Wem gehört Omas Rollator?

Hallo Ihr Schlauen,

wir stehen das erste Mal vor einem solchen Problem, vielleicht weiß jemand, wie es gehandhabt wird? Die Krankenkasse ist heute nicht erreichbar.

Verordnet wurde vom Arzt ein Rolli, aber gleich mit dem Tipp, nicht das Krankenkassenmodell zu nehmen. Zu schwer, schlecht händelbar.

Also auf der KK eingereicht, es kommt die Bestätigung für ein einfaches Modell, Zuzahlung 8 Euro, mit dem Hinweis, wird er nicht mehr benötigt, gehört er der Krankenkasse.
Oma war aber bereits im Sanitätshaus und hat sich dort einen für 240 Euro ausgesucht, die KK übernimmt 80 Euro wurde ihr dort gesagt.

Nun gehe ich aber davon aus, dass die KK dann unsere Zuzahlung sicher nicht übernehmen würde, selbst wenn Oma das Teil nur wenige Wochen nutzen würde.

Wem gehört also der Rolli, wenn die Zuzahlung genutzt würde oder sollte man lieber auf die Zuzahlung der KK verzichten?

Danke für eure Hilfe!

LG BB

Hallo,
der Krankenkasse gehört er nicht, denn die hat einen Erstattungsbetrag bewilligt. Nur wenn es sich um einen Leih-Rollator gehandelt hätte, dann müsste er zurückgegeben werden.
gruss
Czauderna

1 Like

Danke. so dachte ich eigentlich auch.
Aber in dem Schreiben, welches Oma heute morgen bekommen hat, steht deutlich: Zuzahlung für Sie 8 Euro (10%) und wenn Sie ihn nicht mehr benötigen, gehört er der KK.
Ich habe mich gefragt, was macht die KK mit denen? Dann müsste sie doch welche zum leihen anbieten.

Hallo,
ich habe selbst solche Sachen während meiner aktiven Zeit bei der Krankenkasse/Pfegekasse bearbeitet und entschieden. In der Regel wurden die Rollatoren leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rollatoren kamen aus dem Bestand der Sanitätshäuser, mit denen ein entsprechendes Vertragsverhältnis bestand (galt übrigens auch für Pflegebetten). Dies bedeutete, dass diese Rollatoren Eigentum des Sanitätshauses blieben und von uns eine Pauschale an das Sanitätshaus gezahlt wurde, was auch dem Kaufpreis dieser Rollator entsprach. Wenn der Rollator nicht mehr gebraucht wurde, nahm ihn das Sanitätshaus zurück, er bekam eine Untersuchung (TÜV) und kam wieder in den Bestand.
Auch wenn es defekte an diesen Rollatoren gab, erfolgte ein Umtausch. Schon damals war auch schon so, dass sich die Versicherten für ein „besseres“ Modell entschieden haben. Da war es eben so, dass wir die Pauschale erstatteten, der Kaufvertrag aber zwischen Versichertem und Sanitätshaus erfolgte. Was TÜV und Gewährleistung anging, waren wir aus dem Spiel.
Es war aber auch in vielen Fällen so, dass die Leih-Rollatoren sehr lange im Gebrauch waren und/oder die Sanitätshäuser keine Lagerbestände mehr führten, weil es eben nicht mehr wirtschaftlich war. Dann haben wir quasi den Rollator gekauft, ihn aber später nicht mehr zurückgenommen, sondern den Versicherten überlassen, d.h., sie konnten ihn weiterverwenden, verschenken, verkaufen oder einfach nur entsorgen. Auch für uns war dies wirtschaftlicher.
Fazit - wenn in eurem Falle es ein „Kassenrollator“ gewesen wäre, dann wäre das mit der Rückgabe noch nachvollziehbar, so aber nicht - der Rollator gehört der Kasse nicht, und was ihr nicht gehört, darauf kann sie keinen Anspruch erheben.
Gruss
Czauderna

1 Like

Danke für deine ausführliche Erklärung!
Oma sagte eben, wenn das mit der Zuzahlung nicht klappt, kaufe ich mir einen im Katalog, das ist dann wenigstens meiner. Im Weltb… kostet er das gleiche wie im Sanitätshaus, wenn die KK einen Teil übernimmt.
Aber das ist, wenn es um Garantie und Gewährleistung geht, auf jeden Fall die dämlichste Möglichkeit.

Servus,

sicherheitshalber: Geht es hier tatsächlich um eine Krankenkasse? Oder ist Oma eine behilfeberechtigte Beamtin im Ruhestand?

Schöne Grüße

MM

Es geht wirklich um eine Krankenkasse.
Ich denke inzwischen, vielleicht war auf dem eingereichten Zettel eine Wahlmöglichkeit und sie hat den Haken falsch gesetzt.
Z.B. 1. Leihgerät mit Zuzahlung oder 2. Zuschuss zum selbst kaufen oder so.
Da habe ich nicht aufgepasst.