Wenn kein nitrospray da ist,kann man Cognac nehmen

Wenn ich im Moment kein Nitrospray zur Hand habe, kann ich zur schnellen Lösung auch einen Cognac trinken?

Wenn ich im Moment kein Nitrospray zur Hand habe, kann ich zur
schnellen Lösung auch einen Cognac trinken?

Cognac als Ersatz für Nitroglycerin habe ich bisher noch nicht gehört. Aber bitte, man lernt ja nie aus.

Neugierige Frage: Haben Sie Cognac immer bei sich?

Moin,

zur schnellen Lösung von Cognac-verlangendem Durst schon…
Scherz beiseite, warum glaubst solltest du Nitrospray mit Cognac ersetzen können?? Zugegeben, Nitrospray (zumindest Pumpspray) enthält soviel Alkohol wie Strohrum, aber eben nur, um den Wirkstoff (Glyceroltrinitrat) in eine versprühbare Form zu bringen. Der Alkoholgehalt von Nitrospray hat nichts mit der Wirkung oder schnellerem Wirkeintritt zu tun.

Auf zum Arzt und Rezept holen. Bei anhaltenden Angina pectoris-Beschwerden zur Anlaufpraxis oder Notdienst fahren. (Kann mir vorstellen, dass ein Rettungsassistent not amused ist, wenn er nur seines Nitrosprays wegen gerufen wird…)

Gruß
finnie

aber immer - na ja, fast immer
Hi,

Cognac kann man immer nehmen.
Als Ersatzdroge für Nitrospray eignet er sich indes weniger.

aus zuverlässiger Quelle
(…)

(Kann mir vorstellen, dass ein Rettungsassistent not amused
ist, wenn er nur seines Nitrosprays wegen gerufen wird…)

Gruß
finnie

Kann ich mir nicht vorstellen. Immerhin kann jemand, der kaum noch Luft bekommt und ein Ziehen in der Brust hat schwehrlich 2 Kilometer zur nächsten Apotheke laufen um sich so ein Spray zu holen. Übrigens haben Notärtzte auch immer dieses Spray dabei, wenn Sie dabei not amused wären hätten Sie das Spray ja gar nicht dabei…

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Hört sich fast so an, als wenn ich immer Cognac dabei hätte. Nein, so ist es ganz bestimmt nicht.
In diesem Fall war es so, dass mein Bruder - der Herztabletten nehmen muss - kein Nitrospray
und auch seine Tabletten nicht dabei hatte, als er mich kurz besuchte. Plötzlich hatte er eine
kleine Herzattacke und mir fiel nichts anderes ein, als ihm einen Cognac zugeben.
Ich habe irgendwann mal gehört, dass Alkohol die Gefäße auch erweitert. Es ist auch alles gut
gegangen. Meine Frage war auch nur, ob der Alkohol tatsächlich geholfen hat und es somit
richtig war.

Alkohol ist vor allen Dingen mal ein Zellgift. Dass es geholfen hat, war vermutlich pures Glück, weniger das Richtige.

Wenn dir nichts anderes einfällt, als ihm Cognac zu trinken zu geben, solltest du dringend noch mal einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen.

Wer herzkrank ist und sein Nitrospray - oder seine Herztabletten oder dergleichen - vergisst, ist selbst schuld.
Einen Rettungswagen (in aller Regel kommt auch ein Notarzt, wenn man beim Anruf retrosternale Schmerzen angibt) zu rufen, nur damit der einem schnell sein Nitrospray überlässt, ist nicht drin. Nach Medikamentenapplikationen jeder Art wird kein Patient allein gelassen.
Der Rettungsdienst kommt dem Hilfeersuchen zwar nach, besteht dann aber auf der großen Therapie, inklusive EKG, intravenösem Zugang, sowie Krankenhauseinweisung. Was das für (finanzielle) Belastungen für das Gesundheitssystem sind, kannst du dir vielleicht annähernd vorstellen, abgesehen davon, dass der Rettungswagen, der als „Medikamentenzubringer“ missbraucht werden soll, dann für andere Patienten, die unverschuldet in eine Notlage, bei der schnelle Hilfe essentiell ist, geraten sind, nicht mehr verfügbar ist.

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Hallo,

Alkohol ist vor allen Dingen mal ein Zellgift. Dass es
geholfen hat, war vermutlich pures Glück, weniger das
Richtige.

