… seiner Werke vekauft, ist er immer noch Freiberufler oder Gewerbetreibender?
weder noch:
Freiberufler ist er dann, wenn er eine Steuernummer vom Finanzamt als Freiberufler bekommt. Das hängt nicht von den Drucken und Postkarten ab, sondern von der künstlerischen Qualität seiner Arbeiten.
Gewerbetreibender ist er, wenn er Waren ganz gezielt zum Verkauf produziert, die nicht künstlerisch sind.
Ob der gut verdienende Hobbymaler als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingeordnet wird, hängt von der künstlerischen Qualität seiner Arbeiten ab. Hat er keinen Hochschulabschluss als Diplomkünstler, dann muss er sich einer künstlerischen Überprüfung vom Finanzamt stellen, das hat dafür Spezialisten als Berater. Hier wird entschieden, ob er Gewerbesteuer zahlen muss, oder freiberuflich arbeiten kann.
Hallo,
hier eine umfangreiche Darstellung des Sachverhaltes.
Insbesondere das untere Drittel des Beitrages beantwortet die Fragen recht detilliert
http://www.jasper-steuerberatung.de/Infoservice/Bran…
Gruß