Wenn im märz nur noch freiwillige zum bund

… müssen, wie verhält sich das dann mit thw? kann man dann problemlos dort aussteigen?

es kommt drauf an wann du da deinen ersatzdienst angetreten hast.
wenn du den VOR der aussetzung angetreten hast musst du deine 6 jahre dort machen. danach bist du nur noch freiwillig da und kannst jederzeit raus

ja also ich hab im oktober dort angefangen, heißt also das ich 6 jahre durchziehn muss oder

genau das dürfte das heißen

genau das dürfte das heißen

und was ist wenn man durch die g26 prüfung fällt, die muss i noch machen

Hi anulu,
Bonn hält sich da noch ein wenig
bedeckt, aber aller Voraussicht nach bist du dann fertig mit deiner Mindestverpflichtungszeit (solange du dich nicht, wie zum Beispiel mit einem Führerschein, weiter verpflichtet hast) und kannst ohne zu kündigen austreten, was natürlich schade waere fürs THW. Aber genaueres wird bestimmt noch folgen.-)
Gruß Sebastian

… müssen, wie verhält sich das dann mit thw? kann man dann
problemlos dort aussteigen?

ich habe beide varianten gehört von wir müssen noch fertig machen bis hin zu es kann uns ja keiner mehr zurück schicken zur Bundeswehr mit dem Fomular 13.

Ich denke aber es wird alles in den PC gespeichert und somit wenn die Wehrpflicht wieder kommt dann wirst du eventuell wieder angeschrieben.
Ich würde fertig machen dann kann dir keiner was und du bist aus dem schneider. Ich habe das Glück dass ich im Oktober 2011 eh fertig währe beim THW mit der Wehrpflicht aber duch die gute Kammeradschaft werde ich einer werden der länger bleibt weil ich eh eventuel diese jahr den lkw lappen machen kann.

wie gesagt du kannst gehen aber auf eigenes risiko weil die Leitung hebt alle daten auf die früher abhauen für den fall der fälle.

Sorry, da kann ich dir aufgrund der aktuellen Änderungen auch nicht weiterhelfen, da ich nicht weiß wie dies nun geregelt ist. Ich gehe aber davon aus, dass es rein juristisch kein Problem darstellt vom THW zur Bundeswehr zu wechseln.

… müssen, wie verhält sich das dann mit thw? kann man dann
problemlos dort aussteigen?

Hallo anulu,
ich habe leider auch keine konkrete Antwort auf Deine Frage. Doch bei früheren Verkürzungen ist es bis jetzt immer so gelaufen, dass die Aktuelle Regelung für alle anzuwenden wahr.
http://www.thw.de/DE/Mitmachen-Unterstuetzen/Wehrers…
d.h. wenn Du die aktuell gültigen 4 Jahre abgeleistet hast, kannst Du gehen. Normalerweise wird man da auch von der OV-Verwaltung angeschrieben. Genaueres sollte Dir aber der Helfersprecher oder Ortsbeauftrage sagen können.

Gruß
Thomas

Hallo,

du hast dich offiziell für einen gewissen Zeitraum verpflichtet, dein Ersatzdienst läuft ganz normal weiter! Die Bundis die momentan noch beim Bund sind dürfen ja auch nicht einfach zum Stichtag nach hause gehen!

Es ist zwar sehr fraglich ob das THW noch irgend welche Maßnahmen ergreift, aber eigentlich hast du da ja mal einen Zettel unterschrieben :wink:

… müssen, wie verhält sich das dann mit thw? kann man dann
problemlos dort aussteigen?

… müssen, wie verhält sich das dann mit thw? kann man dann
problemlos dort aussteigen?

Hi anulu,

Nein das verhält sich wie beim wehrdienst. Wer noch eingezogen wurde, noch restliche z.bsp.: 3 jahre beim thw hat, muss die zeit ableisten. Das gesetz betrifft nur die männer ab dem in kraft tretenden datum des gesetzes.

Lg nici

Hallo,
wann hast du dich denn dazu verpflichtet?
Wenn noch vor aussetzen der Wehrpflicht, dann beträgt die Verpflichtungszeit 4 Jahre.
Wenn nach aussetzen der Wehrpflicht, dann kannst du gehen, es wäre aber Schade wieder einen Kameraden zu verlieren, vielleicht Überlegst du es dir noch einmal.

… müssen, wie verhält sich das dann mit thw? kann man dann
problemlos dort aussteigen?

mußt du deinen ob fragen, meiner meinung kann man so aussteigen.

Hallo Anulu,

Sorry, bin schon zu lange raus beim THW, diese Frage kann ich Dir nicht beantworten.

