Welches Verwandtschaftsverhältnis habe ich zur Schwester meines Schwiegersohnes. Wenn die auch noch verheiratet ist, wie wird dann ihr Mann eingestuft?

Gibt es eine juristische oder von welcher Institution auch immer ausgehende exakt bezeichnete Definition für solch angeheiratete Verschwägerungsverhältnisse?
Vielen Dank allen Wissenden im Voraus.
Gruß
Wisstom

Bucklige Verwandschaft!

:japanese_ogre: merimies

Nein, rechtlich ist da keine Verwandtschaft herstellbar.

Im Volksmund wird das oft „Schwippschwagerschaft“ genannt.