde seperiert angegeben damit keine Grunderwebsteuer fällig wird.
Nur will die Vorbesitzerin jetzt eben auch ne Ablöse für die eingebauten Spots (30 insgesamt) und die Klorollenhalter. Und da bräucht ich eben was, wo das gestzlich geregelt ist, um ihr das vorzulegen.

Hallo, einen Gestzestext kenne ich nicht. Da ich früher in der Anlagenbuchhaltung gearbeitet habe weiß ich, dass alles, was mit dem Haus verbunden ist, mit dem Haus abgeschrieben werden muss. Die Strahler zählen deshalb auf jeden Fall dazu, bei den Klorollenhalterungen bin ich mir nicht sicher. Es könnte aber sein, da sie elementar zum Bad gehören. Ein Steuerberater könnte da eine verbindliche Antwort geben.

Gruß, Hulda aus Fulda

nach unserem Wissen gibt es da keine Regel. Das ist nur bei Mietwohnungen so und alles ist Verhandlungsbasis. Viel Erfolg.

Liebe/r MP… - ich denke das ist im Grunde Ermessenssache des Verkäufers! Natürlich sollte bei Dingen, wie Duschwanne,Toilette,Fussböden etc. klar sein, dass sie zum Kaufobjekt gehören; aber beispielsweise bei Einbauküchen kann man nicht grundsätzlich davon ausgehen, es sei denn, es wurde vertraglich vereinbart! Dass relativ leicht zu entfernende Gegenstände wie Lampen oder Badzubehör nicht zwingend im Kaufpreis inbegriffen sind, finde ich persönlich zwar nicht clever bzw. professionell vom Verkäufer, ist aber sicherlich garnicht so unüblich! Da müsst ihr euch selbst klar werden, wie weit ihr bereit seid zu gehen…-für mich klingt das nach „Abzocke“, was ich dem Verkäufer auch deutlich sagen würde!-Grundsätzlich rate ich von Käufen besonders bei größeren Summen, wie bei einem Haus, davon ab,Verträge mit Menschen zu machen, die einem nicht ganz geheuer sind… - in eurem Fall würde ich das ganze sehr genau betrachten und einen pingeligen Vertrag machen oder Abstand nehmen von der ganzen Sache! Desweiteren bietet sich in solchen Fällen ein Gang zum Profi an (Gutachter,Notare,Rechtsanwälte)-aus Erfahrung weiß ich, dass sich beim Hauskauf diese Extrakosten rechnen…-man übersieht schnell das ein und andere und in der Regel geht es um hohe Beträge und die weitreichende Zukunft! Alles gute