Wie praktisch jeder Wirkstoff hat auch Alkohol mehrere Wirkungen. Der gefäßerweiternde Effekt ist gegeben und kann somit die Symptome eines AP-Anfalls lindern, allerdings dürfte die Wirkung um Potenzen geringer sein als bei Nitro und je nach Lokalisation der Stenose auch völlig ausbleiben.
Das immer die Menge das Gift macht ist eine Binsenweisheit, darum ist auch Alkohol nicht in jedem Fall ein Gift. Nitroglycerin ist übrigens erheblich giftiger als Alkohol.

Wenn dir nichts anderes einfällt, als ihm Cognac zu trinken zu
geben, solltest du dringend noch mal einen Erste-Hilfe-Kurs
besuchen.

Was hätte Sie denn zu diesem Problem dort erfahren?
Ich schätze mal - nichts.

Wer herzkrank ist und sein Nitrospray - oder seine
Herztabletten oder dergleichen - vergisst, ist selbst schuld.

Das ist ein wirklich hilfreicher Hinweis! Wenn also jemand ohne Nitrospray einen AP-Afall erleidet sollte man ihm diese Erkenntnis verabreichen und ihn nach Hause schicken?
Die weiteren Ausführungen finde ich zumindest verwirrend.
Wo hat die Fragerin denn davon gesprochen, einen Rettungswagen/Notarzt zu rufen?
Woher kommt also der Anlass für die harsche Zurechtweisung?

Einen Rettungswagen (in aller Regel kommt auch ein Notarzt,
wenn man beim Anruf retrosternale Schmerzen angibt) zu rufen,
nur damit der einem schnell sein Nitrospray überlässt, ist
nicht drin.

Unter der Annahme, dass Symptome einer Angina pectoris auftreten, kann/sollte der Notarzt gerufen werden, weil diese nicht ohne weiteres von einem lebensbedrohlichen Herzinfarkt zu unterscheiden sind. Dass es sich bei bekannter AP wahrscheinlich nicht um einen solchen handelt, kann in dem angenommenen Szenario nicht verifiziert werden, weil ja kein Nitro zur Verfügung steht. Ist zwar blöd, das ändert aber nichts.
Ein Notarzt der hier mit dem Hinweis, es sei ja WAHRSCHEINLICH nur ein AP-Anfall eine Anfahrt verweigerte, ginge ein erhebliches Risiko ein und auch dem Bruder der Fragerin würde ich nicht raten einfach abzuwarten, da es WARHSCHEINLICH wieder nur Angina pectoris ist.

Der Rettungsdienst kommt dem Hilfeersuchen zwar nach, besteht
dann aber auf der großen Therapie, inklusive EKG, intravenösem
Zugang, sowie Krankenhauseinweisung.

Und was ist, wenn er sich stumpf weigert weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen mit sich machen zu lassen und sich explizit dem Abtransport widersetzt?
Wenn der Rettungsdienst dann einen Zugang legt und ihn einpackt, würde ich hier Körperverletzung und mindestens Nötigung vermuten.

Was das für (finanzielle) Belastungen für das
Gesundheitssystem sind, kannst du dir vielleicht annähernd :vorstellen, …

Die Kasse kann die Fahrt vom Patienten bezahlen lassen, wenn kein Abtransport erfolgt. Bei nicht mutwilligen „fehlalarmen“ wird darauf verzichtet und eine „Leerfahrt“ abgerechnet, um keine Hemmschwelle aufzubauen Hilfe zu rufen. Prinzipiell kann die Kasse aber die Kosten unnötiger Fahrten zurückfordern.
Von daher wäre dem Betroffenen zu seinem Nutzen und zum Schaden der Allgemeinheit anzuraten sich ins Krankenhaus mitnehmen zu lassen, um dann dort auf sofortiger Entlassung zu bestehen. Erst durch diesen eigentlich unsinnigen Transport mit sonstigen Leistungen, werden die Kosten sicher sozialisiert.

… abgesehen davon, dass der Rettungswagen,

der als „Medikamentenzubringer“ missbraucht
werden soll, …

Das wäre nur gegeben, wenn hier Vorsatz vorläge.

…dann für andere Patienten, die unverschuldet in
eine Notlage, bei der schnelle Hilfe essentiell ist, geraten
sind, nicht mehr verfügbar ist.

