Wenn meine Frau demnächst Rente bezieht ? wird dann bei ihr auch der Kranken und Pflegesatzbeitrag von ihrer Rente abgezogen, obwohl sie über ihren Ehemann über dessen Krankenkasse mitversichert war ?
Es wird bei ihr (natürlich) auch Kranken und Pflegebeitrag abgezogen. Sie ist als Rentnerin selbst versichert, die Familienversicherung über den Ehemann erlischt.
Das wird auch im Rentenbescheid drin stehen.
MfG
duck313
Hallo,
kommt auf zwei Faktoren an - einmal - hat die Ehefrau die Vorversicherungszeit zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt, wenn ja, dann wird sie mit Tag der Rentenantragstellung krankenversicherungspflichtig und ab Rentenbeginn auch beitragspflichtig, d.h. es erfolgt der Abzug von Kranken- und Pflegversicherung. In diesem Fall entfällt auch die Mitversicherung beim Ehemann.
Erfüllt sie die Vorversicherungszeit nicht, kommt es auf die Rentenhöhe an, bei weniger als 450,00 € und sonst keine weiteren Einnahmen die zur Überschreitung der Grenze führen verbleibt sie in der Familienversicherung und muss für ihre Rente keinen Beitrag zahlen. Liegt sie dagegen über der Grenze, muss sie aus der Familienversicherung raus und sich selbst, freiwillig versichern - da gilt dann allerdings die Mindestbeitragsbemessungsgrenze, die in diesem Jahr 1038,33 € beträgt was einem Gesamtbeitrag von ca. 180,00 € entsprechen würde. Dies auch dann, wenn z.B. ihre Rente nur 500,00 € betragen würde. Allerdings bekäme sie dann einen Beitragszuschuss von ca. 7% ihrer Bruttorente.
Gruss
Czauderna
Vielen dank für die info
Danke für die umfangreiche Anrtwort
LG