Wenn nur ein Ehepartner verdient, lohnt sich eine Zusammenveranlagung?

Hallo zusammen,

wenn ein Ehepartner z.B. 35.000 € aus nicht selbstständiger Tätigkeit im Jahr verdient und der andere gar nichts, lohnt sich eine Zusammenveranlagung bzw. Ehegattensplitting und die Steuerklassenkombination 3/5 oder was wäre eine bessere Alternative?

Danke

(…) lohnt sich eine Zusammenveranlagung bzw. Ehegattensplitting und die Steuerklassenkombination 3/5 (…)?

JA!

1 Like

Gerade dann!

1 Like

Die Zusammenveranlagung lohnt sich auf jeden Fall, und auch 3/5.

Ohne Zusammenveranlagung ist es so:
Die Person, die nichts verdient, zahlt auch keine Steuern.
Die andere zahlt Steuern auf ein Einkommen von 35000€.

Mit Zusammenveranlagung wird das Geld rechnerisch auf beide Personen aufgeteilt, und jeder muß Steuern auf „seine“ 17500€ zahlen. Nun sind diese Steuern zusammen aber deutlich niedriger als die Steuern auf 35000€. Allerdings passiert das erst nach Einreichen der Steuererklärung. Man zahlt also das ganze Jahr zu viel Steuern, und bekommt sie irgendwann zurück. Das ist die Steuerklasse 4/4.

In Klasse 3/5 zahlt weiterhin jede Person genau die gleichen Steuern auf „ihre“ 17500€, die Gesamtsteuern am Ende sind gleich. Der Unterschied ist, daß im laufenden Jahr weniger Steuern pro Monat gezahlt werden, und man mehr Geld in der Tasche hat.
Allerdings ist dann auch eine Steuererklärung Pflicht, bei der dann auch schneller mal eine Nachzahlung herauskommen kann.

Steuerlich macht es unterm Strich also keinen Unterschied, ob 3/5 oder 4/4. Wer nicht drauf angewiesen ist, könnte also in 4/4 bleiben. Oder?
Nicht ganz. Viele Sozialleistungen wie ALG oder Elterngeld richten sich nach dem Nettoeinkommen der beantragenden Person. in 3/5 zahlt die mehr verdienende Person weniger Steuern (!), und hat mehr Netto. Wird sie arbeitslos oder beantragt Elterngeld, bekommt sie mehr!

2 Like

Nein, wenn keine Besonderheiten vorliegen (Elterngeld, Krankengeld, sonstige Einkünfte usw.), gibt es keine Steuererklärungspflicht in solchen Fällen.

Nein, denn die Steuerklasse III ist so gerechnet, dass in solchen Fällen keine (erwähnenswerte) Nachzahlung entstehen kann.

2 Like