Wem nützt diese unsere Freiheit in diesem unserem Lande?

Hallo,

wie schon einmal geschrieben, hast du Deine Idee nicht zu Ende
gedacht.
Du bist dir offensichtlich nicht darüber im Klaren, wieviel
Selbstverständlichkeiten im Alltagsleben - trotz aller
anderslautenden Meinungen - auch in Deutschland bisher nicht
gesetzlich geregelt sind.

Wirklich? Nenne mal bitte Beispiele

ZB sind weite Bereiche des Arbeitsrechts nicht gesetzlich geregelt, sondern sog. „Richterrecht“. Auch dürfen in Tarifverträgen oft ausdrücklich von bestehenden gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen vereinbart werden.
Auch in Arbeitsverträgen darf „in gegenseitigem Einvernehmen“ von zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden.

Dein Vorschlag würde einen unübersehbaren Regelungswust
hervorrufen und wegen der Vielzahl der notwendigen positiven
Regelungen eher mehr Rechtsunsicherheit hervorrufen.

Wirklich? Nenne mal bitte Beispiele.

Na ja, wenn man seine Ideen nicht konsequent zu Ende denkt…
Darf ich - wenn „alles“ erst mal verboten ist, zB in der Öffentlichkeit

  • furzen ?
  • auf die Strasse spucken ?
  • beim zu-Fuß-Gehen Zeitung lesen ?
  • auf meiner Terrasse grillen ?

oder, mal grundsätzlicher, kann ich ohne entsprechendes Erlaubnisgesetz

  • Eigentum an Grund und Boden erwerben ?
  • überhaupt einen wirksamen Kaufvertrag für irgendwas abschließen ?

Das hätte dann nichts mehr mit einer freiheitlichen
gesellschaft zu tun - die sich nicht nur an den Formen
politischer Partizipationsmöglichkeiten mißt - sondern mit
einer Mischung aus Tugenddiktatur und „gesundem
Volksempfinden“, das Minderheiten zwangsläufig unterdrückt.

Da mag ja was dran sein. Nur die jetzige
„so-tun-als-ob-Freiheit“ unterdrückt eben nicht nur
Minderheiten, sondern die absolute Mehrheit der 99 %…

Oh Mann, schon wieder diese Argumentation der Stubenhocker und Wirtshausmotzer. Wer würde bitteschön eine Mehrheit von 99% hindern, ihre Vorstellungen durchzusetzen ???

Weil:
Wer nach heutigem Recht z.B. eine gemeingefährliche
Geschäftsidee mit noch so hohem Schädlichkeitspotenzial für
die Allgemeinheit neu entwickelt, der hat stets einen
Wettbewerbsvorteil, weil das heutige Recht erst Verbote für
die Zukunft zulässt und ihm daher - ganz elegant und legal -
Wettbewerber vom Hals hält.
Das ist die Freiheit die du meinst, die so bleiben soll?

Nein, das ist es nicht, weil es Quatsch ist, was Du schreibst. Es gibt genug Gesetze, die eine allgemeine Gefahrenabwehr regeln.

Es gibt Lebensbereiche, da hat der Staat (und sei er noch so
demokratisch) nichts zu suchen und zu regeln.

Das stimmt - hat aber mit meiner Frage nichts zu tun.

Doch, hat es sehr wohl. Du solltest mal über die Bedeutung des Wörtchen „Alles“ sorgfältiger nachdenken. Es ist nämlich zB gar nicht so abwegig, daß es Leute gibt, die anderen Menschen verbieten wollen, im gegenseitigen Einvernehmen Sexualpraktiken vorzunehmen, die jenseits des „Mainstreams“ liegen. Solche Gesetze gibt es durchaus.

&Tschüß
Wolfgang

Mir kommt dein „Freiheit“ genannter IST-Zustand inzwischen vor
wie der Spruch der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts: „Freie
Fahrt für freie Bürger“, der den Bürgern mehr Staus, mehr
Spritverbrauch, schwerere Unfallverletzungen und insgesamt
mehr Zeitverlust beschert und lediglich dem
Partikularinteresse der deutschen Automobilindustrie nutzt,
die damit unnötig grosse und schnelle Spritfresser in alle
Welt verteilt.

