Wem gehört das Gerät jetzt?

Ich habe beim arbeiten privat ein Gerät kaputt gemacht, die Geschädigte wollte sofort Ersatz und hat ihn von mit bekommen. Ich habe den Schadenfall dann meiner Haftpflicht gemeldet die den Betrag auch übernommen hat, eigentlich.
Beim ausfüllen des schadensdokumentes habe ich angekreuzt, dass ich das Gerät vorgelegt habe, nun will die Versicherung davon angeblich nichts mehr wissen, obwohl es 1:1 in den Unterlagen sein muss. Statt mir das Geld zu schicken, hat sie es der geschädigten geschickt.
Diese hat den Scheck zurück gesendet mit dem Kommentar, sie hätte ja ein neues Gerät bekommen.
Wie bekomm ich nun mein Geld wieder? Nun stellt sich die Versicherung an, obwohl ich vorher schon alle fragen dazu beantwortet habe. (zeitwert etc)
Oder gehört das Gerät nun mir, da die Geschädigte Eig Geld erhalten hat?

Ich hoffe ihr könnt helfen.

Zunächst zur Vorgenensweise:
Solltet Du wieder einmal einen Schaden haben, meldest Du das Deiner Haftpflichtversicherung.
Mehr ist nicht nötig. Die Haftpflichtversicherung prüft und reguliert bei berechtigten Forderungen und lehnt unberechtigte ab. Du hast damit gar nichts zu tun. Nun zum konkreten Fall:
Die Haftpflichtversicherung leistet üblicherweise immer an den Geschädigten, außer es ist ausdrücklich anders gewünscht. Wenn nun der Scheck an den Geschädigten geschickt wurde, und diese ihn zurückgeschickt hat, sollte die Versicherung den Betrag an Dich zurückgeben.
Was mit dem Gerät passiert ist Verhandlungssache.
Ruf einfach mal an, sei bitte recht freundlich und dann besteht die Aussicht, dass sie es Dir schicken.
Viele Grüße und viel Erfolg

Julius Jordan

Die Schilderung ist mir etwas unklar. Wo ist das kaputte Gerät jetzt?

Das kaputte Gerät befindet sich auch noch bei der Geschädigten.

Die Schilderung ist mir etwas unklar. Wo ist das kaputte Gerät
jetzt?

Worum geht es, was ist passiert?
Leider kann ich mit so einer pauschalen Schilderung nicht anfangen
MFG Febud

Das ist alles etwas wirr.

wenn du das Gerät bezahlt hast und die Versicherung einen Scheck geschickt hat, dann gehört dir der Scheck.

Aber: was heiß " vorgelegt"?
Wem vorgelegt?
Warum vorgelegt?

Das verstehe ich nicht!

OK. Ist ja also kein Problem. Lass Dir das kaputte Gerät geben und lege es der Versicherung vor, dann wird sie den Schaden bestimmt auch bezahlen. Bedingungsgemäß gehört das kaputte Gerät dann der Versicherung. Wenn die es nicht will, kannst Du es wieder mitnehmen. Würde ich aber erst mal nicht von ausgehen.

Hallo Kieler Jung,
das ist in dem Sinne kein Versicherungsfall. Ich bin mehr Experte ob etwas versichert ist. Ich habe das jetzt so verstanden: Sie haben den Schaden selbst ersetzt und somit den Betrag vorgestreckt. In der Schadensmeldung haben sie das auch so angegeben und nun sollte die Versicherung den Betrag X an sie aushändigen?. Haben sie einen Beleg darüber das sie Summe X vorgestreckt haben? 2. eine Kopie der Schadensmeldung? Wenn die Versicherung sich dann weigert dann rate ich Ihnen einen Anwalt aufzusuchen um zu Prüfen ob die Versicherung ihnen den Scheck aushändigen muss.
Dazu sollten sie auch Ihre Police mit zum Anwalt nehmen.

Hier scheint es ja nicht mehr darum zu gehen ob eine Versicherung zu leisten hat oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Blaubuddel

Hallo, die sofortige Anerkennung des Schadens führt normalerweise allein schon zur Ablehnung.
Der Versicherung war die Vorableistung mitzuteilen, damit die Erstattung richtig fließen kann.
Erstattet wird an den Geschädigten. Das ist richtig und normal.
Dort sollte auch eine Klärung erfolgen.
Alles Gute.

Hallo,
da hilft es leider nur, sich mit dem Sachbearbeiter der Versicherung in Verbindung zu setzen. Das ist normalerweise auch telefonisch bei fast allen Versicherungen möglich.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,

ist eigentlich ein klarer Fall, die Versicherung muss das Geld an den Schädiger zahlen da die Geschädigte ja bereits Ersatz bekommen hat.

Gruss Mario

…kurz gesagt, dumm gelaufen, und zu voreilig gehandelt. Grundsätzlich immer die Versicherung machen lassen im HF-Fall. Die Haftpflicht erstattet immer nur den Zeitwert. Das kaputte Gerät gehört dann der Versicherung. Der Geschädigte freut sich nun, dass er den vollen Wert bekommen hat. Die Auszahlung wird in der Regel an den Geschädigten erfolgen. InAusnahmen muss das gesondert angezeigt werden. Also noch mal ran an die Versicherung und den Zeitwert holen. Im übrigen kann die Versicherung auch ggf. nichts zahlen, da sie keine Möglichkeit hatte den Schadenfall zu prüfen. Es könnte ja auch kein HF-Fall sein.

DA KANN ICH DIR LEIDER NICHT WEITERHELFEN.
GRUSS EGON