Wenden vor einer Polizeikontrolle

Hallo,

hier geht es um folgendes, theoretisches Ereignis:

Die Polizei führt auf einer wenig befahrenen Straße innerorts eine Verkehrskontrolle durch. Mehrere Streifenwagen sind dazu vor Ort. Obwohl geringes Verkehrsaufkommen herrscht stauen sich einige Autos vor dem Kontrollposten.

Der Fahrer des letzten Fahrzeugs in der Schlage, bereits in Sichtweite der Kontrolle, entschließt sich daraufhin zu wenden und eine andere Route zu nehmen um nicht länger dort zu warten. Verhält sich der Fahrer damit bereits rechtswidrig? Würde ein Streifenwagen dem wendenden Auto folgen oder würde die Polizei dies hinnehmen?

Über aufschlussreiche Antworten freue ich mich :smile:

Gruß,
Steve

Hallo,

Der Fahrer des letzten Fahrzeugs in der Schlage, bereits in Sichtweite der Kontrolle, entschließt sich daraufhin zu wenden und eine andere Route zu nehmen um nicht länger dort zu warten. Verhält sich der Fahrer damit bereits rechtswidrig?

Wenn es nicht gerade in einer Einbahnstraße und ohne Gefährdung Dritter oder Beschädigungen abgeht, nein.

Würde ein Streifenwagen dem wendenden Auto folgen oder würde die Polizei dies hinnehmen?

Vielleicht ja, vielleicht nein. Kommt sicher auf die konkreten Umstände an. Wenn da gerade ein Fahrzeug „abhaut“, dass genau ins Fahndungsraster passt, wären Reaktionen denkbar. Ob dann gleich einer hinterheult oder bloß ein Funkspruch abgesetzt wird, wird ebenfalls von den konkreten Umständen abhängen.

Grüße

Der Fahrer des letzten Fahrzeugs in der Schlage, bereits in
Sichtweite der Kontrolle, entschließt sich daraufhin zu wenden
und eine andere Route zu nehmen um nicht länger dort zu
warten. Verhält sich der Fahrer damit bereits rechtswidrig?

Nur in Sichtweite, ohne dass IHM Anhaltezeichen gegeben wurden?
Nö, das wäre ganz normales Wenden. Wenn das Wenden da erlaubt ist, dann ist nicht lediglich wegen einer VK in Sichtweite verboten.

Würde ein Streifenwagen dem wendenden Auto folgen oder würde
die Polizei dies hinnehmen?

Das kann man nicht wissen.
Würde man aber verfolgt und gestellt und hätte man dann z.B. Alkohol im Blut, dann würde man aus dem Wendemanöver folgern können, dass es sich nicht um eine unbewusste fahrlässige OWi handelte, sondern dass dem Fahrer der überhöhte Alkoholspiegel bekannt war und er somit vorsätzlich handelte.

verflogung meist ja, denn meist werden Streifen dort extra postiert.
( freund ist bei der Polizei! )