Auch das ist ziemlich pauschaler Quatsch. Ich kann mir durchaus eine Menge Verbesserungen vorstellen, aber zum Wesen einer Demokratie gehört es nun mal, auch zu akzeptieren, wenn man in der Minderheit ist. Dann muß man halt mal auch seine eigene Meinung und/oder Argumente überprüfen.
Aber politisch argumentieren zu wollen nach dem Pippi-Langstrumpf-Motto „ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“ führt nun mal ins Abseits.
Und elementare Grundkenntnisse des Themas, über das man diskutiert, könnten auch hilfreich sein.

LG
ein 2felnder

&Tschüß
Wolfgang

Hallo!

Wie war das mit … Artikel. 14(2)?

Fange am Anfang an: „Eigentum und Erbrecht werden gewährleistet
Eigentum … soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen.“

Dort steht „soll“, nicht „muss“ - ein beträchtlicher Unterschied.

Wie war das mit Ideenvorlage analog Patentamt?

Beim gewerblichen Schutzrecht geht es um den Schutz geistigen Eigentums und damit im Zusammenhang stehende Verwertungsrechte. Man kann eine Erfindung schützen lassen, man kann es aber auch bleiben lassen. Beides kann sinnvoll sein. In keinem Fall geht es aber darum, Erfindungen und ihre Realisierung/Vermarktung genehmigen zu lassen.
Bei allen Ideen, gleich ob schutzfähig oder nicht oder für die man z. B. wegen der Offenlegungspflicht keinen Schutz wünscht, gibt es keine Instanz, die irgendwas zu genehmigen, zu verwehren oder überhaupt etwas zu melden hat. Es sei denn, man verletzt fremde Rechte oder Gesetze.

Wie war das mit Vorsprung krimineller Kreativität zur Zeit?

Freiheit ist gefährlich. Wir sperren aber trotzdem nicht alle Bürger ein, weil sie kriminell werden könnten, Man muss abwarten, bis jemand kriminell wird. Aber vorsorglich einsperren geht nicht. Ist übrigens ein rechtsstaatlicher Grundsatz. Wo anders verfahren wird, will niemand freiwillig leben.

Sehr ähnlich verhielte es sich mit Ideen, die grundsätzlich verboten sind, es sei denn, sie werden genehmigt. So kann man vielleicht in einem Straflager agieren, aber doch nicht mit Menschen umgehen, von deren Kreativität ein Gemeinwesen lebt. Davon abgesehen ist solche „Ideenverwaltung“ von keiner Administration leistbar. Sie würde viele Ideen gar nicht begreifen und/oder bis zur Nutzlosigkeit verzögern. Willst du Figuren, die früher im „Rat des Kreises“ und heute in Amtsstuben hocken, über technische Details entscheiden lassen oder Hunderttausende Ideen bundesweit zur basisdemokratischen Abstimmung stellen? Geht nicht. So wie wir nicht alle Männer einsperren, weil sie vergewaltigen könnten, müssen wir aushalten, dass manche Ideen möglicherweise gegen bestehende Gesetze oder fremde Rechte verstoßen. Sobald der Verstoß begangen wurde, kann man etwas tun. Vorher nicht. Die Existenz unserer Wirtschaft und unseres Wohlergehens hängt unmittelbar an freien Köpfen und nicht reglementiertem Denken!

nennen Sie mir doch mal eine z.Zt. noch völlig
ungeregelte Innovation in Deutschland.

Auf Anhieb fällt mir dazu kein Beispiel ein. Es gibt z. B. Regeln der Technik und Grenzwerte vielerlei Art. Daran hält man sich und alles ist gut. Zuweilen gibt es Lücken und Schlupflöcher. Dann muss man sich Gedanken machen. Aber in keinem Fall dergestalt, erst einmal alles zu verbieten.

