Wenn im Arbeits- Dienstvertrag eine 30 Std.woche (75 %) vereinbart ist, darf mich dann der AG vorab mit mehr Std. einplanen?

In der stationären Altenpflege wird eine Bereitschaft zur Mehrarbeit vorausgesetzt. Mein Dienstgeber plant mich jedoch regelmäßig in der monatl. Vorabplanung bereits mit vielen Mehrstunden ein. Meine Bereitschaft zur Mehrarbeit wird somit schon im Voraus eingeschränkt. Trotzdem kommt es allmonatlich dazu, dass ich, zu den schon geplanten Mehrstunden, zusätzliche Dienste leisten muß. Darf mein Dienstgeber mich in der Vorabplanung mit Mehrstunden einplanen, oder kann ich mein Veto einlegen und auf meinen Dienstvertrag verweisen? Welche gesetzlichen Grundlagen gelten hierbei?

Hallo,

grundsätzlich darf ein AG Überstunden bzw. Mehrarbeit für personelle oder betriebsorganisatorische Notfälle verlangen. Wenn dies aber zur Regel wird über einen längeren Zeitraum, kann der AN entweder diese verweigern oder aber der Arbeitsvertrag ändert sich stillschweigend auf eine höhere Stundenzahl.

Sicherheit im konkreten Einzelfall bringt aber nur der Rechtsrat eines Fachmenschen - zB ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

&Tschüß
Wolfgang