Hallo,
wer verfügt über Vorgänge oder was erlaubt und nicht erlaubt ist ab einer Höhe von sagen wir mal 500 m?
Ist ein Staatsgebiet nicht nur auf den Boden beschränkt, sondern auch in die Höhe bis ins Weltall?
Welche Behörde hat da dann das Sagen - die Luftfahrtbehörde oder das Umweltministerium oder die Merkel oder der Bundeskönig?
Und sind diese Zuständigkeiten -zB Überflug- in allen Ländern gleich geregelt oder bastelt sich jedes Land seine eigene Gesetzeslage für den Himmel?
Danke, Helge