Hallo,
Folgendes Szenario:
Ein Mieter zieht in eine Wohnung ein.
Im Mietvertrag steht, dass dem Mieter ein Kellerraum zusteht. Größen sind dort nicht festgelegt.
Der Mieter bekommt bei Einzug durch den Vermieter statt dem Kellerraum einen Raum im Dachboden zugewiesen und ist damit einverstanden.
Der Mieter nutzt den Bodenraum 4 Jahre lang.
Nach 4 Jahren Lässt der Vermieter das Dach ausbauen, was dazu führt, dass der genutzte Bodenraum entfällt.
Nach Ausbau des Dachs wird ein erheblich kleinerer Bodenraum als Ersatz zur Verfügung gestellt.
Hat der Mieter ein Anrecht auf die alte Größe (Gewohnheitsrecht oder so ähnlich)?
Hat der Mieter stattdessen Anrecht auf Mietkürzung?
Danke und Gruß
S. Reumuth