Hallo,
die TÜR hat kürzlich angekündigt, dass man dt. Gerichte wg. der Einstufung der TÜR als „Aktionsplattform des islamistischen Terrors“ durch das Bundesinnenministerium bemühen wolle/werde.
Völlig davon abgesehen, dass es sich um ein internes Papier handelte, das nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollte, stellt sich mir die Frage, ob die türk. Regierung
(a) völlig unfähig ist.
(b) unter Drogeneinfluss.
© irre ist.
oder
(d) ihre Bevölkerung mit Kasperletheater total verarschen will.
Welches Gericht sollte denn zuständig sein? Das Amtsgericht Kreuzberg? Der internationale Gerichtshof für türk. Nationalwürde? Oder ein beliebiges Tagesgericht?
Zudem irritiert mich die Aufregung im Auswärtigen Amt. Ja, es wurde (versehentlich?) nicht einbezogen. Aber was hätte es denn an den Aussagen ändern wollen und wieso? Weil die TÜR Mitglied der NATO ist und man eine so „enge Freundschaft“ pflegt? Wg. des EU-Tür-Deals? Erinnern wir uns mal, dass Aussenminister Steinmeier kürzlich noch den US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump ohne Rücksicht auf Verluste einen „Hassprediger“ nannte. Wo war da die Rücksicht auf die USA und deren Befindlichkeiten?
Ganz unabhängig davon, dass ich DT lieber auf dem Mond sähe als in einer Machposition. Aber das ist nun einmal Sache der US-Wähler.
Gruß
vdmaster