… ich dann auch die Reifengröße 185/65 R15 nutzen?
und könnte ich die dann auch auf die selbe felge montieren ???
Hallo Falkoman,
Du darfst (rechtlich) nur die Reifen aufziehen, die in Deinen KFZ-Papieren zugelassen sind. Manches Andere ist zwar machbar, aber Du verlierst Deinen Versicherungsschutz.
Viele Grüße
Falk
… ich dann auch die Reifengröße 185/65 R15 nutzen?
und könnte ich die dann auch auf die selbe felge montieren ???
Hallo Falkoman,
ein wenig wundere ich mich über die Frage. Sie beantwortet sich doch selbst…
/65 ist nicht /60.
Folgender Hintergrund:
Die 185 ist die Breite der Lauffläche in Millimetern.
Die 60 oder 65 ist die Angabe der Reifenhöhe in % zur Reifenbreite.
Der 65 er Reifen ist also im Umfang etwas länger, als der 60er Reifen.
Somit stimmt der Tacho nicht mehr.
Du kannst den Tacho angleichen lassen und brauchst eine Einzelabnahme für die neue Rad-Reifen-Kombination.
So der normale Weg.
Als Ersatzrad, als Heimbringer oder für ähnliche Zwecke ist das sicher kein großes Problem - frei nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter…
Mach aber keinen Crash und geh nicht zu TÜV…
Ich bin mal durch den TÜV geflogen, weil ich statt 145 Reifen 155 drauf hatte - auf einem Hänger!!!
Wir sind halt in Deutschland.
… ich dann auch die Reifengröße 185/65 R15 nutzen?
und könnte ich die dann auch auf die selbe felge montieren ???
Nein normalerweise nicht… Der Reifen wird auf die Felge montierbar sein. Aber das Rad ist dann insgesamt grösser und der Tacho geht dann falsch… circa (15×25.4+185×0.65)÷(15×25.4+185×0.6)=1,0188 also so 2% zeigt der Tacho dann weniger als vorher… Ist auf jedenfall nicht erlaubt wenn nicht im fahrzeugschein eingetragen. Ob 2% noch ok sind muss man auch in Erfahrung bringen. Der Reifen übt auch aufgrund seiner größeren grösse höhere kräfte auf die Felge aus. (wegen luftdruck).
Die fahrdynamik wird sich auch etwas verändern… Wenn man es eintragen lässt ist es aber ok. Felgenbreite sollte passen… Ist ja auch 185 breit.
MfG
Wenn ich ein paar mehr Daten hätte und wüsste auf welchen Auto, welche Felge gefahren wird so könnte gezielt geantwortet werden. Jetzt aber wird’s schwierig.
Normaler Weise sind im Fahrzeugschein die freigegebenen
Felgen/ Reifengrößen - Kombinationen spezifiziert.
Weiterhin können in der EG-Übereinstimmungserklärung (beim Brief dabei) weitere Reifen aufgeführt sein.
Jetzt gibt es wiederum Unterschiede zwischen Stahl- und Alufelgen - Reifenkombinationen (sh. ABE)!
„Werden jetzt nicht freigegebene Reifenkombinationen gefahren erlischt idR. die Betriebserlaubnis“!
Da die Reifengröße 185/65R15 zu 185/60 nur ca. 1% abweicht, so dürfte eine Eintragung bei Stahlfelgen unproblematisch sein, sofern der Load- und Geschwindigkeitsindex eine Stufe größer gewählt wird.
Prinzipiell würde ich die Zulassungsstelle anfragen und die Reifen-/ Felgenkombination angeben. Ich kann keine Unbedenklichkeit aussprechen denn „Bei einem Unfall ist jeder selbst der Nächste“!
Hallo Falkoman,
da gibt es mehrere Dinge zu beachten:
-
Ist die neue Reifengröße nicht im Schein eingetragen, muss du diese beim Tüv bzw. dekra abnehmen lassen, ansonsten kann es passieren, dass du deinen Versicherungsschutz verlierst.
-
Bei einem höheren Querschnitt ändert sich der Abrollumfang des Reifens. Das bedeutet, dass dann die auf dem Tacho angezeigte Geschwindigkeit nicht mehr genau stimmt.
