Wenn auf einer Geschäftsreisen (Hotel mit) Frühstück vom Arbeitgeber bezahlt wird, was muss von der Verpflegungspauschale abgezogen werden?

Hallo,

wenn auf einer Geschäftsreisen (Hotel mit) Frühstück vom Arbeitgeber bezahlt wird, was muss von der Verpflegungspauschale abgezogen werden?

Beispiel:
Frühstück kostet 15 Euro. 15 Euro von der Tagespauschale abziehen, oder 4,80 Euro (=20% der Tagespauschale)?

Danke für ein Feedback.

Hallo,
du bekommst für 3 Mahlzeiten (früh, mittags, abends) eine Verpflegungspauschale, sofern du dich auf Dienstreise selbst verpflegst.
Deshalb ist es ja logisch, dass jede Mahlzeit, die du anderweitig bekommst und nicht selbst bezahlst (z.B. Frühstück im Hotel, Mittag für umsonst in Kantine beim Kunden, Abendbrot als Bewirtung eines Geschäftspartners), von der Pauschale abgezogen wird. Dabei spielt es keine Rolle, wieviel das tatsächlich gekostet hat.

ist richtig. Stellt der AG ein Mittagessen zur Verfügung, sind weitere 40% fällig, ebenso für Abendessen. Es kommt dabei nicht auf den Wert des Essens an. Der Gesetzgeber spricht hier von üblicher Mahlzeit und hat eine Grenze von 60 € bestimmt.

Data

Entweder fragst du den Steuerberater deines Arbeitgebers oder du machst einen Anruf beim Finanzamt. Das sind sicher bessere Quellen als hier, denn in A und D gelten vermutlich unterschiedliche Bestimmungen.