Welches übergeordnete Recht dirigiert Auslegungen?

Das Auslegen von Zimmern mit Teppichen ist im allgemeinen kein Hexenwerk, solange keine Zigarettenschachtel unter die Auslegware gerät, die sich als Hamster entpuppt, nachdem man das Malheur mit dem Hammer zurechtklopfen wollte …

Mit Gesetzen, Rechtsnormen, Verordnungen usw. ist die Auslegerei deutlich schwieriger, zumal Bürger oft nicht mal kontrollieren können, ob der von Juristen ausgelegte § auch wirklich zu ihren Möbeln ins Zimmer pa§t.

Wenn Gesetze Lücken aufweisen oder zu abstrakt formuliert sind, sodaß sie leicht zugunsten der jeweils stärkeren Partei geraten können, muß es ja ein „höheres Gesetz“ geben, eine Richtschnur für alle, damit nicht der überall gerne funktionierende Machtmißbrauch seine Wirkungen entfaltet.

Juristen sind ja auch nur höherwertige, fantasievolle Tiere … (Selbst der Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar hat Menschen in einer Sendung mal als Tiere bezeichnet …)

Nachdem kollektive Beleidungen ohnehin nicht strafbar sind, freue ich mich auf klare, spielraumfreie Antworten, die die rechtswissenschaftlich abgesicherte Auslegungsmethodik durch grammatikalische, systematische oder teleologische Spirenzchen nicht noch lächerlicher machen als sie ist.

Danke für alles, auch für nichts. Dann wissen wir endlich, daß mithilfe von Juristen ALLES und NICHTS möglich bis unmöglich ist …

Aaalso, da fange mer mal janz vonvorne an:

Übergeordnetes Recht kann nur „GottesGesetz“ sein wenn wir davon ausgehen, daß kein Mensch unfehlbar ist und unsere „Rechtsordnung“ auf Sitte und Erfahrung beruht.
Demzufolge haben wir verschiedene Stufen der Rechts-Sprechung bis hin zum Verfassungsgericht, das ja bekanntermaßen immer öfter die Gestaltung unserer Regierungsarbeit übernimmt, weil die gewählten Volksvertreter dazu nicht ausreichend in der Lage sind.
Insoweit gibt es eine Ein- / Unter- und Überordnung unserer Rechtssprechung, die sich konstant gegen das erwiesene Vor-Urteil der Volksmeinung zur Wehr setzt, die besagt: Vor Gericht und auf Hoher See ist nichts unmöglich, da bist Du in Gottes Hand!

Es würde mich freuen, wenn diese Erklärung weiterhilft.
Rückmeldung über die bekannte Adresse.

Ruhige Feiertage ohne Rechtsbruch …
quember

Hallo Weisseinbisselmehr,

ich habe zwar Recht als eines meiner Fachgebiete angegeben und bin deshalb angefragt worden, Dir zu antworten, aber ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, was Du genau wissen willst… Vielleicht erklärst Du erstmal etwas konkreter, worum es Dir eigentlich geht. Sorry!

Danke für alles, auch für nichts. Dann wissen wir endlich, daß
mithilfe von Juristen ALLES und NICHTS möglich bis unmöglich
ist …

Nicht umsonst braucht manoft keinen Rechtsanwalt, sondern einen Rechtsverdreher. Ohne jetzt irgendjemand zu nahe treten zu wollen: Es gibt sie tatsächlich, die Ras, die für Geld alles machen - da kommt es nur auf den Preis an.

Danke quember, dir auch ruhige Feiertage ohne Rechtsbruch! Wäre aber nett, Du würdest uns doch noch konkretisieren, was Du mit „GottesGesetz“ meinst.

Auch „Sitte“ ist sehr dehnbar. Oder gefallen dir die vielen Unsitten all der Idioten, die um uns herum auch leben dürfen?

„Erfahrung“ kann wohl nicht dein Ernst sein. Denn hier ist ja wirklich alles möglich, was nicht durch ein übergeordnetes Recht geführt wird. Richtig?

"Vor Gericht und auf Hoher See ist nichts unmöglich, da bist Du in Gottes Hand! Wo bitte sind wir nicht in „Gottes“ Hand oder in den Klauen des „Teufels“? Es gibt wirklich sehr dumme Sprüche.

Hallo Schnubbel, Du Armer.

Vermutlich haben die deine Lehrer in der juristischen Fakultät nicht viel davon erzählt, wie dehnbar Rechtsvorschriften sind.

