Wir sind vor 12 Jahren in einem Doppelhaus mit Garten eingezogen. Nun ist der Holzzaun zur Straße morsch und droht evl. bei Sturm auf den Gehsteig zu fallen. Wir haben nun den Vermieter gebeten den Zaun zu ersetzen. Dieser verwies uns darauf, daß der Zaun vom Vormieter aufgestellt wurde und wir dafür zuständig sind. Im Mietvertrag wurde nichts vereinbart und wir sind beim Einzug davon ausgegangen, daß der Zaun zur Mietsache gehört. Geht der Fest verbundene Zaun am Haus nicht bei Auszug eines Mieters auf den Vermieter über und wird somit zur Mietsache?
Doch.
Wenn nichts abweichendes vereinbart wurde dann ist alles was bei Übergabe/Einzug in dem Haus/Garten vorhanden war ( und nicht nur liegengelassener Restmüll wäre) Teil der Mietsache.
Für Dich als Mieter musste ( und durfte es auch) so aussehen als war das Grundstück eingezäunt.
Das ist alles Vermietersache. Die Frage ist nur,ob Du als Mieter überhaupt Anspruch auf einen Zaun hast,kommt sicher auf den Einzelfall (Kinder,Tiere z.B.) an.
Auf keinen Fall muss sich ein Mieter um Zaundemontage,Entsorgung und/oder Neubau kümmern.
MfG
duck313
1 Like