Notfälle entstehen sehr oft durch Fahlässigkeiten, das kann kein Ausschlussgrund für Hilfeleistung sein.
Natürlich wäre es für alle entlastend, wenn jeder umsichtig wäre, aber Kinder fallen von Bäumen auf die sie nicht hätten klettern müssen, Leute haben Autounfälle weil sie zu schnell fahren und Astmathiker vergessen ihre Notfallsprays, Diabetiker vertun sich mit den Antidiabetika und haben dann kein Glucagon zur Hand oder müssen mit Insulin aus einen Koma geholt werden. Da bringt der Notarzt selbstverständlich auch das Medikament, das der Patient sinnvollerweise bei sich haben und richtig anwenden sollte. Selbst wenn die (vermtutete) Notlage durch die Schusseligkeit des Patienten verursacht wurde, so ist es doch eine.

In dem Beispiel hier, können die Symptome wie gesagt auch auf einen Herzinfarkt hindeutetn. Wenn nach der Gabe von Nitro die Symptome wie erhofft verschwinden, hat der Patient das Recht aufgrund der geänderten Sachlage weitere Maßnahmen aubzulehnen.

Das „Heilige Entsetzen“ über die verruchte Tat kann ich hier wirklich nicht nachvollziehen.

Gruß
Werner

Hallo,

Alkohol ist vor allen Dingen mal ein Zellgift. Dass es
geholfen hat, war vermutlich pures Glück, weniger das
Richtige.

Wie praktisch jeder Wirkstoff hat auch Alkohol mehrere
Wirkungen. Der gefäßerweiternde Effekt ist gegeben und kann
somit die Symptome eines AP-Anfalls lindern, allerdings dürfte
die Wirkung um Potenzen geringer sein als bei Nitro und je
nach Lokalisation der Stenose auch völlig ausbleiben.
Das immer die Menge das Gift macht ist eine Binsenweisheit,
darum ist auch Alkohol nicht in jedem Fall ein Gift.
Nitroglycerin ist übrigens erheblich giftiger als Alkohol.

Das ist nicht richtig. Nitro wirkt aufgrund seiner besonderen Pharmakodynamik besonders günstig bei einigen kardiologischen Krankheitsbildern, Alkohol hingegen wirkt eher unspezifisch. Ich will hier aber nicht zu weit ins Detail gehen, um niemanden zu langweilen.

Wenn dir nichts anderes einfällt, als ihm Cognac zu trinken zu
geben, solltest du dringend noch mal einen Erste-Hilfe-Kurs
besuchen.

Was hätte Sie denn zu diesem Problem dort erfahren?
Ich schätze mal - nichts.

Also bitte. Man lernt in EH-Kursen Einiges, was man als Ersthelfer tun kann, Angina pectoris/Herzinfarkt ist sogar Pflichtthema, aber nicht, dass man den Leuten Cognac gibt. Oberkörperhochlagerung, Öffnung beengender Kleidung, körperliche Ruhe, Anreichen der Medikamente an den Betroffenen (sofern diese denn vorhanden sind) und der Notruf sind die Maßnahmen, die auch der Ersthelfer sinnvollerweise ergreifen kann.

Wer herzkrank ist und sein Nitrospray - oder seine
Herztabletten oder dergleichen - vergisst, ist selbst schuld.

Das ist ein wirklich hilfreicher Hinweis! Wenn also jemand
ohne Nitrospray einen AP-Afall erleidet sollte man ihm diese
Erkenntnis verabreichen und ihn nach Hause schicken?

Sei nicht so polemisch. Man spricht in der Medizin von Compliance, der Bereitschaft des Patienten, eine Therapie von sich selbst aus zu unterstützen. Beim Diabetiker ist das die Diät, die er einhalten sollte, beim Wespenallergiepatienten der Notfallpen, den er dabei haben sollte, und beim Herzkranken eben das Nitro, das er bei sich tragen sollte.

Wenn ein Lungenkranker nach dem fünften Luftnotanfall in einem Monat wieder stationär aufgenommen werden muss, aber trotzdem weiter seine 30 Zigaretten pro Tag raucht, würde man da nicht auch unterstellen, er ist selbst mit an seinem Unglück schuld? Trotzdem hilft man ihm - selbstverständlich!

Die weiteren Ausführungen finde ich zumindest verwirrend.
Wo hat die Fragerin denn davon gesprochen, einen
Rettungswagen/Notarzt zu rufen?
Woher kommt also der Anlass für die harsche Zurechtweisung?

