Wenn einstweilige Verfügung nichts hilft

Ich habe bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt. Ich habe seit über einem Monat kein warmes Wasser. Wenn diese jetzt nichts bringt, wie geht es dann weiter?

Das kommt darauf an was in der einstweiligen Verfügung steht.

… dass das warme Wasser wieder laufen muß.

Die Verfügung muß dem Vermieter zugestellt werden, entweder durch Dich oder besser durch einen Gerichtsvollzieher.
ramses90

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Ich bin mir sicher, dass in einer Einstweiligen Verfügung mehr steht, als: „Das warme Wasser muss wieder laufen“.
Ohne konkrete Fakten kannst Du keine konkreten Antworten erwarten.

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Wie wohnst Du? Mietwohnung, gemietetes Haus, Eigentumswohnung, eigenes Haus, Zelt, …?
Was für eine Art Warmwasserversorgung hast du? Fernwärme, Gastherme, Durchlauferhitzer, Sonnenkollektor, Campingkocher, …?
Woran liegt es genau, dass du kein warmes Wasser hast?
Was hat das Gericht genau verfügt?

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KHK, du passt echt schlecht auf! Dass das Wasser wieder laufen soll! Hokuspokus simsalabim!

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Du Muggel! Das heißt „Accio warmes Wasser“!

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Dem Antragsgegner wird aufgegeben, dass die Warmwasserversorgung herzustellen ist, dass er als Vermieter dazu verpflichtet ist, seit wann kein warmes Wasser da ist und ohne mündliche Verhandlung, also simsalabim, wie es das Mietrecht voraussetzt. Das war nicht die Frage. Die Frage war. Was passiert,wenn der Vermieter es nicht wieder herstellt?

Dann hast du weiterhin kein warmes Wasser.
Von alleine passiert gar nichts.

Da du nicht verrätst, was genau in der Verfügung steht, kann man nur raten.
Du könntest die Verhängung eines Ordnungsgeldes beantragen. Oder du beantragst zunächst, ein Ordnungsgeld anzudrohen. Das hängt davon ab, was in der Verfügung steht.

Mein Name, der Name des Vermieters, der Gerichtsstand, das Datum, der Name des Richters, dass ich kein warmes Wasser habe und seit wann, dass dieses nicht zumutbar ist und das der Vermieter dazu verpflichtet ist,dass ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde und umgehend das Wasser wieder WARM laufen muss, die üblichen Rechtsbelehrungen. Soll ich mir was ausdenken? Wenn da eine Strafe stehen würde, dann bräuchte ich nicht zu fragen.

Um dir zu helfen wäre es vermutlich günstig, wenn du auch die anderen Fragen von KHK auch beantworten würdest.
Z. B. warum da kein warmes Wasser läuft.
Hast du übrigens die Miete gemindert oder dem Vermieter mitgeteilt, dass du das machst?
Gibt es weitere Konfliktpunkte im Mieter-Vermieterverhältnis?
Ich würde in jedem Fall sofort Kontakt mit einem Mieterschutzbund aufnehmen, dort den Jahresbeotrag zahlen und mich beraten lassen. Dort sitzen Leute, die sich genau auskennen (ist jedenfalls meine Erfahrung).

Da steht alles dazu drin.
Es droht Ordnungsgeld oder gar Ordnungshaft.


ramses90

Wann hast du dem Vermieter diese Verfügung zukommen lassen?
Auf welchem Wege hast du die Zustellung durchgeführt?

Ich finden den Weg über diese Verfügung nicht hilfreich. Ich hätte eine Mängelanzeige gemacht, direkt mit der Mietminderung begonnen und eine Frist zur Mängelbehebung gesetzt, nach deren Verstreichen ich die Selbstvornahme angegangen wäre.

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Hab ich alles. Ich hab den Mangel angezeigt, hab eine Frist gesetzt, dann hat der Mieterbund das Ganze noch einmal gemacht, hat angekündigt, dass ich es selber reparieren lasse und Mietminderung. Interessiert gar nicht und Widerspruch gegen die die Beauftragung meinerseits, gegen die Reperatur. Mit der Verfügung kann ich die aber nun durchsetzen, wenn der Vermieter nicht reagiert und das war der eigentliche Plan. Mich würde halt nur interessieren was es von Gericht aus für eine Strafe geben würde, weil da nix weiter drin steht.Sie wurde durch einen Gerichtsvollzieher übergeben.

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Keine. Entgegen @ramses90 auch weder Ordnungsgeld noch Ordnungshaft, was ja mehr oder minder eine „Strafe“ wäre.

Vertretbare Handlungen werden nach § 887 ZPO vollstreckt.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/887.html

Das gilt sowohl bei einer einstweiligen Verfügung als auch nach einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

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ist eine Verballhornung der kath. Wandlungsworte („hoc es corpore…“)und wird daher nicht mehr verwendet scnr

Der Gerichtsvollzieher verschafft dir das warme wasser, wenn der Vermieter durch verbotene Eigenmacht einfach nur den Zufluss des Warmwassers zu deiner mietsache gesperrt hat. Der GV wird keine Heizungsreparatur veranlassen.