WEnn der Handwerker die Mieterin verbal belästigt?

Hallo,

ich habe eine Frage, Ich hatte gestern einen Handwerker bei einer Mieterin, den ich schon oft beschäftigt habe und der sehr gut arbeitet, allerdings erzählt er viel. Mal interessantes mal weniger interessantes,- mal erhält man von ihm auch einfach zu viele Informationen.

nun hat er gestern die Dusche der Mieterin repariert. Als er fertig war und ich ihn vor der Tür abholen wollte um noch die Arbeiten in einer Leerwohnung zu besprechen,- ging er noch einmal in die Wohnung, er hatte etwas vergessen. in diesem Moment raunte mir die Mieterin zu, dass sie ihn als ziemlich unangenehm empfunden hätte, er sie gefragt hätte ob sie lesbisch wäre usw. usw. ich habe mich als erstes bei der Mieterin entschuldigt und ihr versprochen mich darum zu kümmern,- sprich dem Handwerker einfach zu sagen, dass er sowas unterlassen solle. … Als ich dann mit dem Handwerker in der Wohnung war, und das ganze ansprechen wollte,- erklärte der mir von sich aus, die Mieterin wäre komisch gewesen, später dann wäre sie etwas lockerer gewesen und hätte ihm sogar einen Kaffee angeboten etc. … Ich hab das ganze dann zur Sprache gebracht, er hat das anders wahrgenommen,- Gut zwei Ansichten,- zwei Meinungen.

Was ich allerdings nicht verstehe, wenn mir ein Handwerker/Mensch so unangenehm ist,- dann wehre ich mich dagegen und zwar sofort, eigentlich reflexartig und biete ihm keinen Kaffee an.

Hätte man von der Mieterin nicht erwarten können,- dass sie erst einmal selbst sich gegen diese dummen Sprüche zur Wehr setzt? oder ist das die Aufgabe von mir als Vermieter, ggf. Handwerker die sich daneben benehmen in ihre Schranken zu weisen? Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte das Ganze nicht verharmlosen, wüste aber gern wie das rechtlich aussieht. Bin ich verpflichtet oder nicht, bzw. was kann/muss ich in einem solchen FAll Weiteres tun

Danke schon jetzt für Eure Antworten
Bürger 79

Hallo,
das kommt auf den Ablauf an. Erste Kaffee, dann Belästigung?

Manche Leute können sich gegen Unbekannte im direkten Kontakt schlecht wehren, es ist ihnen unangenehm. Da warst du wohl die bevorzugte Vertrauensperson.

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Klempner sind Mangelware. Wenn die Dusche undicht ist, lässt man sich vielleicht mehr gefallen, als auf einen neuen Termin zu warten.
Gruß
Rakete

Stimmt, die meisten Klempner könnten diese Arbeiten nicht ausführen.

Da ist ein


die richtige Wahl.

zum Fall,

was sollst du denn tun? Wenn es mal vorkommt, dass sich zwie karaktäre nciht ganz gut verstehen ist doch was normales. Die Qualität der Arbeit wäre mir wichtiger. Kommt es laufend zu solchen fällen, dann könnte man über einen Wechsel nachdenken

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Manche Menschen neigen dazu, einer überraschenden und unangenehmen Situation mit einer Übersprungshandlung zu begegnen, die derart skurril ausfallen kann .

Als Frontkämpfer ist es ohnehin eine Gratwanderung, sagt man nichts, ist man maulfaul, sagt man zuviel, ist man eine Quasselstrippe. Usw usf.

Was hier passiert ist, wissen ohnehin nur zwei Personen, weil sie dabei waren und es steht Aussage gegen Aussage.

Die „Einladung zum Kaffee“ ist DIE Steilvorlage für ein Missverständnis schlechthin. Wenn diese immer so gemeint wäre, wie sie von manchen gedeutet werden möchte, käme ich an manchen Tagen aus fremden Betten nicht mehr heraus.

Da muss ich gerade lachen. Eine junge Frau sagte mal zu mir: „Sie kommen doch noch auf einen Kaffee mit hoch?“ und sie schien sich im gleichen Moment zu erinnern, wozu das Satz wohl sonst auch benutzt wird und ist knallrot angelaufen.

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Erst einmal Danke für die Antworten.

Aber ich muss noch einmal nachhaken.

Ich habe also als Vermieter keine , nennen wir es mal, Fürsorgepflicht für die Mieterin?

Ist sie schon erwachsen? Bist du ihr Vormund?

spricht doch für ihn, wenn er sich fürsorgt.

So?

Anderswo nennt man das „Bevormundung“, „Einmischung“, „Entmündigung“, „übergriffig“.

Sowas muss von dem ausgehen, der da angeblich Hilfe braucht. Einen Vermieter geht das genau gar nichts an.

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Grundsätzlich hast du Recht, aber hast du auch das erste Posting gelesen? :stuck_out_tongue: Dort stand ja, dass sie Mieterin den Vermieter auf den Handwerker bzw. dessen Verhalten angesprochen hat. Ich denke, die Frage bezog sich darauf.

Nicht direkt.
Wenn du allerdings eine notorischen Dieb direkt nach Haftentlassung in eine Mieterwohnung zum unbeaufsichtigten Arbeiten schickst, oder den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter zur alleinstehenden Dame, dann könnte ich mir schon vorstellen, dass man dir Vorwürfe machen wird.

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vielen Dank,- das wollte ich wissen-

Danke auch allen Anderen!

ich hab immer so ein Problem damit, Sarkasmus und Zynismus zu erkennen und voneinander zu unterscheiden.

Wollen wir da eine Selbsthilfegruppe gründen, Ioderunner?