Ich bezog mich dabei auf Marians Beitrag, weniger im Rahmen einer Zurechtweisung, vielmehr als allgemeiner Erklärungsansatz, dass ein Rettungswagen keine fahrende Apotheke ist.

Einen Rettungswagen (in aller Regel kommt auch ein Notarzt,
wenn man beim Anruf retrosternale Schmerzen angibt) zu rufen,
nur damit der einem schnell sein Nitrospray überlässt, ist
nicht drin.

Unter der Annahme, dass Symptome einer Angina pectoris
auftreten, kann/sollte der Notarzt gerufen werden, weil diese
nicht ohne weiteres von einem lebensbedrohlichen Herzinfarkt
zu unterscheiden sind. Dass es sich bei bekannter AP
wahrscheinlich nicht um einen solchen handelt, kann in dem
angenommenen Szenario nicht verifiziert werden, weil ja kein
Nitro zur Verfügung steht. Ist zwar blöd, das ändert aber
nichts.
Ein Notarzt der hier mit dem Hinweis, es sei ja WAHRSCHEINLICH
nur ein AP-Anfall eine Anfahrt verweigerte, ginge ein
erhebliches Risiko ein und auch dem Bruder der Fragerin würde
ich nicht raten einfach abzuwarten, da es WARHSCHEINLICH
wieder nur Angina pectoris ist.

Ein Notarzt verweigert die Anfahrt nicht. Auch von Abwarten habe ich keine Silbe verloren.

Der Rettungsdienst kommt dem Hilfeersuchen zwar nach, besteht
dann aber auf der großen Therapie, inklusive EKG, intravenösem
Zugang, sowie Krankenhauseinweisung.

Und was ist, wenn er sich stumpf weigert weitere diagnostische
und therapeutische Maßnahmen mit sich machen zu lassen und
sich explizit dem Abtransport widersetzt?
Wenn der Rettungsdienst dann einen Zugang legt und ihn
einpackt, würde ich hier Körperverletzung und mindestens
Nötigung vermuten.

BEVOR Nitro appliziert wird, muss - zumindest nach den Richtlinien in meinem Rettungsdienstbereich - ein Zugang gelegt und ein EKG geklebt worden sein: Ohne Zugang kein Nitro.
Auch hier: Meinetwegen kann der Patient das alles verweigern, er ist ein freier Mensch. Die Mitfahrverweigerung würde er uns nach Aufklärung unterschreiben, sodass wir rechtlich abgesichert sind, falls ihm erwartungsgemäß durch die Weigerung Schlimmeres zustößt.

Was das für (finanzielle) Belastungen für das
Gesundheitssystem sind, kannst du dir vielleicht annähernd :vorstellen, …

Die Kasse kann die Fahrt vom Patienten bezahlen lassen, wenn
kein Abtransport erfolgt. Bei nicht mutwilligen „fehlalarmen“
wird darauf verzichtet und eine „Leerfahrt“ abgerechnet, um
keine Hemmschwelle aufzubauen Hilfe zu rufen. Prinzipiell kann
die Kasse aber die Kosten unnötiger Fahrten zurückfordern.
Von daher wäre dem Betroffenen zu seinem Nutzen und zum
Schaden der Allgemeinheit anzuraten sich ins Krankenhaus
mitnehmen zu lassen, um dann dort auf sofortiger Entlassung zu
bestehen.

Das halte ich für groben Unfug.

… abgesehen davon, dass der Rettungswagen,

der als „Medikamentenzubringer“ missbraucht
werden soll, …

Das wäre nur gegeben, wenn hier Vorsatz vorläge.

Darum geht es mir doch die ganze Zeit. Mir scheint es deinerseits an Sorgfalt zu mangeln, als du meinen Artikel gelesen hast.

…dann für andere Patienten, die unverschuldet in
eine Notlage, bei der schnelle Hilfe essentiell ist, geraten
sind, nicht mehr verfügbar ist.

Notfälle entstehen sehr oft durch Fahlässigkeiten, das kann
kein Ausschlussgrund für Hilfeleistung sein.

Wo habe ich das behauptet?

Natürlich wäre es für alle entlastend, wenn jeder umsichtig
wäre, aber Kinder fallen von Bäumen auf die sie nicht hätten
klettern müssen, Leute haben Autounfälle weil sie zu schnell
fahren und Astmathiker vergessen ihre Notfallsprays,
Diabetiker vertun sich mit den Antidiabetika und haben dann
kein Glucagon zur Hand oder müssen mit Insulin aus einen Koma
geholt werden. Da bringt der Notarzt selbstverständlich auch
das Medikament, das der Patient sinnvollerweise bei sich haben
und richtig anwenden sollte. Selbst wenn die (vermtutete)
Notlage durch die Schusseligkeit des Patienten verursacht
wurde, so ist es doch eine.