Es gibt genug Beispiele, wo staatliche Reglementierungswut zum Ersticken privatwirtschaftlicher, eigenverantwortlicher Aktivität und zu kollektiver Armut führte. Es gibt kein einziges Gegenbeispiel! Allen abschreckenden Beispielen ist gemeinsam, dass sie Ressourcen und Kräfte lenken und die Kontrolle haben wollten. Das alles natürlich immer zum Wohl des Gemeinwesens, aber ausnahmslos immer wurde das Gegenteil erreicht.

Schließlich noch die Bitte, einen anderen Ton anzuschlagen. Sonst vergeht mir nämlich die Lust.

Gruß
Wolfgang

Butter bei die Fische?

Hallo,

wie schon einmal geschrieben, hast du Deine Idee nicht zu Ende
gedacht.
Du bist dir offensichtlich nicht darüber im Klaren, wieviel
Selbstverständlichkeiten im Alltagsleben - trotz aller
anderslautenden Meinungen - auch in Deutschland bisher nicht
gesetzlich geregelt sind.

Wirklich? Nenne mal bitte Beispiele

ZB sind weite Bereiche des Arbeitsrechts nicht gesetzlich
geregelt, sondern sog. „Richterrecht“.

Ist „Richterrecht“ nicht auch bestehendes Recht?

Auch dürfen in

Tarifverträgen oft ausdrücklich von bestehenden gesetzlichen
Regelungen abweichende Bestimmungen vereinbart werden.
Auch in Arbeitsverträgen darf „in gegenseitigem Einvernehmen“
von zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden.

wem nützt das? den zunehmend prekär Beschäftigten?

Dein Vorschlag würde einen unübersehbaren Regelungswust
hervorrufen und wegen der Vielzahl der notwendigen positiven
Regelungen eher mehr Rechtsunsicherheit hervorrufen.

Wirklich? Nenne mal bitte Beispiele.

Na ja, wenn man seine Ideen nicht konsequent zu Ende denkt…
Darf ich - wenn „alles“ erst mal verboten ist, zB in der
Öffentlichkeit

  • furzen ?
  • auf die Strasse spucken ?
  • beim zu-Fuß-Gehen Zeitung lesen ?
  • auf meiner Terrasse grillen ?

ist das jetzt deine ernstgemeine Sachlichkeit?

oder, mal grundsätzlicher, kann ich ohne entsprechendes
Erlaubnisgesetz

  • Eigentum an Grund und Boden erwerben ?

gibt es dazu bereits Regelungen?

  • überhaupt einen wirksamen Kaufvertrag für irgendwas
    abschließen ?

gibt es dazu bereits Regelungen?

Das hätte dann nichts mehr mit einer freiheitlichen
gesellschaft zu tun - die sich nicht nur an den Formen
politischer Partizipationsmöglichkeiten mißt - sondern mit
einer Mischung aus Tugenddiktatur und „gesundem
Volksempfinden“, das Minderheiten zwangsläufig unterdrückt.

Da mag ja was dran sein. Nur die jetzige
„so-tun-als-ob-Freiheit“ unterdrückt eben nicht nur
Minderheiten, sondern die absolute Mehrheit der 99 %…

Oh Mann, schon wieder diese Argumentation der Stubenhocker und
Wirtshausmotzer.

Warum jetzt so persönlich polemisch?
Wer würde bitteschön eine Mehrheit von 99%

hindern, ihre Vorstellungen durchzusetzen ???

Vielleicht die finanzielle macht der 1%?

::Weil:

Wer nach heutigem Recht z.B. eine gemeingefährliche
Geschäftsidee mit noch so hohem Schädlichkeitspotenzial für
die Allgemeinheit neu entwickelt, der hat stets einen
Wettbewerbsvorteil, weil das heutige Recht erst Verbote für
die Zukunft zulässt und ihm daher - ganz elegant und legal -
Wettbewerber vom Hals hält.
Das ist die Freiheit die du meinst, die so bleiben soll?