Ein kurzes Beispiel, damit Du weißt, auf was es mir ankommt:

In Landratsämtern arbeiten auch „Bußgeldeinsammler“. Legen die Vorschriften so aus, daß sie ein angenehmes Arbeiten haben, indem sie beispielsweise die Prämisse „leichtfertig, fahrlässig“ unter den Tisch fallen lassen, wenn Bürger mit Geldbußen zur Ordnung gebracht werden sollen, sofern sie sich leichtfertig oder fahrlässig über Rechtsvorschriften hinweggesetzt haben, können die Herrschaften in Landratsämtern auch jedes Vorbringen des Bürgers unter den Tisch fallen lassen, das jedem Bußgeldeinsammler klarmachen würde, daß dieser Bürger nicht leichtfertig oder fahrlässig gehandelt hat. Folglich auch nicht zur Kasse gebeten werden darf!

Ich schätze, daß hier volkswirtschaftliche Belastungen in gigantischem Ausmaß entstehen, weil diese Bürger sich ja auch oft wehren und Gerichte einschalten, die dann nach der selben Ignoranzmethode arbeiten, um Gesetze so auszulegen, daß Juristen der Rechtsmittelinstanzen sie mit dem Hammer zurechtklopfen.

Ist das jetzt verständlich?

Ist doch gewiß eine interessante Frage, nachdem die Politik händeringend nach Entlastung sucht für unsere Gesellschaft, oder?

Hallo Weisseinbisselmehr,

sorry für das Mißverständnis, aber ich bin kein studierter Jurist, nur im juristischen Bereich tätig. Wie dehnbar Rechtsvorschriften sind, weiß wohl jeder aus eigener Erfahrung. Wenn Gesetze immer so eindeutig und ohne weiteres auf alle Situationen anwendbar wären, bräuchte es keine Anwälte. Aber das Leben lässt sich nun mal nicht immer in so klare Formen bringen. Ich bin immer wieder erstaunt, dass das vielen Menschen nicht klar zu sein scheint. Gesetze müssen ausgelegt werden, damit eben nicht Äpfel wie Birnen behandelt werden. Über die Grundlagen dafür will ich mich hier nicht weiter auslassen. Dazu gehören Gesetze und gesetzesähnliche Vorschriften, Menschenkenntnis, Erfahrung, Logik, ethische Grundsätze und vieles mehr. Ein Minimalkonsens könnte sein, dass die Auslegung von Gesetzen mit den herrschenden Gesetzen nicht in Widerspruch geraten darf. Was Du dann schilderst, hat damit allerdings nur bedingt zu tun. Ich will kein Loblied auf unsere Justiz bzw. Verwaltung erheben, sie ist auch nicht besser oder schlechter als vieles andere in dieser Gesellschaft, fehlerhaft und fehleranfällig. Die Vermutung, dass hier viel Geld im Spiel ist, dürfte richtig sein. Inwiefern sich daraus eine volkswirtschaftliche Belastung ergibt, kann ich aber nicht beurteilen. Möglich ist es. Ich glaube allerdings, dass sich viele Bürger nicht wehren.

Kommen wir zum Schluß: Warum redest Du eigentlich nicht Klartext? Wie mir scheint, bist Du so jemand, der sich einen Bußgeldbescheid eines Landratsamts eingehandelt hat wegen einer angeblich leichtfertigen bzw. fahrlässigen Übertretung von Rechtsvorschriften. Ich weiß ja nicht, worauf Du Dich beziehst. Aber warum sollte eine leichtfertige oder fahrlässige Übertretung von Rechtsvorschriften nicht zu einem Bußgeld führen, wenn schon Unwissenheit definitiv nicht vor Strafe schützt? Aber anscheinend hast Du ja die Gerichte bemüht und letztlich doch Recht bekommen. Das ist gut so. Das muss auch so sein. Aber das kostet eben auch Geld.

Ich habe kein Problem mit dieser Diskussion, außer der, dass das hier nicht der richtige Ort dafür ist. Und deswegen werde ich auch nichts weiter dazu sagen. Punktum.

Hallo Mehrwissler,

für welches Gremium arbeite ich hier ? Wer ist uns ?

Mein Wissen ist begrenzt, sehr genau weiß ich nur, dass ich nix besser weiß!
Davon aber jede Menge!

Für mich ist GottesGesetz synonym mit Naturgesetz und hat mit Religion nix zu tun. Von daher auch die Feststellung, daß unser Rechtssystem auf Sitte und Erfahrung beruht, das ist einfach schamanistisch fortgeschrieben, die Naturvölker hatten auch keine Gesetzesbücher oder Steintafeln und schon gar keinen Draht zum Mann im Mond oder so ähnlich.
Ich berufe mich nicht auf juristische Lehrbücher, kann mich aber ganz gut erinnern, daß man uns das so ähnlich erklärt hat mit der Herkunft der Gesetze. Und gewisse Kreise von bisselmehrwissern versuchen aus jedem Viertelsatz noch eine Fallgrube zu entwickeln um das Leben verkomplizieren zu können.

