Wenn Arbeit krank macht!?

Hallo,

ein Freund hat sich sehr geärgert, aufgeregt, nachgedacht und ist krank geworden.
Tinnitus…

Die Situation, er arbeitet in einem Unternehmen mit einem Projektvorgesetzten bei der täglichen Arbeit in seinem Bereich. Er hat aber auch einen Linienvorgesetzten, der disziplinarisch für ihn zuständig ist (Matrixorganisation).

Eines Tages sagt der Projektvorgesetzte nach 2 Jahren zusammenarbeit, dass er unzufrieden ist und er soll nach dem Gespräch seinen Linienvorgesetzten anrufen, der hat schon eine neue Aufgabe in Aussicht.

  1. Was sagt ihr dazu
  2. Wie kann/sollte man hier vorgehen
  3. Gibt es strafrechtliche Möglichkeiten

Viele Grüße

Bitte, was?!

Hi

  1. Was sagt ihr dazu

Kann vorkommen

  1. Wie kann/sollte man hier vorgehen

Wieso? Wenn man im Projekt keine Funktion mehr erfüllen kann, gehts zurück in die Linie

  1. Gibt es strafrechtliche Möglichkeiten

??? aufgrund welchen Tatbestandes doch gleich ???

Gruß h

zu 1.: Du meinst, dass jeder Fragesteller einen einklagbaren Anspruch auf „Glück“ hat? Ein Recht darauf im Prinzip „ja“. Es ist ein Menschenrecht. Aber kein einklagbares Recht.
zu 2.: Alle möglichen Schritte unter kurz-, mittel- und langfristigen Aspekten für sämtliche Beteiligten (Schuldige wie Unschuldige) einschätzen
zu 3.: Ja, im Falle von Strafrechtsverstößen (übler Nachrede u. Verleumdung) aber auch im Falle von Verstößen gg. innerbetriebliche LEITLINIEN bzw. GRUNDREGELN.

Grüße mki

Was ist los?

hallo,

seit wann sanktioniert der Staat

???

Was soll der Quatsch ?

2 Like

Hallo,

gibt es einen BR im Betrieb ?

&Tschüß
Wolfgang

Was innerbetrieblich an Leitlinien und Grundregeln besteht, ist niemals eine ordnungsrechtliche Aufgabe des Staates sondern des Unternehmens. Ist doch klar.

Versuch nicht alles möglichst falsch zu verstehen. Das ist aller größter Quatsch.

Hi,
es ware natürlich ausserordentlich freundlich und würde die Führungsqualitäten eines Vorgesetzten demonstrieren, wenn dieser seine Unzufriedenheit über die Arbeit eines MA mal vorträgt bevor er glaubt, diesen gleich „austauschen“ zu müssen. Leider sind die Worte Führungsqualität und Chef nicht häufig in einem Satz vereinbar.
Ich sage dazu, dass ich mich bei diesem Chef genau erkundigen würde, was ihm denn an der Arbeit nicht gefiele, damit ich in Zukunft daran arbeiten kann. Erst einmal muss man ja auch mit Kritik (berechtigter) im Beruf umgehen können und kann dann versuchen, dies und jenes besser zu machen.
Zweitens würde ich mit dem Linienvorgesetzten sprechen, welche Aufgabe für mich denn geplant sei, damit ich weiss, ob ich dafür qualifiziert bin, ob mir diese Arbeit zusagen wird, ob sie ähnlich gestaltet ist, was Position etc. betrifft.
Dann - dass wurde hier schon gesagt - könnte man mal mit einem BR sprechen (so vorhanden) damit auch dieser unterstützend tätig werden kann und einen berät, was alles machbar ist.
Strafrechtliche Möglichkeiten? Welche und warum? Zunächst stellt sich aus deinem Post der Sachverhalt doch so dar, dass ein Chef einem MA sagt, er ist nicht zufrieden mit ihm und er wird auf eine andere Stelle versetzt. Keine Abmahnung, keine Änderungskündigung, keine Beleidigungen, nix.
Also: Cool bleiben, sachlich bleiben, an die eigene Nase auch packen und nach vorne schauen! Man könnte sich natürlich auch auf dem Markt nach etwas anderem umsehen, wenn es denn gar so arg ist.
Gruß Nita

Was soll denn die Frage? Damit wird der Kreis nur unnötig erweitert.

Die Aufgabe eines BR wäre, ein LEITBILD oder GRUNDREGELN zu entwickeln.

Aufwachen! :flushed:

Recht auf Glück - kein Menschenrecht? Also KEINS?! Hieße sinngemäß, jeder der nach Glück strebt handelt verbrecherisch.

Ernsthaft?!

Erstens mal ist nicht alles, was man so macht und das nicht ein Menschenrecht ist, ein Verbrechen. Es ist mir ein Rätsel, wie man überhaupt auf den Gedanken kommen kann.

Im übrigen gibt es doch schon einen erheblichen Unterschied zwischen dem Recht auf Streben nach Glück (auch kein Menschenrecht, aber immerhin in der US-amerikanischen Verfassung verankert) und dem Recht auf Glück. Schon rein sprachlich und erst recht logisch.

2 Like

Hallo,

Rückschläge gehören zur Arbeit dazu und daß man da nicht immer fair behandelt wird, auch. Wer sich darüber so aufregt, daß er erkrankt, sollte an seiner Einstellung zur Arbeit und seinen Prioritäten im Leben arbeiten.

Das Gespräch suchen und wenn das nicht fruchtet, sich entweder mit seiner neuen Aufgabe arrangieren und das beste daraus machen, auf daß sich dann eine neue Gelegenheit ergeben möge, positiv aufzufallen oder sich etwas neues suchen.

Sehr amüsant.

Gruß
C.

Das ist Aufgabe der Geschäftsleitung und nicht des Betriebsrates. Ein Blick in das Betriebsverfassungsgesetz kann helfen.

3 Like

Hallo,

liest Du eigentlich selbst, was Du da absonderst?

Du antwortest auf Frage 3

mit

Wenn Du da einen Unterschied machen willst, dann schreib’ es auch von vorneherein so.

&Tschüß
Wolfgang

2 Like

Hallo,
das ist doch eine erfreuliche Perspektive: Eine neue Aufgabe kommt und er ist weg von dem Vorgesetzten, mit dem es eh nicht so klappt. Er kann sich darauf freuen, dass die Arbeit in Zukunft wieder Spaß macht.

Oder habe ich da was falsch verstanden?

Gruß

Schrella

Hallo,

auch hier eine völlig kenntnisbefreite Argumentation von Dir.

Für eine Versetzung ist es sehr wohl relevant, ob es im Betrieb einen BR gibt.

2 Like

Bist Du sicher, daß Du auf den richtigen Beitrag geantwortet hast?

Hallo,

gemeint war natürlich mki. Auch wieder so ein Gliederungs-Murks dieser Software-Ruine.

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Ja gibt es.
Grüße