Nein, das ist es nicht, weil es Quatsch ist, was Du schreibst.
Es gibt genug Gesetze, die eine allgemeine Gefahrenabwehr
regeln.

Welche Gesetze können Gefahrenabwehr regeln, von denen sie noch gar nichts wissen?

Es gibt Lebensbereiche, da hat der Staat (und sei er noch so
demokratisch) nichts zu suchen und zu regeln.

Das stimmt - hat aber mit meiner Frage nichts zu tun.

Doch, hat es sehr wohl. Du solltest mal über die Bedeutung des
Wörtchen „Alles“ sorgfältiger nachdenken.

Hatte ich nicht inzwischen mehrfach mit Bezug auf Art 14 (2) GG präzisiert was ich meine?
Kann es sein, dass lesen hilft?

Es ist nämlich zB

gar nicht so abwegig, daß es Leute gibt, die anderen Menschen
verbieten wollen, im gegenseitigen Einvernehmen
Sexualpraktiken vorzunehmen, die jenseits des „Mainstreams“
liegen. Solche Gesetze gibt es durchaus.

&Tschüß
Wolfgang

Mir kommt dein „Freiheit“ genannter IST-Zustand inzwischen vor
wie der Spruch der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts: „Freie
Fahrt für freie Bürger“, der den Bürgern mehr Staus, mehr
Spritverbrauch, schwerere Unfallverletzungen und insgesamt
mehr Zeitverlust beschert und lediglich dem
Partikularinteresse der deutschen Automobilindustrie nutzt,
die damit unnötig grosse und schnelle Spritfresser in alle
Welt verteilt.

Auch das ist ziemlich pauschaler Quatsch. Ich kann mir
durchaus eine Menge Verbesserungen vorstellen, aber zum Wesen
einer Demokratie gehört es nun mal, auch zu akzeptieren, wenn
man in der Minderheit ist. Dann muß man halt mal auch seine
eigene Meinung und/oder Argumente überprüfen.
Aber politisch argumentieren zu wollen nach dem
Pippi-Langstrumpf-Motto „ich mach mir die Welt, wie sie mir
gefällt“ führt nun mal ins Abseits.
Und elementare Grundkenntnisse des Themas, über das man
diskutiert, könnten auch hilfreich sein.

Wie lautete eigentlich die Frage? Weisst du sie noch?
LG
2felnder

LG
ein 2felnder

&Tschüß
Wolfgang

Sie waren nicht gefragt…
@ Wolfgang

ich weiss ja, dass ich nichts weiss.
Allerdings weiss ich damit bereits mehr als der weiss, der nicht einmal das weiss.
Ich hatte eine Frage gestellt.
Diese Frage wurde bisher nicht beantwortet.
Statt dessen wurden mir gegenüber Glaubenssätze verteidigt.
Das bringt nicht weiter.
Sie waren offenbar der falsche Adressat.
Sie können nicht weiter helfen.
Bitte entschuldigen Sie die Störung.
Schönen Abend noch.
HG
2felnder

2 Fragen mit Antworten
Guten Abend!

Ich hatte eine Frage gestellt.
Diese Frage wurde bisher nicht beantwortet.

Ich antwortete auf beide Fragen des Ursprungspostings.
Die erste Frage stand in der Überschrift:
„Wem nützt diese unsere Freiheit in diesem unserem Lande?“
Darauf antworte ich mehrfach ausführlich. Zusammengefasst: Die Freiheit nützt uns allen. Auch die Risiken der Freiheit treffen uns alle.

Die zweite Frage:

„Grundsatz unserer Freiheit ist ja u.a. dass alles als erlaubt gilt, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Welcher Nachteil bestünde, wenn dieser Grundsatz umgekehrt würde?“

Darauf antwortete ich ausführlich, verglich den Zustand mit einem Straflager und stellte dar, dass es Staaten gab und gibt, die beim wirtschaftlichen Tun keine individuelle Freiheit einräumen, wo Menschen neue Ideen allenfalls nach Genehmigung realisieren können. Diese Staaten gehören allesamt zu den Armenhäusern auf dem Globus und die Menschen laufen bei erster Gelegenheit weg.