Aus meiner persönlichen Erfahrung weiß ich, dass der Begriff „Lebenserfahrung“ von Richtern in Zweifelsfällen sehr gerne benutzt wird um z.B. Vergleiche schmackhaft zu machen, also gar nicht so weit hergeholt. Gleiches lässt sich für Sitte und Moral und Anstand u. dergl. fixieren, Brauchtum kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gepflegt werden und ist anderenorts wertlos. Denken wir an F.J.Strauß, der wollte mal unter bestimmten Vorausstzungen in Alaska Kühlschränke verkaufen. Dabei hat er nicht bedacht, daß das durchaus für die Eskimo ein interessanter Posten gewesen wäre, es bedarf des entsprechenden Marketing.

Zu den letzten Ausführungen habe ich nichts zu erwidern bzw. hat sich die Antwort damit bereits erledigt.
Allenfalls noch aus der gleichen Höhenlinie: … kämpfen Götter selbst vergebens.

VergeltsGott

RAe sind auch nur Menschen und nicht unsere besten Freunde. Das sollte man wissen und sie mehr kontrollieren als ihnen vertrauen. Ganz einfach. Sie entwickeln sich sogar zu Gegnern, wenn sich mächtige Interessen querstellen. Wer sich dumm vorkommt, wenn er nicht versteht, was Sprachakrobaten darbieten, ist selbst schuld, wenn er nicht nachfragt und sein Unwissen verbergen muß.

Hallo Schnubbel,

dies ist keine Diskussion, auch kein vorweihnachtliches Spekulatiusbacken. Ich habe Klartext geredet. Was Du hier vermutest ohne das geringste Hintergrundwissen dazu, trifft nicht zu.

Es geht hier einzig darum, daß Juristen nicht das Recht haben, sich als gesetzgebende Instanz aufzuspielen, indem sie etwas anderes tun mit unseren Gesetzen, als sie zweckorientiert anzuwenden.

Nach meinen Erfahrungen und Recherchen ist der Zweck des Ganzen jedoch längst in Richtung „Selbsterhaltung“ und „Systemverteidigung“ entgleist.

Im Diensteid verpflichten sich Richter zwar noch immer, der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen, doch wissen nicht mal mehr die Pressesprecher im Bundesministerium, daß der Begriff „Gerechtigkeit“ sogar im Grundgesetz eine Rolle spielt …

Daß unsere Gesellschaft immer weiter auf den Abgrund zumarschiert, liegt ja nicht an Viren, Bakterien oder Außerirdischen, die so viel Leistung, Kreativität und Disziplin durch’s Ozonloch schlürfen …

Politiker können jedenfalls nicht zaubern. Und es werden ihnen auch nie Gesetze gelingen, die von Abgreifern, Beschei§ern und Machtsaugern respektiert werden!

Damit kann ich nichts anfangen!

"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein

Eine Universalantwort, die überall pa§t. Man tritt nicht in den Fettnapf und fühlt sich geschmeichelt, gefragt worden zu sein.

Nichts ist ohne sein Gegenteil wahr, wußte auch Martin Walser. Also gibt es eine gewisse „Strecke“ zwischen Dummheit und ihrem Gegenteil. Für mich ist interessanter, wohin sich was bewegt …

Segensteufel! (Ich glaube, so sagt man, oder …?)

Ein schönes Mi§verständnis übrigens, das ich deshalb gerne nochmal hervorhebe:

Wenn ein Verhalten mit einem Bußgeld zu bestrafen ist, wenn der Bürger leichtfertig oder fahrlässig handelte, und der Bestrafer diese Voraussetzung zur Erfüllung der Rechtvorschrift bei der Anwendung mißachtet, haben wir beide hier nicht mal einen Minimalkonsens, denn er hatte ja triftige Gründe, die eben keine Bestrafung wegen Leichtfertigkeit oder Fahrlässigkeit rechtfertigen.

Mich erstaunt, daß noch kein Experte darauf kam, den Art. 97 GG in Betracht zu ziehen … Das arme Dinge ist offensichtlich so schwach auf der Brust, daß er nur von Politikern und Juristen hochgehalten wird, die damit dem Volke sagen, Deutschland hätte eine unabhängige Justiz und sie dürften weiterhin ihren potentiellen Wählern „Gerechtigkeit“ versprechen, obwohl kein Politiker genau sagen kann, was damit gemeint ist.

Deutschland leidet schrecklich unter einem folgenreichen Schwarmirrtum. Fragt man Bürger, wer den meisten Einfluß auf die Leute ausüben könnte, damit die unsere Gesellschaft nicht noch weiter auf den Abgrund zu treiben, ist man erstaunt, wie sehr das Volk irrt …