Wenn Arbeit krank macht!?

Man kann nicht sagen, dass es nicht geklappt hat.
Es sind keine wesentlichen Dinge falsch gelaufen…
Grüße

Entweder hat er Dir nicht alles erzählt, oder Du hat nicht alles geschrieben.

Wenn ein MA schon 10 Jahre irgendwo arbeitet, dann weißt auch Du, dass es praktisch nicht mehr möglich ist, ihn zu ändern. Und nicht alle können überdurchschnittlich sein. Von daher kann man nur irgendwann sagen: Stopp! Wechsel! Es macht keinen Sinn, diesen anzudrohen (von objektiven Vergehen, wie zu spät-kommen etc.) mal abgesehen.

Es ist also alles optimal gelaufen. der MA ist 2 Jahre einer Tätigkeit nachgegangen, und jetzt macht er was anderes, in der gleichen Position (gleicher Vorgesetzte).

Es wird nie alles gesagt, was gedacht wird…

Es geht mehr um den Ablauf, alles andere ist schon OK.
Oder glaubst du dem Weggeschickt hat es prima gefallen, mit diesem Vorgesetzten :slight_smile:

Überlege mal du wirst weggesxhickt und im Hintergrund laufen die Mühlen schon.

Ist doch Menschenverachtend!?
Vielleicht auch asozial! ?

Aus meiner Sicht hätte der Linienvorgesetzte auch schon etwas sagen müssen und nicht nickend losrennen und was Neues suchen.

Aber an Hand eurer Rückmeldungen merke ich schon, entweder bin ich weltfremd oder ein Weiches :slight_smile:

Versetze Dich mal in die Rolle der Vorgesetzten. Es ist äußerst schwierig, einem Mitarbeiter unangenehme Dinge zu überbringen. In vielen Fällen sogar mit rechtlichen Konsequenzen, angefangen bei der Absage einer Bewerbung über ausbleibende Beförderung bis hin zur „Strafversetzung“ wegen mangelnder Leistung.

Der Linienvorgesetzte hätte hier natürlich ein wenig rumhampeln können, den Prozess über ein paar Wochen strecken, Beteiligung des Mitarbeiters suggerieren können, … am Ende stellt sich dann heraus, die meisten Projektleiter wollen den MA nicht, so dass sie sich schon lange geeinigt haben, wo er doch noch irgendwie möglichst schadarm bis zur Rente oder Entlasswelle geparkt werden kann.

1 Like

Ob wesentlich oder unwesentlich … und wo die Grenze ist ist Ansichtssache und entscheidet im Zweifelsfall der Chef

Ja.
Grüße

Hallo,

wenn es einen BR gibt, hat er bei dieser Angelegenheit volles Mitbestimmungsrecht gem. § 99 Abs. 1 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html
iVm § 95 Abs. 3 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__95.html

für den AN stellt sich individualrechtlich die Frage, ob eine evtl. neue Tätigkeit durch den Arbeitsvertrag „abgedeckt“ ist und ob sich aus dieser Versetzung Konsequenzen bei der Vergütung ergeben könnten.

Ist der AN mit der Änderung nicht einverstanden, muß der AG evtl. zum Mittel der Änderungskündigung gem. § 2 KSchG greifen
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
die ebenfalls der Mitwirkung des BR gem. § 102 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html
unterliegt und vom AN auch gerichtlich überprüft werden kann.

&Tschüß
Wolfgang

&Tschüß
Wolfgang

3 Like

Idealist! Was konkret kann der BR sonst noch bewirken, außer auf die Einhaltung geltenden Rechts hinzuwirken?

Der Arbeitgeber hat das Hausrecht. Rechtliches Prinzip, nichts anderes. Der und nur der stellt ein, fördert, mahnt ab oder feuert.

Die BRs tun im wesentlichen (!) nichts als die Leitung dazu anzuhalten, ihre Entscheidungen transparenter zu machen. Das bewirkt sozusagen, dass arbeitsrechtliche Belange nicht völlig unberücksichtigt bleiben. Schön und gut. Aber eben nur aus formaler Sicht. Die Unternehmer haben das Geld, um alle erdenklich juristischen Drecksgriffe anzuwenden. Die BRs erliegen stets, sei es aus eigenenr Unfähgigkeit, Inkompetenz und Korrumpierbarkeit.

BRs haben primär belegschaftsrelevante Aufgaben. Individuell gesehen sind die Mitarbeiter durchweg auf sich allein gestellt.

Gruß mki

Das erinnert nur an Deine damalige Empfung an mich, mal einen Blick ins Naturschutzgesetz zu werfen. Kracher!!!

Lass mich daher gerne teilhaben an Deinem weiteren Rechtswissen, dass das Betriebsverfassunggesetz die Erstellung von Leitbildern und Grundregeln nur den Geschäftsleitungen vorbehält. Oberkracher!!!

mki

Falscher Ansatz. Ich würde sagen weder - noch. Alles ist relativ. Dahinter steckt nichts als das Scheinargument der angeblichen Alternativlosigkeit. Vorgesetzte erzeugen künstlich Unzufriedenheit, um ihren Einfluss zu rechtfertigen. Überhaupt. Es geht nicht wirklich um die Sache. Weit gefehlt. Ich verweise als Beispiel auf die Schlagzeile „Die Diktatur der Nichtentscheider“ bei AUDI. Ich räume ein, dass jedes Beispiel hinkt. Aber im Prinzip läuft es so, dass lediglich jemand ausgedeutet wird, um Strukturen zu rechtfertigen. Mitarbeiter als Mittel zum Zweck.

Grüße mki

Never. Du wurdest, wie auch immer, als eine Art Projektionsfläche ausgedeutet.

