Hallo,
Es geht um folgende Situation:
Eine Gemeindeverwaltung, die bereits vor fast 50 Jahren mit einem Grundstückseigentümer einen Vertrag über die Verlegung eines Abwasserkanals unter dessen Grundstück abgeschlossen hat, hat damals den Eintrag einer Dienstbarkeit im Grundbuch verschlafen. Jetzt hat sie dieses Versäumnis bemerkt und will es nachholen.
Mit dem jetzigen Eigentümer (Erbe) möcht sie eine entsprechende neue Vereinbarung über den Eintrag einer Grunddienstbarkeit abschließen und legt ihm einen entsprechenden Entwurf vor.
Der Eigentümer möchte gern zur Prüfung des Entwurfs einen Fachanwalt hinzuziehen. Dabei geht es auch um die Klärung evtl. bestehender Entschädigungsansprüche, welche die Gemeinde in ihrem Entwurf nicht erwähnt.
Frage: Welches Rechtsgebiet ist eigentlich betroffen? Vertragsrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, oder was anderes?
Danke für alle Hinweise.