Nehmen wir mal an, Firma A kauft eine Lizenz von Firma B für eine Unternehmensanwendung (Buchhaltung, Produktverwaltung, Buchungssystem oder ähnliches). Sämtliche Daten die von den Benutzern von Firma A in die Anwendung eingegeben werden, werden in einer Datenbank (z.B.: MySQL) gespeichert.
Darf Firma A nun eigentlich eine Firma C oder Freiberufler mit Dienstleistungen beauftragen die einen Zugriff auf die Daten von Firma A in der von Firma B vorgegeben Struktur (Datenbankmodell) benötigen (z.B. Erstellen von Berichten, Entwicklung von Schnittstellen, etc.)? Wohlgemerkt, Firma C/Freiberufler hat keinerlei Vertragsverhältnis mit Firma B, nur mit Firma A.
Wenn Nein, würde das nicht bedeuten dass sämtliche Freiberufler / Firmen die solche Dienstleistungen anbieten ein rechtliches Problem hätten?
Wenn Ja, wie weit geht diese Befugnis? Darf Firma A dem Freiberufler/der Firma C z.B. eine Kopie oder einen Export der Datenbank aushändigen um die Entwicklung im eigenen Büro durchzuführen , bzw. um die für Firma A gemachten Entwicklungen in einer separaten Umgebung zu testen?
Andersherum gefragt: Die gespeicherten Daten gehören ja mit Sicherheit Firma A. Darf Firma A die Daten nun eigentlich im eigenen Interesse einem Dritten bereitstellen, auch wenn dass bedeutet, dass dadurch auch die Struktur, wie die Daten abgespeichert werden - also das Datenmodell, dass ja von Firma B entwickelt wurde - offenbart wird.
Wäre mal ganz interessant zu Wissen, also shon mal vorab vielen Dank für die Antworten.