Daraus bestehen große Teile der rettungsdienstlichen Arbeit, ja. Dabei wird dieser aber alarmiert, um eine geeignete Therapie einzuleiten, wovon das Medikament nur einen Teilaspekt darstellt, nicht den Grund des Notrufs.

In dem Beispiel hier, können die Symptome wie gesagt auch auf
einen Herzinfarkt hindeutetn. Wenn nach der Gabe von Nitro die
Symptome wie erhofft verschwinden, hat der Patient das Recht
aufgrund der geänderten Sachlage weitere Maßnahmen
aubzulehnen.

Der Patient kann grundsätzlich mit seiner Gesundheit machen, was er will. Wenn er dummerweise aufgrund seiner eigenen Entscheidung verstirbt, ist er nach ausführlicher Erklärung der Risiken und Konsequenzen seitens des Notarztes, selbst schuld.
Das weißt du vermutlich nicht, deswegen noch mal eine kurze Erklärung: Um einen Herzinfarkt sicher auszuschließen, muss man Laborparameter bestimmen und das geht nur im Klinikum. Da man davon ausgehen muss, dass wenn jemand die 112 anruft, ein akuter Notfall vorliegt, würde man zum Beweis des Gegenteils eine Klinikeinweisung anstreben.

Das „Heilige Entsetzen“ über die verruchte Tat kann ich hier
wirklich nicht nachvollziehen.

Noch mal im Klartext: Der Rettungsassistent ist dazu da, um „(…) am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herzustellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht
Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern.“ (RettAssG § 3)
Der Transport ist somit Bestandteil der rettungsdienstlichen Behandlung.

Es werden keine Unterschiede zwischen einzelnen Patienten gemacht: Wenn jemand durch eigenes Verschulden in eine Notlage geraten ist, ändert das nichts an der Qualität seiner Behandlung. Das ist sogar in den Grundsätzen der verschiedenen Hilfsorganisationen fest verankert.

Gruß
Liete

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Hallo,

Alkohol ist vor allen Dingen mal ein Zellgift. Dass es
geholfen hat, war vermutlich pures Glück, weniger das
Richtige.

Wie praktisch jeder Wirkstoff hat auch Alkohol mehrere
Wirkungen. Der gefäßerweiternde Effekt ist gegeben und kann
somit die Symptome eines AP-Anfalls lindern, allerdings dürfte
die Wirkung um Potenzen geringer sein als bei Nitro und je
nach Lokalisation der Stenose auch völlig ausbleiben.
Das immer die Menge das Gift macht ist eine Binsenweisheit,
darum ist auch Alkohol nicht in jedem Fall ein Gift.
Nitroglycerin ist übrigens erheblich giftiger als Alkohol.

Das ist nicht richtig.

Was daran ist nicht richtig?
Das bei einem AP-Anfall eine Erweiterung peripherer Gefäße die Symptome verbessert?
Dass Alkohol gefäßerweiternd wirkt?
Dass Alkohol nur Dosisabhängig ein Gift ist?
Das auch Nitro in geringeren Dosen giftig wirkt und darum als giftiger bezeichnet werden muss als Alkohol?

Nitro wirkt aufgrund seiner besonderen
Pharmakodynamik besonders günstig bei einigen kardiologischen
Krankheitsbildern, Alkohol hingegen wirkt eher unspezifisch.

Da habe ich nichts anderes behauptet, das liefert aber kein Gegenargument dagegen, dass Alkohol vom Prinzip her bei AP die Symptome positiv beeinflussen kann. Dass dieser Effekt vergleichsweise schwach und unter Umständen bedeutungslos sein kann, hatte ich auch angemerkt.

Also bitte. Man lernt in EH-Kursen Einiges, was man als
Ersthelfer tun kann, Angina pectoris/Herzinfarkt ist sogar
Pflichtthema, aber nicht, dass man den Leuten Cognac gibt.
Oberkörperhochlagerung, Öffnung beengender Kleidung,
körperliche Ruhe, Anreichen der Medikamente an den Betroffenen
(sofern diese denn vorhanden sind) und der Notruf sind die
Maßnahmen, die auch der Ersthelfer sinnvollerweise ergreifen
kann.

