Wem gehört die Perle?

Liebe Mitwisser,

Ein Optimist ist jemand, der einen Teller Austern bestellt und hofft, ihn von der Perle, die er findet, bezahlen zu können.

Nehemen wir einmal an, dies gäbe es wirklich.
Wem gehört die Perle?
Dem Wirt, weil ihm die Austern gehören, die noch nicht bezahlt sind?
Dem Gast, weil er die Austern verspeist und die Perle gefunden hat?
Ohne sie zu essen hätte er die Perle gar nicht finden können.

Wem gehört die Perle?

Schönen Sonntag noch!

Gruß - Rolf

Liebe Mitwisser,

Wem gehört die Perle?

Schönen Sonntag noch!

Gruß - Rolf

Meines Erachtens dem Gast der mit Bestellung eine Art Vorvertrag abschließt.

dito Harry

kutweilige Sonntagsfrage

Wem gehört die Perle?

Die Perle wäre Bestandteil der gekauften Ware, also dem Essen. Demnach fällt sie dem Gast zu.

Sonntagsfahrer

Wem gehört die Perle?

Die Perle wäre Bestandteil der gekauften Ware, also dem Essen.
Demnach fällt sie dem Gast zu.

Bist Du der Ansicht, daß man in einem Restaurant einen Kaufvertrag über das Essen abschließt? Wenn wir spaßeshalber mal davon ausgehen, hätte ich eine Anschlußfrage: Angenommen, man kauft im Geschäft eine Kommode A8sstellungsstück) und stellt zuhause fest, daß sich darin die prall gefüllte Brieftasche befindet. Darf man die dann behalten, weil man ja die Kommode gekauft hat?

Interessiert

Christian

Bist Du der Ansicht, daß man in einem Restaurant einen
Kaufvertrag über das Essen abschließt?

Ich schon - genauer genommen einen gemischten Vertrag mit verschiedenen, u.a. eben kaufvertraglichen Elementen.

Wenn wir spaßeshalber
mal davon ausgehen, hätte ich eine Anschlußfrage: Angenommen,
man kauft im Geschäft eine Kommode A8sstellungsstück) und
stellt zuhause fest, daß sich darin die prall gefüllte
Brieftasche befindet. Darf man die dann behalten, weil man ja
die Kommode gekauft hat?

Hier ist die Sache eindeutiger, denn die Brieftasche ist nun mal nicht Gegenstand des Kaufvertrages und auch nicht des Übereignungsgeschäftes. Bei der Sache im Restaurant bin ich da schon viel unsicherer.

Levay

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Bist Du der Ansicht, daß man in einem Restaurant einen
Kaufvertrag über das Essen abschließt?

Ich schon - genauer genommen einen gemischten Vertrag mit
verschiedenen, u.a. eben kaufvertraglichen Elementen.

Eben: Bewirtungsvertrag, der gesetzlich nicht geregelt ist, aber Elemente eines Kaufvertrages, Werks- und Dienstvertrages enthält. Geld gegen Sache greift m.E. zu kurz.

Wenn wir spaßeshalber
mal davon ausgehen, hätte ich eine Anschlußfrage: Angenommen,
man kauft im Geschäft eine Kommode A8sstellungsstück) und
stellt zuhause fest, daß sich darin die prall gefüllte
Brieftasche befindet. Darf man die dann behalten, weil man ja
die Kommode gekauft hat?

Hier ist die Sache eindeutiger, denn die Brieftasche ist nun
mal nicht Gegenstand des Kaufvertrages und auch nicht des
Übereignungsgeschäftes. Bei der Sache im Restaurant bin ich da
schon viel unsicherer.

Eben; daher fand ich die Ausführungen meines Vorredners auch etwas zu vereinfachend - wenn auch ausnahmsweise mal nicht ganz falsch.

Gruß
Christian

Hallo,

Meines Erachtens dem Gast der mit Bestellung eine Art
Vorvertrag abschließt.

Was ist denn „eine Art Vorvertrag“? Es dürfte sich hier um eine Willenserklärung handeln, die bei Annahme einen Vertrag begründet.

Gruß

S.J.

Wem gehört die Perle?

Die Perle wäre Bestandteil der gekauften Ware, also dem Essen.
Demnach fällt sie dem Gast zu.

Bist Du der Ansicht, daß man in einem Restaurant einen
Kaufvertrag über das Essen abschließt? Wenn wir spaßeshalber
mal davon ausgehen, hätte ich eine Anschlußfrage: Angenommen,
man kauft im Geschäft eine Kommode A8sstellungsstück) und
stellt zuhause fest, daß sich darin die prall gefüllte
Brieftasche befindet. Darf man die dann behalten, weil man ja
die Kommode gekauft hat?

Hallo, also ich sehe das so: Bei der Muschel ist eine eingeschlossene Perle, wächst in der Natur so, durchaus zu vermuten; bei der Kommode nicht, da Brieftaschen dort nicht natürlich vorkommen.

Warum man dann im Restaurant noch nie eine Perle in der Muschel gefunden hat? Weil ich vermute, dass das dort vorher festgestellt wird. Bzw. erinnere ich mich auch, das bereits geöffnete Mucheln serviert werden, die dann ausgelöffelt wurden.

Wem gehört die Perle?

Die Perle wäre Bestandteil der gekauften Ware, also dem Essen.
Demnach fällt sie dem Gast zu.

Bist Du der Ansicht, daß man in einem Restaurant einen
Kaufvertrag über das Essen abschließt? Wenn wir spaßeshalber
mal davon ausgehen, hätte ich eine Anschlußfrage: Angenommen,
man kauft im Geschäft eine Kommode A8sstellungsstück) und
stellt zuhause fest, daß sich darin die prall gefüllte
Brieftasche befindet. Darf man die dann behalten, weil man ja
die Kommode gekauft hat?

Hallo, also ich sehe das so: Bei der Muschel ist eine
eingeschlossene Perle, wächst in der Natur so, durchaus zu
vermuten;

Und das hat jetzt welche rechtliche Relevanz? Ich will ja nicht sagen, daß Deine Behauptung, die Perle sei Eigentum des Gastes, falsch ist, aber die Argumentation ist unsinnig.

bei der Kommode nicht, da Brieftaschen dort nicht
natürlich vorkommen.

Sooo häufig sind Perlen in Austern auch nicht und Gegenstände werden durchaus gern mal in verkauften Sachen vergessen.

C.

Von mir aus nenn es so.

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Montagsantwort
Liebe Rechtskundige,
ich entschuldige mich schonmal für diesen unernsten Beitrag, dafür ist’s aber garantiert keine Rechtsberatung.
Was, wenn die Auster ein Räucherofen und die Perle ein Bein ist?
http://www.welt.de/vermischtes/article1324212/Bizarr…

Gruß
kate_