Gruß

Jörn

Hallo anulu,
zuerst einmal muss ich gestehen, dass ich mir die Frage auch schon mal gestellt habe. Die Antwort darauf ist nicht so ganz einfach, denke ich.
Zunächst einmal ist der Dienst im THW wichtig für den Katastrophenschutz. Daher ist es wichtig, dass sich genug Helfer finden, damit auch in Katastrophen wie zuletzt dem Unglück bei Hordorf schnell Hilfe zur Verfügung steht. Denn schließlich wollen auch wir, dass wenn wir in Not, uns geholfen wird.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Formen, um im THW mitzuwirken (aktiv oder passiv). Die meisten Helfer sind jedoch ehrenamtlich dabei. Bundesweit gibt es nur wenige hauptamtlich Beschäftigte, die zum Beispiel die Verwaltung sicher stellen.
Es gibt jedoch auch Helfer, die im THW mitwirken als Ersatz zum Wehrdienst. Hierbei handelt es sich um einen Wehrersatzdienst, der einen vom Wehrdienst freistellt. Ich denke, um diese Helfer dreht sich deine Frage. Bisher ist es so, dass man sich über vier Jahre im THW verpflichten muss, um nicht den Wehrdienst leisten zu müssen (aber auch nicht Zivildienst). Tritt man vor Ablauf der Frist wieder aus, so wird dies dem zuständigen Kreiswehrersatzamt gemeldet. Damit steht man wieder für den Wehr- oder Zivildienst zu Verfügung. Dies gilt auch für den Fall, dass man aufgrund von Regelverstößen aus dem THW entlassen wird.
In dieser Regelung liegt meines Erachtens jedoch der Dreh- und Angelpunkt. Wenn jetzt ein Helfer in diesem Jahr austritt, so ist ja die Wehrpflicht ausgesetzt. Es kann daher sein, dass er, obwohl er seine Verpflichtung nicht erfüllt, dann trotzdem keinen Wehrdienst mehr leisten muss. Was in der Praxis geschieht, weiß ich im Moment leider auch nicht. Da ist man am besten beim zuständigen Kreiswehrersatzamt beraten, da die einem auch eine verbindliche Antwort geben können.
Für die übrigen Helfer, die sich nicht auf eine bestimmte Zeit verpflichtet haben, gilt wie bisher, dass sie mit Einhaltung der Kündigungsfrist das Dienstverhältnis im THW jederzeit beenden können. Das war bisher und wird auch weiterhin problemlos möglich sein.

Dennoch geht der Appell an alle, die jetzt über einen Ausstieg nachdenken, um so ihrer Rest-Dienstzeit zu entkommen:
Auch wir wollen, dass uns in Notsitutationen geholfen wird. Daher ist es wichtig, dass dem Katastrophenschutz jetzt nicht das „Personal wegläuft“. Außerdem ist es ja auch denen gegenüber unfair, die ihren vollen Wehrdienst geleistet haben und nicht früher aufhören konnten.
Das THW braucht jeden Helfer für Einsätze. Schon daher sollte man nicht austreten. Weiterhin gehört man als Helfer auch zur großen THW-Familie…und allein das möchte ich schon nicht vermissen.

Ich hoffe, wenigstens ein bisschen weitergeholfen zu haben.
Eine verbindliche Antwort erhälst du jedoch nur über das THW direkt oder besser über das Kreiswehrersatzamt.

Liebe Grüße,
andreas-aus-wr

… müssen, wie verhält sich das dann mit thw? kann man dann
problemlos dort aussteigen?

Oh, gute Frage, keine Ahnung wie das bei denen gehandhabt wird die noch vor dieser Regelung den Wehrdienst mit dem THW umgangen sind. Da ich freiwillig wegen der guten Sache da bin find ich es eigentlich traurig das man nur in eine Rettungsorganisation oder ähnliches eintritt um nicht zum Bund zu müssen. Vielleicht hast du ja Gefallen an der Arbeit beim THW gefunden und bleibst auch über diese Regelung hinaus.

Hallo, Sie müssen halt mal mit dem Zug/Gruppenführer Kontakt aufnehmen.
Unter uns gesagt bietet das THW mehr Vorteile als Nachteile. Es fördert und erweitert den Wissenshorizont, stellt nutzbare Kontakte her und ermöglicht den Umgang mit berufsfremden Techniken.
Dieses erworbene berufsfremde Wissen ist oft auch ausschlaggebend bei Bewerbungsgesprächen und kann auch privat genutzt werden.
Sollte es Probleme mit der Entfernung zur nächsten Dienststelle geben, so kann man auch zu einem anderem Ortsverband wechseln. Auch kurze Auszeiten sind nach Absprache möglich. (Auslandsaufenthalt-Berufs-Schulbedingt).
Wie gesagt überleg es Dir genau was Du machen willst.
Ich empfehle auf jedenfall ein Gespräch mit dem Ortsverband.
Einfach wegbleiben bringt nicht´s.

Ich wünsche trotzdem eine gute Hand bei all Deinen Vorhaben.

Mit freundlichen Grüssen, Josef aus Niederbayern( seit 40 Jahren beim THW - jetzt AH - ich hab noch keine Minute bereut )

… müssen, wie verhält sich das dann mit thw? kann man dann
problemlos dort aussteigen?

Hi auch,
also wenn du TATSÄCHLICH dein Dienstverhältnis beenden willst, dann wird´s schwierig: google mal nach „Ende Dienstverhältnis THW Helferrichtlinie“!!!

Greetz Tottof