Hallo,
ich habe mal eine Frage bzgl. des Inventars beim Hauskauf.
Mein Mann und ich haben uns ein Haus gekauft und sind letzens mit der Vorbesitzerin durchgegangen, ob wir gewisses Inventar ablösen möchten.
Was genau gehört denn zum Inventar, wofür keine Ablöse verlangt werden kann???
Die Vorbesitzerin möchte nun sogar für Einbauspots und Klorollenhalter und derartige Dinge eine Ablöse haben.
Ich war immer der Meinung, dass Dinge, die fest mit dem Mauerwerk verbunden sind auch so übergeben werden müssen. Grad bei so Lampenspots hat man ja sonst zig Löcher in der Decke.
Gibts da eventuell einen Paragraph, wo sowas gesetzlich geregelt ist?
Vielen Dank schon mal für die Infos.