… Man in Zukunft erfolgreich selbstständig sein will aber vorerst weiter bei dem Arbeitgeber beschäftigt sein aus Sicherheit . Ist das möglich ? Und wie läuft das dann ab wegen klein Gewerbe und den Steuern anmelden und Jahresumsatz und so :-.
… Man in Zukunft erfolgreich selbstständig sein will aber
vorerst weiter bei dem Arbeitgeber beschäftigt sein aus
Sicherheit . Ist das möglich ?
Wenn Du beides in 24 Stunden pro Tag unterbringst, ja. Selbständig zu sein bedeutet hohen Zeitaufwand, stell Dir das nicht zu einfach vor.
schon erstaunlich …
…wofür bewertungspunkte verteilt werden
guten morgen luftich
wo ein wille, da ist auch ein weg…
grds. kann man sich auch mit einem festen arbeitsverhältnis im rücken selbständig machen. das ist in vielen fällen sogar sinnvoll, um langsam, behutsam und wohlüberlegt in eine selbständigkeit zu starten. denn nicht jede selbständigkeit, die irgendwann einmal auf einen vollerwerb ausgelegt ist, erfordert von beginn an 24h volleinsatz.
auch hier kommt es wieder darauf an, was dem gründungswilligen denn so voschwebt. einen online-shop kann man z.b. prima auch erstmal zum antesten im nebengewerbe eröffnen. ähnliches gilt für einen versicherungsmakler oder viele freie berufe. selbst ein gewerbe wie den gartenbau- oder den maler- und tapezierbetrieb kann man bei vorliegen entsprechender voraussetzungen zunächst im nebengewerbe eröffnen.
die erste hürde, die dabei zu meistern ist, ist die zustimmung des jetzigen arbeitgebers. sie sollte auch für den fall eingeholt werden, wenn sie nicht ausdrücklich im arbeitsvertrag formuliert ist. denn in der regel dient die freizeit zur regeneration, damit der arbeitnehmer am nächsten arbeitstag wieder voll einsatzfähig ist (nogo: der agestellte bahnschrankenwärter schläft nach selbständig tätiger nachtschicht als zeitungsausträger bei geöffneter schranke ein.) ggf. schränkt der arbeitgeber auch die art der nebentätigkeit ein. so, dass man z.b. nicht für ein wettbewerbsunternehmen tätig sein darf.
als nächstes muss man die selbständige tätigkeit anmelden. entweder als (neben-)gewerbe auf der stadt-/gemeindeverwaltung oder als freiberufliche tätigkeit beim finanzamt. hier „kann“ auch festgelegt werden, dass man die „kleinunternehmerregel“ wählt und seine leistungen umsatzsteuerfrei erbringt (die grenze liegt bei 17.500 euro umsatz im gründungsjahr - hochgerechnet auf ein volles jahr).
die erzielten gewinne zählen als einkommen und müssen einkommenversteuert werden. wichtig sind die grenzen für die krankenversicherung. der gründungswillige muss nachfragen, ab welchem hinzuverdienst er nicht mehr im bisherigen rahmen gesetzl. krankenversichert bleiben kann.
und dann gibt es noch ein paar dinge zu beachten, die in allen eventualitäten hier jedoch den rahmen sprengen.
alles in allem gilt:
- zunächst intensiv informieren
- gründerseminar belegen
- businessplan machen
- entscheiden
- gut vorbereiten
- starten
- controlling durchführen
- businessplan korrigieren
- durchstarten
mit freundlichen grüßen
faust-coaching
wer etwas will findet wege
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