Also lernt man dort, dass in einem solchen Fall genau das zu tun ist - Notruf -, was du so beklagtest.

Sei nicht so polemisch.

Entschuldige bitte.

Man spricht in der Medizin von
Compliance, der Bereitschaft des Patienten, eine Therapie von
sich selbst aus zu unterstützen. Beim Diabetiker ist das die
Diät, die er einhalten sollte, beim Wespenallergiepatienten
der Notfallpen, den er dabei haben sollte, und beim
Herzkranken eben das Nitro, das er bei sich tragen sollte.

Ja. Nur was hilft das der Fragerin?

Wenn ein Lungenkranker nach dem fünften Luftnotanfall in einem
Monat wieder stationär aufgenommen werden muss, aber trotzdem
weiter seine 30 Zigaretten pro Tag raucht, würde man da nicht
auch unterstellen, er ist selbst mit an seinem Unglück schuld?

Wer hat denn die Schuldfrage aufgeworfen und wozu ist sie hier nutze?

Die weiteren Ausführungen finde ich zumindest verwirrend.
Wo hat die Fragerin denn davon gesprochen, einen
Rettungswagen/Notarzt zu rufen?
Woher kommt also der Anlass für die harsche Zurechtweisung?

Ich bezog mich dabei auf Marians Beitrag, weniger im Rahmen
einer Zurechtweisung, vielmehr als allgemeiner
Erklärungsansatz, dass ein Rettungswagen keine fahrende
Apotheke ist.

Nur hatte sie nichts in diese Richtung erwähnt oder erfragt. Da kam mir das wie eine ziemliche Gardinenpredigt vor.

Was das für (finanzielle) Belastungen für das
Gesundheitssystem sind, kannst du dir vielleicht annähernd :vorstellen, …

Die Kasse kann die Fahrt vom Patienten bezahlen lassen, wenn
kein Abtransport erfolgt. Bei nicht mutwilligen „fehlalarmen“
wird darauf verzichtet und eine „Leerfahrt“ abgerechnet, um
keine Hemmschwelle aufzubauen Hilfe zu rufen. Prinzipiell kann
die Kasse aber die Kosten unnötiger Fahrten zurückfordern.
Von daher wäre dem Betroffenen zu seinem Nutzen und zum
Schaden der Allgemeinheit anzuraten sich ins Krankenhaus
mitnehmen zu lassen, um dann dort auf sofortiger Entlassung zu
bestehen.

Das halte ich für groben Unfug.

Auch hier die Frage, Was davon?
Das die Kasse Kosten eines unnötigen Rettungseinsatzes zurückfordern kann? Die Richtlinien wie dies gehandhabt wird, sind etwas uneinheitlich, aber prinzipiell besteht diese Möglichkeit.
Wenn man das für sich sicher vermeiden will, dann ist mein „Vorschlag“ durchaus ernst zu nehmen.
Du weisst sicher, was so eine Rettungsfahrt leicht mal kosten kann.

… abgesehen davon, dass der Rettungswagen,

der als „Medikamentenzubringer“ missbraucht
werden soll, …

Das wäre nur gegeben, wenn hier Vorsatz vorläge.

Darum geht es mir doch die ganze Zeit. Mir scheint es
deinerseits an Sorgfalt zu mangeln, als du meinen Artikel
gelesen hast.

Der Fall der uns hier vorgelegt wurde lässt aber keinen Vorsatz erkennen. Wenn jemand sein Nitrospray vergessen hat, wenn er einen AP-Anfall hat, dann ist es kein Vorsatz, wenn er in diesem Notfall den Rettungsdienst ruft.
Wenn du bei deinen Äußerungen, abweichend von dem was geschildert und gefragt wurde, von einem vorsätzlichen Missbrauch des Rettungsdienstes als Ersatzapotheke ausgehst dann hättest vielleicht deutlich sagen sollen worüber du sprechen willst.

…dann für andere Patienten, die unverschuldet in
eine Notlage, bei der schnelle Hilfe essentiell ist, geraten
sind, nicht mehr verfügbar ist.

Notfälle entstehen sehr oft durch Fahlässigkeiten, das kann
kein Ausschlussgrund für Hilfeleistung sein.

Wo habe ich das behauptet?

