Wenn man erbt , wie verhält sich das Arbeitsamt ?

Muß ich auf besondere Sachen achten?

Hallo!

Eine etwas genauer gestellte Frage wäre zielführend.
Nur dies: Alg I ist eine Versicherungsleistung, die bei Eintreten des Versicherungsfalls unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Versicherungsnehmers gezahlt wird.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

beim ALG 1 ist das uninteressant, da hier die Beitragszahlung während der
Berufstätigkeit maßgebend ist.

Beim ALG 2 (auch als Hartz IV) bekannt muss man der Sozialbehörde (Jobcenter etc.)
diese melden.

Beim Arbeitsamt laut deiner Eingangsfrage nicht, das gibt es nicht mehr.

Das ist dem „Arbeitsamt“ völlig wurscht.
Es sei denn, du erhältst Leistungen irgendeiner Art von dort.

Vielleicht sagst du mal genauer, was du geerbt hast (Omas Teeservice interessiert auch kein Amt) und warum du glaubst, das Arbeitsamt könnte sich dafür interessieren?

  1. Rechtlich korrekt.

  2. Ja, die Netiquette des Forums.

Beschreibe das Problem genau. So vermeidest Du Nachfragen und Rätselraten. Versuche, es in wenigen Worte präzise zusammenzufassen, und denke daran, alle Angaben zu machen, die für die Lösung des Problem hilfreich sein könnten. Beschreibe welche Lösungsansätze du bereits unternommen hast.