Hallo zusammen, aufgrund des Unwetters im September 2011 hat der Giebel unseres EFH gelitten. Die Versicherung stimmte einer Sanierung entsprechend zu. Die beauftragte Firma erhielt zusätzlich auf Selstzahlerbasis, den Auftrag den Giebel gleich mit zu dämmen. Bis hierhin alles kein Problem. Alle Arbeiten wurden ausgeführt. Auch bei der Abnahme war augenscheinlich i.O. Die Gerüstbaufirma, hatte es jedoch nicht sonderlich eilig ihr Gerüst abzuholen, so dass es noch gut 3 Wochen stand. nachdem das gerüst abgebaut war, haben wir jedoch festgestellt, dass über die gesamte Giebellänge wellenartige Erhebungen zu sehen sind - genau in der Höhe wo die Trittflächen vom Gerüst voher waren. Speziell in der Dämmerung sieht es wirklich furchtbar aus. Nun meine Frage. Muß ich damit leben, oder habe ich Anspruch auf entsprechende Ausbesserung (was in diesem Fall heißen würde 1x Armierung neu und Putz neu).
Gibt es irgendwelche Versicherungen der Fima, welche für „groben Unfug“ eintritt, oder wäre das Eigenleistung der Firma. Es ist ein kleiner Betrieb und beim ersten daraufansprechen, sagte er nur, da könne man nichts machen. Muß ich das nun hinnehmen oder gibt es irgendein „Gesetz“ oder ähnliches welchen hier greift und ich der Firma unter die Nase reiben kann.
Hallo mahu1980,
erstmal wäre da die Frage was eigentlich vereinbart ist, was beauftragt wurde.
In etwa so etwas ??
Kalk-Zement-Wärmedämmputz als Unterputz mit organischem EPS- Leichtzuschlag als T, CS I, W1, T1 nach DIN EN 998-1, PII nach DIN V 18550, Wärmeleitfähigkeit 0,07 W/mK, Baustoffklasse B 1 nach DIN 4102; auf vorbereiteten Untergrund auftragen, eben und fluchtrecht verziehen, nach dem Ansteifen aufrauen.
Vorhandener Putzgrund: _______________
Wandhöhe bis: _____ m
Mittlere Putzdicke: ______ mm
Ebenheitsanforderung:
( ) normal nach DIN 18202
( ) erhöht nach DIN 18202
( ) dem Wandverlauf angepasst
Es gibt Regeln z.B Ebenheitsanforderung.
Das die Gerüstlagen später an der Wand zu sehen sind ist häufig, insbesondere wenn das Gerüst sehr nah stand. Wie wäre es mit wildem Wein? Oder ein Rankgerüst?
MfG
Martin Tauber
Hallo Herr Tauber,
vielen Dank für Ihre Blitzreaktion. Gern kann ich diese Details zusammensuchen und Ihnen zur Verfügung stellen, steht ja alles auf der Rechnung (welche im Übrigen bereits beglichen ist).
Im Allgemeinen geht es mir jedoch darum zu erfahren, ob ich die Aussage von der Firma „da kann man nichts machen“ und somit auch die „Buckel“ in der Fassade hinehmen muss, oder ob ich hier auf Nachbesserung drängen kann. Zwischenzeitlich haben wir die Hausfront identisch putzen lassen (nicht von dieser Firma) und siehe da, es geht auch „gerade“. Die neue Firma hat uns jedenfalls gesagt, dass da neu armiert werden müsse (ohne Gewebe), Putzgrund und neu geputzt werden müsse auf Kosten der Firma. Bevor ich jedoch anfange zu „streiten“ hätte ich eben gern gewusst, ob es rechtliche Grundlagen dafür gibt. Das eine fassade nie 100% wird ist mir klar, aber dass auch „Fremde“, welche den Fehler nicht kennen, diesen direkt sehen, geht in meinen Augen gar nicht und möchte ich auch so nicht hinnehmen. Selbst wenn ich diese Leistung zu 100% erstattet bekommen würde (was ja nicht passiert, nur theoretisch) wäre ich damit nicht zufrieden, denn ich möchte statt Geld lieber ordentliche Arbeit!