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Die gleiche Felge kann auf jeden Fall wieder verwendet werden.
Bei weiteren Fragen einfach melden.
… ich dann auch die Reifengröße 185/65 R15 nutzen?
und könnte ich die dann auch auf die selbe felge montieren ???
Hallo!
Das kannst Du wahrscheinlich nicht, aber das kannst Du nur mit Deinen Fahrzeugdaten z.B. bei der Dekra oder bei einem Reifenhändler rausbekommen. Das Montieren wäre gar kein Problem, nur ist die Reifengröße unter Umständen nicht für Dein Fahrzeug zugelassen, da sich durch die andere Reifenhöhe der Umfang des Rades und somit auch der Abrollumfang ändert und dadurch auch Dein Tacho nicht mehr richtig anzeigt.
Montierst Du die Reifen, trotzdem sie nicht für Dein Fahrzeug zugelassen sind, erlischt meines Erachtens die Zulassung und der Versicherungsschutz.
MfG
Lumpi
Hallo Falkoman,
die Felge sollte passen, da die 15 die Felgengröße in Zoll bezeichnet.
Für die Frage der Zulässigket einfach bei TÜV oder DEKRA anrufen, muss evtl. eingetragen werden da der Radaußendurchmesser größer ist.
MfG Bernd
Die Frage ist,ob Du den 65er in Deinen Radkasten bekommst und vor allen Dingen darfst Du das?!Sieh mal in Deinem Kfz-Schein nach… das eintragen lassen ist teuer.
Die Felge passt solang 185 R15 bleibt…
… ich dann auch die Reifengröße 185/65 R15 nutzen?
und könnte ich die dann auch auf die selbe felge montieren ???
Hallo Falkoman
Müsste im Fahrzeugschein stehen.
Gruß Alfred
… ich dann auch die Reifengröße 185/65 R15 nutzen?
und könnte ich die dann auch auf die selbe felge montieren ???
Die Felge wäre kein Problem ! Ist die Reifengrösse allerdings nicht im Fahrzeugschein eingetragen , musst du das dann wahrscheinlich machen lassen aber ob dein Fahrzeug mit den Reifen laufen kann , musst du beim Tüv oder Reifenhändler erfragen , ist ja abhängig vom Fahrzeug , welche Reifen- und Felgenauswahl du hast
… ich dann auch die Reifengröße 185/65 R15 nutzen?
und könnte ich die dann auch auf die selbe felge montieren ???
Um ehrlich zu sein, weiß ich nicht was Du hier fragst. Du sagst… Du hast die Reifengröße 185/60 R15 auf deinen Felgen und möchtest die gleiche Reifengöße auch aufziehen - wo ist dann dein Problem?
Es kann jedoch sein, das der Autohersteller bei Sommer/Winterreifen andere größen verlangt - auch unterscheiden sie manchmal zwischen Stahlfelge bzw Alufelge. Das steht jedoch dann in dem Fahrzeugschein/Brief.
L.G.
André
… ich dann auch die Reifengröße 185/65 R15 nutzen?
und könnte ich die dann auch auf die selbe felge montieren ???
Hallo Falkoman,
seit es die neuen Einträge in den Kfz-Scheinen gibt, gibt es viele mögliche Varianten. Da ich kein „Reifen-Freak“ bin, würde ich ich zu einem guten Reifendienst gehen und mich beraten lassen.
mfg Karl-Heinz
… ich dann auch die Reifengröße 185/65 R15 nutzen?
und könnte ich die dann auch auf die selbe felge montieren ???
Danke für die vielen netten Antworten !
Wenn du die Freigabe von deinem Reifenhändler bekommst oder im Fahrzeugbrief die Freigabe steht wirst du sie draufmachen können , sonst leider nicht.
… ich dann auch die Reifengröße 185/65 R15 nutzen?
und könnte ich die dann auch auf die selbe felge montieren ???
hallo Falkoman,
das gleiche prob (winterreifen) hatte ich auch, mein reifenproduzent hatte beim erwerb derselben jedoch tüv-gutachten beigelegt. ist dann bei der naechsten hu problemlos durchgewunken worden. haste keine abe o. tüv-gutachten wird es 'ne TEURE einzelabnahme, dann lieber andere reifen kaufen,
viel erfolg, gruss flor41