Wenn irre, dann aber richtig

Hallo,

die TÜR hat kürzlich angekündigt, dass man dt. Gerichte wg. der Einstufung der TÜR als „Aktionsplattform des islamistischen Terrors“ durch das Bundesinnenministerium bemühen wolle/werde.

Völlig davon abgesehen, dass es sich um ein internes Papier handelte, das nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollte, stellt sich mir die Frage, ob die türk. Regierung

(a) völlig unfähig ist.
(b) unter Drogeneinfluss.
© irre ist.
oder
(d) ihre Bevölkerung mit Kasperletheater total verarschen will.

Welches Gericht sollte denn zuständig sein? Das Amtsgericht Kreuzberg? Der internationale Gerichtshof für türk. Nationalwürde? Oder ein beliebiges Tagesgericht?

Zudem irritiert mich die Aufregung im Auswärtigen Amt. Ja, es wurde (versehentlich?) nicht einbezogen. Aber was hätte es denn an den Aussagen ändern wollen und wieso? Weil die TÜR Mitglied der NATO ist und man eine so „enge Freundschaft“ pflegt? Wg. des EU-Tür-Deals? Erinnern wir uns mal, dass Aussenminister Steinmeier kürzlich noch den US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump ohne Rücksicht auf Verluste einen „Hassprediger“ nannte. Wo war da die Rücksicht auf die USA und deren Befindlichkeiten?

Ganz unabhängig davon, dass ich DT lieber auf dem Mond sähe als in einer Machposition. Aber das ist nun einmal Sache der US-Wähler.

Gruß
vdmaster

Wie ich überhaupt auf die TÜR komme: http://www.sueddeutsche.de/politik/europaeische-union-tuerkei-will-eu-beitritt-spaetestens-in-sechs-jahren-1.3127686

Da spricht doch einiges für (b) oder ©.

Ich würde sagen: Ja

(b) und © trifft auf jeden Fall zu. Schon alleine, wegen dieser komischen Meldung (von heute morgen):

Glückauf!

wieso stellst du so viele rhetorische Fragen? :wink: Insbesondere für den Oberindianer derselben gelten doch wohl alle 4 Punkte per-se.

Türkischer Volksgerichtshof unter dem Vorsitz von Roland Freisler RTE.

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Ich bin diesbezüglich für reine Basisdemokratie innerhalb der EU bzw. innerhalb Deutschlands :smiley: Wie sagte doch vor Jahren mal jemand lauthals in der Werbung: Lasst mein Volk entscheiden! :smiley:

Letzte zuständige Instanz ist immer das „Jüngste Gericht“ :grinning:

Antwort c)
Nur das in diesem Fall der die „freie Willensbildung einschränkende Bewusstseinszustand“ nicht als „irre“ sondern als „Mentalitätsunterschied“ gilt.

Gruß
rakete

Die Gründung eines solchen sollte man sich vielleicht mal überlegen, dass würde massenweise Arbeitsplätze schaffen. :wink:

Hi!

Die Antwort ist:
Ja.

VG
Guido

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Made my day :slight_smile: