Wem gehört das Auto, nach einer Trennung (keine Ehe)

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Autos.
Ich habe zwei Autos gekauft, bei beiden steht im Kaufvertrag mein Name.
Das Auto, welches ich fahre ist aber im Schein und Brief auf meinen Freund angemeldet.
Das Auto, welches er fährt, ich im Schein und Brief auf mich angemeldet.
War so nötig, weil die Versicherungen dann günstiger waren.
Gehören rein rechtlich beide Autos mir ?? Weil ich sie gekauft habe ??

Wenn das so ist, könnte ich die Herausgabe von ihm fordern ??
Und wenn ja, wie mache ich das ?? Geht man da zur Polizei und bittet um Hilfe ??

Freiwillig wird er es mir sicherlich nicht geben wollen.

Vielen Dank, Emma

Hallo!

Wenn du die Autos gekauft hast und das eine Auto nicht verschenkt hast, dann bist du Eigentümerin. Somit kannst du vom Besitzer (deinem Ex) die Herausgabe verlangen.

Nein. Man setzt das zivilrechtlich durch. Erst Aufforderung (idealerweise schriftlich), dann Klage, dann Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher. Polizei ist da nicht nötig. Ein Rechtsanwalt könnte vielleicht hilfreich sein.

Schöne Grüße!

P.S.: Allerdings können natürlich Beweisprobleme auftreten. Recht haben heißt nicht automatisch Recht bekommen.

Eigentümer ist der der im Kaufvertrag steht. Besitzer ist der, der das KFZ zur Verfügung hat und nutzt.
So, auf Aufforderung Deinerseits muss Dein Freund das KFZ an Dich zurück geben.
Tut er das nicht, bleibt Dir nichts anderes übrig als den Klageweg zu beschreiten um auf Herausgabe zu klagen. Damit erwirbst Du, nach positivem Urteil, einen sogen. Titel und mit dem kann man ihm den Gerichtsvollzieher „auf den Hals schicken“. ramses90

Dankeschön, dann bin ich jetzt ein wenig schlauer.

dankeschön.

ich habe beide Autos gekauft, im Vertrag steht mein Name.
Und auch das Geld ging von meinem Konto weg, direkt an den Händler.
Geschenkt habe ich ihm nichts.

Mir kommt gerade noch eine Frage.
Könnte er das Auto heimlich verkaufen?
Würde dafür der Brief und Schein mit seinem Namen reichen?

Der Schein liegt ja im Auto und den Brief könnte ich mitnehmen.

Das soll jetzt nicht hinterhältig klingen.
Er hat mich betrogen und lügt mich an. Ich will nur meinen Frieden und meine Sachen haben.
Dann ist auch er frei und kann zu seiner Neuen gehen.

Danke.

Ja, sicher. Allerdings hättest du dann einen Schadenersatzanspruch gegen ihn.

Wenn er Brief und Schein, jeweils mit seinem Namen drin hat, kann er das schon, reitet sich damit dann aber richtig in die K…denn damit begeht er dann Betrug und damit ein Offizialdelikt!
https://de.wikipedia.org/wiki/Betrug_(Deutschland) ramses90

Vielen Dank.
Das ist ein Trost.
Aber von dem Pleitegeier währe nicht viel zu holen :slight_smile:

OMG … wirklich ??
Obwohl er in beiden Papieren namentlich genannt ist? Und kein Käufer nach dem Ursprungskaufvertrag fragen würde?
Wow, das überrascht mich wirklich sehr.

Dann muss ich mich wohl nur noch um die gemeinsame Wohnung sorgen machen.
Oder das ich ein kaputt gefahrenes Schrott Auto zurück bekomme.

Vielen Dank, jetzt bin ich zwar schlauer, aber noch nicht wirklich weiter :slight_smile:

Ist das tatsächlich Betrug?
Ich würde jetzt eher Unterschlagung annehmen.

Gruß