Wenn ein Betreuter auswandern würde, gälte die Betreuung dann noch?

Wenn ein gesetzlich Betreuter beispielsweise aus Deutschland nach Österreich auswandern würde, ohne dem Betreuer Bescheid zu geben, hätte der Betreuer dann immer noch das Recht, mit dem Betreuten solche Sachen zu machen wie, etwas an seinen Bankdaten zu ändern, oder ihn zwangseinzuweisen, oder gilt die Betreuung dann nicht mehr? Und was würde passieren, wenn der Betreute irgendwann wieder für ein paar Tage zurück nach Deutschland gehen würde? Hätte der Betreuer dann wieder die Kontrolle über den Betreuten?

Danke.

Ich glaube, du hast da eine grundsätzlich falsche Vorstellung von dem, was ein Betreuer machen soll und darf.

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Ist denn der Betreute überhaupt geschäftsfähig, dass er Dienstleistungen wie Umzugsunternehmen verlassen oder in Ö. eine Wohnung anmieten darf?

Ich weiß es nicht. Nehmen wir mal an, der Betreute ist nicht geschäftsfähig.

Bin kein Rechtsexperte, daher ist meine Antwort vielleicht falsch.

Aber soweit ich informiert bin, gilt für Deutschland wie für Österreich das ‚Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen‘, so dass das Betreuungsgericht, und damit derjenige Betreuer, zuständig ist, in dessen Geltungsbereich/Land der Betreute seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Wenn der Betreute also nach Österreich auswandert, dann bekommt er eine österreichische Betreuung. Die behält er auch während des Urlaubs in Deutschland, weil der gewöhnliche Aufenthalt zählt.

Ein die Sache verkomplizierender Aspekt ist natürlich gegeben, wenn die Betreuung die Aufenthaltsbestimmung umfasst.
Dann kann (muss nicht) der deutsche Betreuer den Betreuten wieder nach Deutschland zurückholen lassen.
Die Zuständigkeit der Betreuung geht in dem Fall nicht an ein österreichisches Betreuungsgericht über.

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Vielen Dank.

Mit welchem Recht könnte der Betreute denn entscheiden, auszuwandern, wenn er nicht mal über seine eigenen Bankkonten verfügen darf?

Er kann jederzeit über alles selbständig entscheiden, wofür kein Betreuer eingesetzt ist bzw. wofür der eingesetzte Betreuer nicht eingesetzt ist.

Wenn sich z.B. die Betreuung nur auf die Vermögenssorge erstreckt, kann der Betreute nach Österreich ziehen, wenn es ihm beliebt und es ihm gelingt, die notwendigen Mittel aufzutun.

„Entmündigung“ gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr.

Schöne Grüße

MM

Wie macht man das ohne Bankkonto?

Was heißt hier ohne Bankkonto?

Wenn der Betreute ein Bankkonto hat, genügt es, bei seiner Bank jemanden zu erwischen, der das mit der Betreuung nicht mitgekriegt hat. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Bankkarte auf der Seite zu behalten und das Konto per Automaten leerzuräumen.

Und dann kann man natürlich auch mit Bargeld sehr viel machen, ohne dass das Bankkonto überhaupt berührt wird.

Du darfst ruhig zugeben, dass Du von einer „Entmündigung“ ausgegangen bist, die es im letzten Jahrhundert lange Zeit gab.

Schöne Grüße

MM

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