Wenn Autokäufer beklagt zu hohen Motorölverbrauch, haftet der Autoverkäufer für evtl. Motorschaden?

Hallo an die Community,
folgende Frage: ein privater Verkäuver hat ein Auto (BJ.2003, 180tkm) an einen privaten Käufer verkauft. Der Verkäufer war der 2. Autobesitzer vom 01.2017 bis 05.2018, also etwas weniger als 1,5 Jahre. Beim Verkaufsgespräch hat der Verkäufer dem Käufer alles über das Auto erzählt, u.a. auch über den Ölverbrauch 2-3 Liter auf 10.000km. Als Kaufvertragsformular wurde der ADAC Formular (mit allgemeinem Gewährleistungsausschluß) ausgefüllt und unterschrieben. Der erhöhte Ölverbrauch ist aber im Kaufvertrag nicht erwähnt worden. 3,5 Monate später bemängelt der Käufer doppel so hohen Ölverbrauch und unterstellt dem Verkäufer, dass dieser ihm das verheimlicht hätte. Das stimmt aber nicht. Nie war der Ölverbrauch so hoch (der Käufer fährt oft mit einem beladenen Anhänger) Der Käufer vermutet Gravierenden Motorschaden und besteht an Übernahme der Reparaturkosten durch den Verkäufer. Inwiefern muß der Verkaufer für evtl. Schaden haften, falls dieser tatsächlich besteht? Durch wen muss der Schaden festgestellt werden?

Hallo,

gar nicht. Der Verkäufer haftet bei einem Gewährleistungsausschluss nur für arglistig verschwiegene Mängel. Davon kann hier nicht die Rede sein.

Gruß
C.

Ärgerlich, sehr ärgerlich.
Kann auf andere Art glaubhaft gemacht werden, dass ein Ölverbrauch von 2-3l auf 10.000km festgestellt wurde?

Was sagt eigentlich der Hersteller? Mal im Ernst, das kann dein Joker sein.
VW zum Beispiel bezeichnete lange Zeit „je nach Fahrweise bis zu 1l auf 1000km“ als normal.
Demnach kann der Verbrauch von 4-6l (du sprachest ja vom „Doppelten“) auf 10.000km ein Wert sein, der von der offiziellen Herstelleraussage vollkommen gedeckt ist.

Weiterhin hast du auf Grund zweier weiterer Argumentationen gute Karten.
Ein deutlich höherer Ölverbrauch als genannt kann durchaus eine Folge der besonderen Belastung / Fahrweise sein.
Dann liegt gar kein Mangel vor.
Zudem kann ein höherer Verbrauch tatsächlich durch Verschleiß begründet sein.
Auch dann liegt kein Sachmangel vor, sondern Verschleiß. Bei 180tkm kann durchaus mal ein Kolbenring aufgeben. Das ist Pech beim Gebrauchtwagenkauf - und kein Sachmangel!

Zur Klarstellung: Pech für den Käufer.
Selbst beim Kauf von einem Händler kann es einem passieren, dass durch Verschleiß innerhalb der ersten Wochen ein Defekt auftritt. Dieser ist dann nicht durch die Sachmängelhaftung („gesetzliche Gewährleistung“) abgedeckt, sondern könnte nur von einer freiwilligen, oft zusätzlich gegen Bezahlung angebotenen Gebrauchtwagengarantie abgedeckt sein.

Habe noch vergessen zu sagen: der Käufer tankt grundsätzlich Super E10. Er hat es selber gesagt. Ob der alte Skoda 1,6mpi das verkraftet…

Was sagt eigentlich der Hersteller?<<<

Ja, das hätte ich auch gerne gewusst… Wo kann ich das nachlesen? habe gegoogelt, aber nichts verwertbares gefunden.

Hallo,

lass Dich nicht kirre machen.
Bei Gewährleistungsausschluss musst Du höchst selten für später auftretende Mängel haften und es gibt „private Händler“, die mit solchen Forderungen später Geld retour wollen.
Hatte ich auch schon, der Käufer meckerte wie ein Rohrspatz wegen dramatischer Probleme, wollte (viel) Geld zurück und bei meiner Ablehnung Anzeige erstatten. Dazu hab ich ihm dann auch geraten.
Und das wars.

Gruß,
Paran

Also in einer Betriebsanleitung von Skoda für den Yeti aus 2015 werden bis zu 0,5l auf 1000km genannt.
Das gilt dort pauschal für alle Motorisierungen, dürfte also auch für deinen unbenannten Skoda gelten.

Hallo, entspannen.

Erstens hast Du Gewährleistungsausschluss, zweitens sind 5 L auf 10000 km kein extremer Ölverbrauch und bei einem 180.000 km-Wagen erst recht nicht.

Viel Glück

Barmer