Hallo Herr Tauber,
vielen Dank für Ihre Blitzreaktion. Gern kann ich diese Details zusammensuchen und Ihnen zur Verfügung stellen, steht ja alles auf der Rechnung (welche im Übrigen bereits beglichen ist).
Im Allgemeinen geht es mir jedoch darum zu erfahren, ob ich die Aussage von der Firma „da kann man nichts machen“ und somit auch die „Buckel“ in der Fassade hinehmen muss, oder ob ich hier auf Nachbesserung drängen kann. Zwischenzeitlich haben wir die Hausfront identisch putzen lassen (nicht von dieser Firma) und siehe da, es geht auch „gerade“. Die neue Firma hat uns jedenfalls gesagt, dass da neu armiert werden müsse, putzgrund und neu geputzt werden müsse auf Kosten der Firma. Bevor ich jedoch anfange zu „streiten“ hätte ich eben gewusst, ob es rechtliche Grundlagen dafür gibt. Das eine fassade nie 100% wird ist mir klar, aber dass auch „Fremde“, welche den Fehler im Ursprung nicht kennen, diesen direkt bemerken, geht in meinen Augen gar nicht. Hier geht es auch nicht darum Geld zurück zu erhalten. Davon habe ich ja immer noch eine buckelige Fassade. Ich möchte, dass die Firma die ausbessert, weiß aber nicht, ob ich da im Recht bin/wäre.
Hallo mahu 1980,
von der Ferne ist es grundsätzlich immer schlecht eine Beurteilung abzugeben, ob das Werk vertretbar ist oder nicht. War denn schon eine Abnahme?
Grundsätzlich:
In dem Bereich der Gerüstlagen werden die Arbeiten oft unsauber ausgeführt. Das Putzen, Kleben, Dübeln usw. ist in diesen Bereichen aufwendiger als zwischen den Lagen. Wenn nach dem Abrüsten deutliche Ansätze zu sehen sind, dann müssen Sie als Bauherr diese nicht hinnehmen. Nachbesserungen sind auf der Fassade stets zu sehen.
Gesetze: VOB, BGB, Werkvertrag
Tipp: Holen Sie sich andere Meinung von anderen Malerfirmen ein. Eventuell auch mit Angeboten zur Beseitigung des Mangels. Konfrontieren Sie die ausführende Firma damit und versuchen Sie sich dann zu einigen.
LG
Hallo „habwas“,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ist schon einmal gut zu hören, dass ich es nicht zwingend akzeptieren muss. Werde Ihrem Ratschlag nachgehen und Branchenkollegen befragen wie die den Sachverhalt sehen (im wahrsten Sinne). Werde mit den gesammelten Meinungen dann die ausführende Firma konfrontieren und mal sehen was dann passiert.
Also nochmals danke.
P.S. bin total begeistert über die extreme Geschwindigkeit wie die hilfreichen Antworten hier ankommen.
Hallo mahu1980,
gerne gemacht und viel Erfolg!
LG
Auch hallo,
du mußt ganz sicher damit nicht leben, der Verputzer hat eine antändige Arbeit abzuliefern. Wenn erhebungen da sind dann hatt der Verputzer gemurgst und hat dafür gerade zu stehen. Ich denke nicht das der Verputzer eine Versicherung dafür hat. Wenn der Verputzer von sich aus nichts macht dann drohe mit dem Anwalt, wenn das nicht wirkt dann nehme den Anwalt. Erstes Beratungsgespräch ist immer umsonst.
Gruß
Supi, vielen Dank für Deine Antwort. Bin schon direkt beruhigter
Hallo mahu1980,
meine Absicht war Ihnen einen Tip zu geben.
Wenn sie sich die angeratene Prüfung Ihrer Beauftragung nicht zutrauen sollen sie sich eine Rechtsberatung andienen lassen. Das kann ich leider nicht leisten.
MfG
Martin Tauber