Ich habe ja gesagt, dass ich von deinen Ausführungen verwirrt war. Auf der einen Seite sagst du der Patient sei selbst schuld (dazu mein Hinweis, dass „Selbst-Schuld“ bei Notfällen fast die Regel ist), dann soll dem Hilfeersuchen trotzdem nachkommen werden, aber nur unter der Bedingung, dass dann auch das ganze Programm abgezogen wird.

Natürlich wäre es für alle entlastend, wenn jeder umsichtig
wäre, aber Kinder fallen von Bäumen auf die sie nicht hätten
klettern müssen, Leute haben Autounfälle weil sie zu schnell
fahren und Astmathiker vergessen ihre Notfallsprays,
Diabetiker vertun sich mit den Antidiabetika und haben dann
kein Glucagon zur Hand oder müssen mit Insulin aus einen Koma
geholt werden. Da bringt der Notarzt selbstverständlich auch
das Medikament, das der Patient sinnvollerweise bei sich haben
und richtig anwenden sollte. Selbst wenn die (vermtutete)
Notlage durch die Schusseligkeit des Patienten verursacht
wurde, so ist es doch eine.

Daraus bestehen große Teile der rettungsdienstlichen Arbeit,
ja. Dabei wird dieser aber alarmiert, um eine geeignete
Therapie einzuleiten, wovon das Medikament nur einen
Teilaspekt darstellt, nicht den Grund des Notrufs.

Das kann so sein, muss aber nicht und in manchen Fällen sind es auch institutionelle Routinen, die ablaufen, ohne dass sie einen tatsächlichen therapeutischen Mehrwert haben.

Wenn etwa ein Epileptiker nach einem Anfall ins Krankenhaus gekarrt wird, dort ein EEG geschrieben wird und man ihn dann noch zur Beobachtung einen Tag dort behalten will, dann nutzt das oft nur der Finanzierung von Rettungsdienst und Krankenhaus - nicht dem Patienten.
Und um auf den uns vorgelegten Fall zurückzukommen, wenn der Bruder jetzt nicht einen kleinen Anfall gehabt hätte, der sich ja anscheinend von selbst (oder duch Cognac) erledigt hat, sondern einen heftigen Anfall, der sich dann aber unter Nitrogabe durch einen Rettungsdienst schnell vollständig zurückgebildet haben, dann halte ich es für nicht unwahrscheinlich, dass der Patient sich die Schleife durchs Krankenhaus gerne schenken will.

Das weißt du vermutlich nicht, deswegen noch mal eine kurze
Erklärung: Um einen Herzinfarkt sicher auszuschließen, muss
man Laborparameter bestimmen und das geht nur im Klinikum. Da
man davon ausgehen muss, dass wenn jemand die 112 anruft, ein
akuter Notfall vorliegt, würde man zum Beweis des Gegenteils
eine Klinikeinweisung anstreben.

Doch das weiss ich, aber ich bezog mich auf den uns hier vorgelegten Fall. Das eine Klinikeinweisung angestrebt wird weiss ich auch, nur kann das interesse daran unterschiedlich ausgeprägt sein.

Das „Heilige Entsetzen“ über die verruchte Tat kann ich hier
wirklich nicht nachvollziehen.

Noch mal im Klartext: …

Danke

Gruß
Werner

Moin,

grundsätzlich geb ich dir Recht.
Aber ich gehe davon aus, wenn jemand Zeit hat in einem Forum nach ner Alternative zu Nitrospray zu fragen, dann wird aktuell kein Angina-Pectoris-Anfall vorliegen. Um dann ein paar Tage abzuwarten, um sich eine Verordnung zu holen und damit so eine Situation herauszufordern, ist dann eher nicht in Ordnung (imho).

Nichts für ungut,
finnie

Hallo,

mittlerweile bin mehr als irritiert! So ein riesiges Fass wollte ich bestimmt nicht aufmachen. Dass mein Bruder die Medikamente mitnehmen sollte, ist uns auch klar. … und wir hätten erst einmal keinen Krankenwagen bestellt, da mein Mann in dem Moment nach Hause kam, als mein Bruder diese Beschwerden in der Brust hatte, so dass er sofort 5 Straßen weiter gefahren ist -denn dort wohnt mein Bruder- und das Spray geholt hat.

Meine Frage zielte einzig und allein darauf, ob der Alkohol die Gefäße in dem Augenblick erweitert hat oder nicht. Alle anderen Maßregelungen waren mehr als überflüssig.