Es ist nur erlaubt, was - nach demokratischer Herstellung der entsprechenden :Interessenausgleiche - nicht verboten bleibt.

„demokratische Herstellung der entsprechenden Interessenausgleiche“ ist eine hohle Floskel aus dem Repertoire u. a. von Parteien und Kollektiven mit Allwissenheitsanspruch. Es wird entschieden und der Bürger wird zum Untertanen, der sich der Entscheidung zu fügen hat. Natürlich ganz demokratisch. Ein sattsam bekanntes Rezept, Diktatur zu kaschieren und eine sichere Methode, Denken zu unterdrücken. In Kollektiven sind alle und damit letztlich keiner verantwortlich. Technologische Innovationen/neue Produkte kommen nie (!) durch demokratische Prozesse zustande. Treibende Kräfte sind Ideen, Neugier, Begeisterungsfähig, Gewinnstreben und viel Arbeit Einzelner.

Man muss damit leben, dass es keine ideale Gesellschaftsform gibt. Wie auch immer man ein Gemeinwesen organisiert, gibt es auch Nachteile und Risiken. Manche Risiken, von denen Bundesbürger betroffen sein können, kennen die Menschen Nordkoreas nicht und kannten die Menschen der DDR nicht. Es geht um die Suche nach dem kleinsten Übel. Weil es aber in unserer Geschichte und derzeit auf dem Globus genügend Beispiele aller Art gibt, kann man feststellen, dass es ohne individuelle Freiheit des Handelns und des Realisierens von Ideen einschl. unternehmerischem Risiko ausnahmslos immer schlecht läuft.

Ich bin damit 'raus.

Gruß
Wolfgang

Hallo 2felnder.

Weil dann alles was momentan nicht gesetzlich geregelt ist,
aber trotzdem getan wird - das dürfte eine ganze Menge sein…

woraus folgerst du das?

Nun ja, ich lebe auch in dieser Welt…

Da Menschen naturgemäß (viel-) mehr legale als illegale Dinge tun, (woran liegt das
wohl?)
würde es zu einer Flut neuer Gesetze kommen. Und bis wirklich alles erfasst
wäre, ist alles nicht erfasste potenziell illegal?

Komischer Gedanke!

„Komischer“ Gedanke ist nicht dasselbe wie „schlecht durchdacht“.

Dann löse doch ersteinmal das „klitzekleine“, von mir (und anderen) beschriebene Problem; und vorallem dessen Folgeprobleme. Das steht dem Ziel, was Du gedanklich verfolgst, doch ziemlich im Weg, meine ich. Und bedenke vorallem, dass sich diese „Invertierung“ des Rechts auf alle Bereiche des Lebens auswirken würde; nicht nur auf die, über die Du Dich gerade ärgerst.

Daher: Schlecht durchdacht!

Zugegebenermaßen mag ich Deine Idee nicht, unabhängig davon (meine Meinung) wäre aber schon die Umsetzbarkeit ein unüberwindbares Problem.

Gruß _unplugged

PS: Warum veränderst Du ein Zitat und was soll diese Frage bzw. was hat sie mit dem UP zu tun?

(woran liegt das wohl?)

Was soll das denn jetzt?
Ich hab den Rest noch nicht gelesen, aber Wolfgang hat bis dato nur ganz logisch schlußgefolgert!

Was willst Du überhaupt wissen? - Eventuell hast Du Deine Frage ja falsch gestellt?

PS: Falls Deine Frage nur ideologischer Natur sein sollte, kannst Du von niemandem hier verlangen, bei Deiner Fragestellung „zwischen den Zeilen zu lesen“. Eventuell wäre die Frage dann auch eher was für’s „Philosophie-Brett“…

Stets hat der findige Unanständige einen rechtlichen Vorteil, weil sein Frevel noch
erlaubt ist. Statt dessen umgekehrt:
Welcher Nachteil bestünde, wenn dieser Grundsatz umgekehrt würde?
Es ist nur erlaubt, was - nach demokratischer Herstellung der entsprechenden
Interessenausgleiche - nicht verboten bleibt.

