Wenn die Jugendamt Betreuerin befangen ist

Hallo, es ist SEHR dringend. Was kann man tun, wenn es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines Vierjährigen geht, die Dame vom Jugenamt voreingenommen und befangen ist ??? Ihre Meinung vorgefertigt gegen Väter!
Hat der Vater das Recht auf eine zweite Meinung???
Ich wäre dankbar wenn sich sehr schnell jemand meldet, der Termin ist sehr bald!
Danke für Euer Mühe!

Hallo zurück!
Leider ist das nicht so einfach. Haben Sie als Eltern noch das Sorgerecht oder ist es entzogen oder eingeschränkt worden. Gab es schon Probleme bei der ERziehung der Kinder, von denen das Jugendamt weiß?
Sind Sie zum Jugendamt gegangen, oder sind die aufgrund von Meldungen bei Ihnen aufgetaucht.
Grundsätzlich ist es so: Solange die ELtern das Sorgerecht noch haben, bestimmen sie selbst, was mit den Kindern passiert. Ist das Sorgerecht vom Familiengericht entzogen worden und gibt es einen Vormund, dann wird nur eine positiv lautende Richterliche Entscheidung gebraucht, um das Sorgerecht wiederzubekommen. Das ist ein langer und schwerer Weg mit Auflagen und Prüfungen.
Als Eltern können Sie Beschwerde gegen den Antrag des Jugendamtes einlegen, ihnen das Sorgerecht entziehen zu wollen.
In dieser Phase würde ich mir einen Anwalt zu den Gesprächen beim Amt hinzuziehen, mindestens einen Rechtsbeistand oder guten Freund.
Wenn die Fronten zum Amt verhärtet sind, besorgen Sie sich einen Termin bei der Leitung des Jugendamtes, beschreiben Sie Ihre Erlebnisse mit der Kollegin und hoffen auf Unterstützung.
Klappt das nicht, hilft meist nur ein Anwalt.

Aber ich habe zu wenig Infos von Ihnen, daher kann ich hier nur spekulieren.
Vielleicht holen Sie noch ein wenig aus und beschreiben genauer, wie es zur jetzigen Situation gekommen ist.

Gute Infos zum Sorgerecht auch in meinem Buch:
www.hilfe-mein-kind-bockt.de

Mails auch gern an [email protected]

Viel Glück für Sie!

Gruß Martin Pfennigschmidt

Hallo,

das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt doch zunächst dort,wo das Kind wohnt.Wenn die Dame beim Amt das tatsächlich ist,dann solltest du das äußern und dir die Haupverantwortliche des Amtes geben lassen,- bring deine Bedenken an und so müßte sie dir helfen.Wobei das auch alles Theorie ist,sind eben Ämter,da muss man echt „biss“ haben.
Gruß

Hallo Mizo,
wenn das JA durch das Familiengericht um eine Stellungnahme gebeten wird ist es grundsätzlich nicht üblich, eine Gegenstellungnahme zu erstellen. Du kannst Dich natürlich selbst schriftlich an das FG wenden oder Dir anwaltliche Hilfe nehmen. Hat das Gericht dem Kind einen Beistand beigeordnet, der die Interessen des Kindes vertritt?
Viel Glück,
Reinhard

Hallo Reinhard,
danke für die schnelle Antwort! Ja , das Kind hat einen Beistand, der voll zu dem Vater steht, anders als die voreingenommene Jugendbeamtin!
Kann man die Jugendbeamtin wegen Befangenheit ablehnen?

MfG A. Bredereck

Hallo Mizo,
die Sozialarbeiterin des JA muß dem FG sachdienliche Argumente für die Entscheidungsfindung liefern. Sind diese Argumente falsch oder einseitig müssen sie widerlegt werden. Sie als befangen abzulehnen, wäre zu einfach, weil dies die jeweils unterlegene Seite immer als erstes tun würde.
Gruß,
Reinhard