Ich bin selbst darauf bedacht, keine unnötigen Kosten unserem gebeutelten Gesundheitswesen aufzubürden.

Ich möchte mich bei Ihnen für die Antworten bedanken - obwohl ich mich schon geärgert habe, dass mich einige so einfach gedutzt haben. Ich bin 59 Jahre und habe meiner Meinung nach, korrekt eine Frage gestellt.

Ob ich jemals eine Frage in diesem Forum stellen werde, ist mehr als fraglich. Für mich war es das erstemal und dann gleich wie aus heiterem Himmel fast schon Beschimpfungen, wie dumm kann man denn nur sein. Sie können froh sein, wenn Sie alles wissen. Bei Ihnen, Herr Willmann, bedanke ich mich für Ihre sachliche Argumentation.

Beste Grüße mary2jo

Hallo,

dass Antwortende bei ihren Ausführungen weiterdenken und dann auch gar nicht gestellte Fragen beantworten ist nicht immer schlecht. Es sollte nur erkennbar werden wo die Erweiterung vorgenommen wurde.

Weil hier alle mehr oder weniger entpersonifiziert sind, schleichen sich leider schnell „Rauheiten“ ein. Außerdem sind die Motivationen der „Mitarbeiter“ hier natürlich auch schon mal eigennützig auf Kosten anderer. Davon sollten Sie sich nicht entmutigen lassen, der Nutzen nicht nur dieses Forums ist doch oft groß.

Hier im Netz hat sich eine eher informelle sprachliche Umgehensweise eingebürgert. Dass in diesem Forum überhaupt noch auf Grußformeln geachtet wird, ist schon eine große Außnahme.
Das „Du“ ist in diesem Zusammenhang nicht als Respektlosikeit aufzufassen. Wir begegnen uns hier alle als fast schon fiktive Wesen und die im normalen Umgang übliche Abstufung der Umgangsformen macht auch m. E. hier wenig Sinn. Hier könnte jeder behaupten er sei der Papst oder auch er sei ein zweijähriges Kind und bei vielen hat man gar keinen Hinweis, da entsprechende Angaben ja nicht verpflichtend sind.
Die Alternative jeden mit „Sie“ anzusprechen - dann u.U. auch Kinder - hat sich nicht etabliert.

Gruß
Werner

Hallo oder besser… guten Tag,

das „Du“ ist hier durchaus üblich, weniger aus Unhöflichkeit heraus, sondern vielmehr dem Forenknigge entsprechend.

Alkohol ist in solchen Fällen - wenn überhaupt - nur eine suboptimale Lösung. Idealerweise hat man sein Notfallmedikament dabei, wenn allerdings ein medizinischer Notfall vorliegt, wird kein Rettungsdienst einem die Hilfe versagen.
Erst wenn weder das Medikament noch der Rettungsdienst nicht zur Verfügung stehen (Letzteres ist, wenn man nicht gerade mitten im Wald steht, höchst unwahrscheinlich), könnte man Alkohol als fixe Idee erwägen. Dazu gibt es meines Wissens aber keine Studien, die die Wirksamkeit jemals erwiesen hätten.

Wenn nun Ihrerseits keine Fragen mehr auftauchen, ist das für Sie und andere, die diese Frage interessieren könnte, bedauerlich. Ich persönlich freue mich immer, wenn ich durch mein Denken andere zur Diskussion ermutigen kann; auch wenn diese dann manchmal leider nur auf Halbwissen und „Hauptsache dagegenreden“ beruht.
Was Alter und Höflichkeit, die man von anderen pauschal zu erwarten hat, miteinander zu tun haben, ist mir schleierhaft. Hat nicht jeder unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse und Herkunft gleich viel Respekt und Freundlichkeit verdient?

Gruß
Liete

Hallo mary2jo,

„das Fass“ war noch relativ klein, glaub mir, hier geht noch wesentlich mehr.

Du solltest es uns nachsehen, wenn wir weiterdenken und den Fragesteller auf evtl. „Fehlverhalten“ aufmerksam machen. (Du glaubst ja nicht WAS hier alles an Fragen kommt!) Du hast eine kurze, knappe Frage gestellt, die alles mögliche an Interpretationen offenließ. Je präziser die Frage desto präziser die Antwort.

Es ist ja alles gutgegangen mit deinem Bruder,
finnie

(hab das bewusst in Du-Form geschrieben, weil das hier so üblich ist, ebenso wie zwei Grußformeln)