Danke für nachdenkenswerte Hinweise.

Freiheit bedeutet auch, das man die Freiheit hat, unmoralisches zu tun.

In einer Welt, in der das von vornherein ausgeschlossen - weil verboten - weil noch nicht erlaubt ist, geht das nicht…

Gruß _unplugged

Perzeption verkompliziert die Dinge…
@_unplugged,
Ich hatte gefragt, wem das, was wir „Freiheit“ nennen, tatsächlich nützt. Punkt.
Kann man diese Frage intellektuell noch verstehen?
Ich hatte dazu ausgeführt, dass nämlich diese Form der „Freiheit“ dazu (ver)führt, dass stets das Recht dem UN-Recht hinterherhechelt, wenn wir keinen Gesetzgeber möchten, welcher der Kriminellste aller Kriminellen sein müsste um vorbeugend Verbote erlassen zu können. Kann man diesem Gedankengang auch noch folgen?
Ich führte an Beispielen aus, welche Folgen das (es ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist) in der Vergangenheit bereits für uns alle hatte.
Weiter fragte ich, ob ggf. eine Umkehrung der rechtlichen Vorgehensweise helfen könnte.
Ob also eine Unschädlichkeit einer Neuerung nachgewiesen werden müsste, bevor sie eingeführt werden dürfte. Zumal so etwas zur Durchsetzung nachhaltigem Partikularinteresses ja gang und gäbe ist (Beispiel Patentrecht).
Kann man das geistig nachvollziehen?
Ich bezog mich - zur Umsetzung - darauf, dass z.B. als ein Schritt hierzu nur im bereits bestehenden Grundgesetz Artikel 14 (2) das unverbindliche Wort „soll“ durch eine Verbindlichkeit wie „muss“ oder „hat zu“ getauscht werden bräuchte. Ist das verständlich?
Was kam als Feedback???
Die Antworten die ich bekam zeugten nun allerdings überwiegend vom Verharren in alten Denkgewohnheiten, verteidigen eigener Glaubenssätze und mir dem Absprechen genügender Durchdachtheit (was mann wohl klassische Projektion nennt). Das ist aber nicht wirklich zielführend und weiterbringend. Denn die Behauptung, dass das was wir „Freiheit“ nennen sollen in dieser Form tatsächlich eine uns allen gleich nützende Freiheit sei, würde ich als „schlecht durchgedacht“ - wenn nicht schlimmer noch als Demagogie - bezeichnen.
Womit wir wieder am Anfang wären:
Wem nützt das bisherige Verfahren „Unrecht kommt stets vor dem Recht“ tatsächlich?
Wie ist der damit verbundenen Allgemeinschädlichkeit beizukommen?
Würde eine „Beweislastumkehr“ tatsächlich mehr Probleme schaffen, als lösen?
Wer hat hier mehr zu bieten als Glaubenssätze, Behauptungen, Bauchgefühle und Fragestellerentwertung?
LG
ein 2felnder

Hallo!

Falls es um Interesse an der Klärung von Sachfragen geht, ist solcher oberlehrerhafte Stil kontraproduktiv:

Kann man diese Frage intellektuell noch verstehen?

Ob also eine Unschädlichkeit einer Neuerung nachgewiesen
werden müsste, bevor sie eingeführt werden dürfte.

Solche Nachweispflichten gibt es an verschiedenen Stellen, z. B. Fahrrinnenvertiefungen in Flüssen bis bei Medikamenten. Dabei ist „Unschädlichkeit“ zu viel verlangt, aber die Folgen des Tuns müssen einschätzbar sein.

Zumal so etwas zur Durchsetzung nachhaltigem Partikularinteresses ja
gang und gäbe ist (Beispiel Patentrecht).