In dem Fall ist es tatktisch (!) am besten schon mal nicht in die Linse zu starren.

Besinne Dich, richte Dich aus und orientiere Dich aufs Neue.

Entschuldige, dass keine konkreteren Empfehlungen möglich sind. Bitte daher um Verständnis.

Grüße mki

Erheblich oder bedeusam oder einfach nur groß? Schon das kriegst Du offenkundig nicht richtig auf die Reihe.

Wenn Du Dich diesbezüglich dann bitte endlich begründet (!) festlegen kannst, sag mir bitte auf welche Art und Weise da ein Unterschied überhaupt (!) besteht.

Grüße mki

Ein Blick ins Gesetz ist nie verkehrt. Worum ging es?

Im Mitbestimmungsgesetz steht, was die Aufgaben bzw. Rechte des Betriebsrates sind. Über alles andere entscheidet die Geschäftsleitung des Unternehmens allein und da im Betriebsverfassungsgesetz nichts dazu steht…

1 Like

Man könnte auch „riesig“ oder „unfaßbar groß“ oder „das eine hat mit dem anderen nur wenig zu tun“ schreiben. Jeder Mensch hat (zumindest nach der US-amerikanischen Verfassung) das Recht, nach Glück zu streben, aber natürlich kein Recht auf Glück, weil das erstens eine sehr subjektive Sache ist (was ist, wenn jemand unter Glück versteht, ohne Hilfsmittel fliegen zu können oder auf dem Jupiter spazierengehen zu können) und sich gegen Unfälle und andere Schicksalsschläge nun einmal nichts machen läßt.

Wenn Du es jetzt nicht verstanden hast, kann ich Dir auch nicht helfen - und Dir nur empfehlen, Dir professionell helfen zu lassen.

1 Like

Schon mal was von §§ 99 und 102 BetrVG gehört?

Welcher linken Kampfschrift entspringen diese Worte, die mit der betrieblichen Realität mal so gar nichts zu tun haben?

Quatsch.

1 Like

Hallo mki,

eine derart abwegige Mischung aus Unkenntnis, Vorurteilen und Ressentiments ist schon bemerkenswert - selbst von dir, der schon oft genug bewiesen hat, daß er von Vielem zwar keine Ahnung, dafür aber eine Meinung hat.

Und das hier

ist eine Beleidigung derjenigen Betriebsräte, die tagtäglich - zT gegen Psychoterror der übelsten Sorte - sich versuchen zu behaupten und ihre Rechte im Sinne der Belegschaft wahrzunehmen.

Und wenn Du nur den Schimmer einer Ahnung hättest, dann würdest Du nicht derartigen Unsinn verzapfen:

es ist zwar richtig, daß es eine Trennung zwischen Individual- und kollektivarbeitsrecht gibt, aber das BetrVG enthält auch sehr viele Rechte des BR in personellen Einzelfällen - wie zB Versetzung.

2 Like

Deine Besserwisserei bringts ans Licht, wie unrealistisch Du bist. Nimm zur Kenntnis, dass wir ein und das selbe aus unterschiedlichen Bickwinkeln sehen. Beides ist Teil der Realität. Niemand sollte sich beleidigt fühlen. Die Qualität BR-Arbeit steht und fällt mit denen, die diese Funktionen bekleiden. Die Sorte schwarz/weiße Schafe darunter überwiegt. Die wenigsten haben ein weißes Fell.

Es lässt sich auch milde gestimmt sagen: Klar, es gibt kein Ideal. Deshalb sollten von persönlichen Sanktionen betroffene Mitarbeiter sehr überlegen, ob es wirklich die Sache wert ist, den BR einzubeziehen.

Grüße mki

Ja, wo steht aber, dass die Erstellung von LEITBILDERN und GRUNDREGELN einzig der Geschäftsleitung vorbehalten sein sollt? Das war die Frage.

Zu den §§ 99 und 102 BetrVG ist nur so viel zu sagen: Es handelt sich lediglich gesetzliche Barrieren, die die Geschäftsleitung in ihren Entscheidungen einengen, die letztliche Entscheidung liegt jedoch bei Ihnen und sonst niemandem.

Beschäftigte, die subitlem Mobbing ausgesetzt sind helfen die rechtlichen Einflussmöglichkeiten der BRs garnichts. Sie bieten bloß eine Art Geländer. Jeder, der sich unbedarfter Weise dagegen lehnt, erlebt nur einen Absturz.

Grüße mki

Es ist alles der Geschäftsleitung vorbehalten, was nicht ausdrücklich der Mitbestimmung unterliegt. Was das ist, kannst Du nachlesen.

Keine Ahnung, was Dich zu Deiner Meinung bewegt, aber sie hat mit der Realität in Deutschland nichts zu tun. Wie Wolfgang schon schrieb, sind Deine Ausführungen bzw. Behauptungen eine Beleidigung für diejenigen, die sich als Betriebsräte engagieren. Natürlich gibt es darunter auch Verpisser, Ja-Sager und Idioten, aber erstens ist das die Ausnahme bzw. gleicht sich über den gesamten Betriebsrat in der Regel wieder aus und zweitens bekommt die Belegschaft die Betriebsräte, die sich gewählt hat. Wenn sich also ein Betriebsrat als Pfeife herausstellt, kann man das Problem nach fünf Jahren lösen.

1 Like

Beleidigt-sein-Kultur. Nichts zulassen, alles abwehren. Umgekehrt mich persönlch angehen und ins Abseits stellen. Geradezu despotisch. Du drohst dabei jedes bis dahin verbliebene Ansehen Deiner Integrität zu verspielen. Sehr bedauerlich.

Gruß mki