Welches Zeichen gilt?

Eine Kreuzung in Berlin. Baustelle über die Straßenmitte längs. Dadurch kann man die Straße nicht überqueren. Warum dann noch ein Schild (Zeichen 250) angebracht wird, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Die Ampeln sind nicht ausgeschaltet, sondern arbeiten wie gewohnt.
Das Hinweisschild - vorgeschriebene Fahrtrichtung (Schild 209) ist ja auch korrekt. Nach links würde man in den Gegenverkehr fahren. Aber wozu dieses Schild, wo doch das andere (Schild 267) eine Einfahrt verbietet?
Die Schilder wurden von fast allen Verkehrsteilnehmern mißachtet. Manche fuhren sogar bei Rot nach rechts. Selbstverständlich wurden hier fleißig Strafen verhängt!
Aber was soll man als Verkehrsteilnehmer hier machen?

Nachtrag, das Foto:

Hallo,

Zu Fuß gehen. Das will doch unsere derzeitige Verkehrssenatorin … (ich weiß, ich werde schon wieder sarkastisch)

Im Ernst: hier wurde das ohnehin schon überall in der Stadt zu sehende Schilderchaos auf die Spitze getrieben. Wahrscheinlich von Bauarbeitern, die von der StVO keinen blassen Schimmer haben.

Wahrscheinlich, damit auch der letzte Depp mitbekommt, dass man weder links noch rechts herum in die Bleibtreustraße weiterfahren kann.

Ist der blaue Pfeil nach dem 267 aufgestellt? Also rein örtlich? Stand der blaue Pfeil vielleicht zuerst und wurde später durch die „verbotene Einfahrt“ ergänzt, statt ersetzt? Könnte es vielleicht sein, dass man inzwischen nur noch schlecht nach rechts abbiegen kann und es deshalb inzwischen untersagt wurde? Steht an der Kreuzung Bleibtreu/Niebuhrstraße vielleicht ein Zeichen 357 (Sackgasse)? Dann hätte einfach nur ein Blödmann vergessen, des Schild 209 zu entfernen, umzudrehen oder anderweitig ungültig zu machen. Für diesen Verdacht spricht auch das Zeichen 600, die Absperrschranke, die knapp vor dem geparktem Auto hervor lugt.

Wenden und anders auf die Kantstraße fahren. Aus meiner Sicht die einzig erlaubte Möglichkeit.

Grüße

Das Schild steht eindeutig zu dem Zweck da, um zu verhindern, dass jemand denkt, die Absperrung durchbrechen zu dürfen, oder dass jemand die Lücke im Bauzaun sucht. Die Arbeiter wollen halt nicht überfahren werden.

Sich bei der Stadt darüber beschweren, dass am Beginn der Straße kein Sackgassenschild und Umleitungsschilder angebracht wurden (falls Hoffnung besteht, dass die Beschwerde wahrgenommen werden könnte).

Ich hatte an der Bußgeldstelle eine Beschwerde geschickt (Strafzettel). Natürlich keine Antwort!

Es war kein Schild „Sackgasse“ aufgestellt worden. Zuerst befand sich auch keine Absperrung auf der rechten Straßenseite. Später wurde auch die obere Ampel verdeckt. Die beiden Schilder 209 und 267 standen vielleicht nicht wirklich parallel.
Mir geht es ja darum, erklärt zu haben, welches Schild hier gilt.
Meines Wissens nach gilt zuerst einmal die Ampel.
Erst wenn die ausfällt, gelten die angebrachten Schilder.
Also das Stoppschild, das dann gilt, wenn die Ampel abgeschaltet ist.

Die hat damit ja auch nun gar nichts zu tun.
Gruß
anf

Ich gebe ehrlich zu, dass ich mir nicht 100prozentig sicher bin.

Das Schild 267 (Einfahrt verboten) und 600 (Absperrschranke) stehen ziemlich sicher vor der Ampel (leider ist das auf dem Bild nicht genau zu erkennen. Damit gelten in Fahrtrichtung zuerst diese beiden Schilder. Was die Ampel 1m dahinter anzeigt ist dadurch irrelevant.

Wie schon geschrieben. Die ganze Beschilderung ist nicht konsistent. Sie verleitet die Verkehrsteilnehmer dazu, sich „ihr“ Zeichen auszusuchen. Würde man die Dummheit anderer als Maßstab nehmen, hätte man die Ampel verdeckt, Zeichen 209 (blauer Abbiegepfeil) entfernt, die Absperrschranke breiter gemacht, sowie an der vorherigen Kreuzung ein 357 (Sackgasse) und vielleicht ein „keine Wendemöglichkeit für LKW“ aufgestellt.


Diese Beschilderung ist aus meiner Sicht ein deutliches Merkmal zum desolaten Zustand der Verwaltung dieser Stadt. Die linke weiß nicht was die rechte tut, wobei die rechte vom Tuten und Blasen keine Ahnung hat. Aber was will man erwarten, wenn in der Verwaltung innerhalb von 20 Jahren die Hälfte der Arbeitsplätze abgebaut wird und das Gehaltsniveau deutlich unter dem der freien Wirtschaft liegt?! (Und schon wieder werde ich polemisch)

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Hat die denn die Schilder aufgestellt?
Gruß
anf

Mit Sicherheit nicht. Aber die hat die Aufstellung genehmigt oder sogar angeordnet und sollte eigentlich auch die Einhaltung der Ausstellung kontrollieren (Aufstellort, Dauer …) Frage mich aber bitte nicht, welcher Dienst für welche Arbeit zuständig ist.

Wechsellichtzeichen gehen lediglich anderen Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor.

Die grün zeigende Ampel hebt das Verbot der Einfahrt nicht auf.
Ebenso hebt die vogeschriebene Fahrtrichtung das Verbot der Einfahrt nicht auf.

Da stehen also zuviel Schilder, was der VwV-StVO widerspricht.

„Verkehrszeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo dies nach den Umständen geboten ist. Über die Anordnung von Verkehrszeichen darf in jedem Einzelfall und nur nach gründlicher Prüfung entschieden werden“

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