Gibt es eine juristische oder von welcher Institution auch immer ausgehende exakt bezeichnete Definition für solch angeheiratete Verschwägerungsverhältnisse?
Vielen Dank allen Wissenden im Voraus.
Gruß
Wisstom
Bucklige Verwandschaft!
merimies
Nein, rechtlich ist da keine Verwandtschaft herstellbar.
Im Volksmund wird das oft „Schwippschwagerschaft“ genannt.