Für ein Patent gibt es 3 Voraussetzungen:

  • Die Erfindung muss neu sein
  • Die Erfindung muss wirtschaftlich nutzbar sein
  • Erfindungshöhe muss vorhanden sein.
    Außerdem dürfen die Schutzansprüche nicht sittenwidrig sein oder gegen Gesetze verstoßen. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht, insbesondere finden keine Technikfolgenabschätzungen statt. Welche Risiken mit der Verwendung eines patentgemäßen Produkts einher gehen, ist für eine Patenterteilung nicht relevant, es sei denn, die Erfindung gilt der Minimierung von Risiken des bisherigen Stands der Technik.

Ich bezog mich - zur Umsetzung - darauf, dass z.B. als ein
Schritt hierzu nur im bereits bestehenden Grundgesetz Artikel
14 (2) das unverbindliche Wort „soll“ durch eine
Verbindlichkeit wie „muss“ oder „hat zu“ getauscht werden
bräuchte. Ist das verständlich?

Das kleine Wörtchen „muss“ an der Stelle wäre unverträglich mit dem ersten Satz des Art. 14, würde ein anderes Staatswesen, eine andere Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung begründen. Solche Bestrebungen wären mit Gewissheit nicht mehrheitsfähig.

Wem nützt das bisherige Verfahren „Unrecht kommt stets vor dem
Recht“ tatsächlich?

Es nützt der Rechtsstaatlichkeit, wenn die Sanktion nach der Tat erfolgt, statt vorsorglich. Es nützt der Praktikabilität, weil ein Genehmigungsverfahren vor jeder Innovation nicht praktikabel wäre und es nützt der Innovationsfähigkeit, die Voraussetzung ist, dass wir Arbeit haben, ohne mit Bangladesh oder China um den niedrigsten Preis konkurrieren zu müssen.

Wie ist der damit verbundenen Allgemeinschädlichkeit beizukommen?

Neue Produkte sind i. d. R. unbedenklich, sofern sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Immerhin wird Kundennutzen verkauft. Außerdem stehen Produzenten in der Haftung, durchaus auch mit strafrechtlichen Konsequenzen. Trotzdem bleiben immer Restrisiken, z. B. durch Qualitätsmängel in der Herstellung oder durch zum Zeitpunkt der Herstellung noch gar nicht bekannte Gefahren. Hat es alles schon gegeben und wäre durch kein Nachweis- oder Genehmigungsverfahren zu vermeiden gewesen. Man kann eben nur nach dem jeweils aktuellen Stand des Wissens verfahren.

Gruß
Wolfgang

Was kam als Feedback???
Die Antworten die ich bekam zeugten nun allerdings überwiegend
vom Verharren in alten Denkgewohnheiten, verteidigen eigener
Glaubenssätze und mir dem Absprechen genügender Durchdachtheit
( was mann wohl klassische Projektion nennt ).

Frau nicht? Es könnte ja auch einfach daran liegen, dass Dein UP eben nicht ausführlich und transparent für den Lesenden war. Aber die Diktion Deiner Kritik an den Antworten spricht wohl für sich selbst.

Antworten

Ich hatte eine Frage gestellt.
Diese Frage wurde bisher nicht beantwortet.

Du hast da etwas missverstanden. Die Frage wurde (von mehreren Seiten) ausführlich beantwortet, nur gefällt dir scheinbar die Antwort nicht.

Das Problem ist hier eher, dass deine ‚Idee‘ nur so von logischen Löchern strotzt und dir bisher jeder hier die gleiche Antwort gegeben hat. Darüber und über deinen recht fragwürdigen Umgangston solltest du vielleicht mal nachdenken.

Welcher Nachteil bestünde, wenn dieser Grundsatz umgekehrt
würde?

Die Menge unserer Gesetze würde sich vermillionenfachen. Es ist nämlich deutlich mehr erlaubt als verboten.

M.

Mit dieser Antwort…
…haben es schon andere versucht!

Scheint irgendwie die falsche Antwort zu sein; warum das so ist, erschließt sich mir aber auch nicht…

Gruß _unplugged