Wer arbeitet mit Taxman 2016?

Hallo, wer arbeitet mit Taxman 2016 und kann mir helfen bezüglich folgender Angaben:
Ich bekomme immer Fehler:
„„Die Summe des eingetragenen Bruttoarbeitslohnes lt. Lohnsteuerbescheinigung Zeile Nr. 3 in der Anlage N-AUS stimmt nicht mit den Werten in der Lohnsteuerbescheinigung überein.““


Bruttoarbeitslohn lt. Lohnsteuerbescheinigung Zeile Nr. 3 …?

Bruttoarbeitslohn ohne inländischen Steuerabzug …?

Steuerfreier Arbeitslohn lt. Lohnsteuerbescheinigung Zeilen Nr. 16a/b …?

darin enthaltener Arbeitslohn (nach deutschem Recht steuerfrei) …?

darin enthaltener Arbeitslohn (nach deutschem recht stuerpflichtig) …?

direkt zuordenbarer Arbeitslohn (Deutschland) …?

direkt zuordenbarer Arbeitslohn (Schweiz) …?


vom 01.01.2015 bis 31.10.2015 Lohnsteuerkarte deutscher Arbeitgeber

01.11.2015 - 04.12.2015 Schweizer Arbeitgeber (1)

07.12.2015 - 18.12.2015 Schweizer Arbeitgeber (2)

In diversen Foren komme ich damit leider nicht weiter. Vielleicht hier?
Vielen Dank

Servus,

versuchs doch mal mit Elster Formular, da sind die Fehlermeldungen aus der Plausibilitätsprüfung konkreter.

Schöne Grüße

MM

Hallo, was ist an dieser Fehlermeldung hier nicht konkret genug?
Gruß

Servus,

die vage Auflistung aller möglichen Kategorien von Arbeitslohn, die frei schwebend im Raum hängt.

Vielleicht kannst Du ja schildern, was Du eingetragen hast, was Du eintragen möchtest und was auf den Lohnsteuerbescheinigungen steht (kannst ja die Werte abändern, aber bitte nicht mit Variablen arbeiten und bitte nicht auf allen drei Bescheinigungen die gleichen abgeänderten Werte).

Schöne Grüße

MM

bei der o.g Fehlermeldung, wo ich den Lohn ändern soll, erscheinen dann die aufgeführten Punkte.
Zum besseren Verständnis habe ich dazugeschrieben, von wann bis wann welche Einküfte sind.
Für die schweizer Einkünfte gibt es einen Lohnausweis, wo Brutto, Netto, Abzüge AHV …, Quellensteuer aufgeführt sind. Da es 2 Arbeitgeber in der Schweiz sind, muss ich 2 Anlagen N-AUS ausfüllen.
Das deutsche kommt ja in die N.
Hänge mal ein Bild mit dran, habe immer verschiedene Fehlermeldungen.

tax1

Servus,

bei den Werten aus der Abbildung ist Zeile 35 (Bruttoarbeitslohn lt. Lohnsteuerbescheinigung Zeile Nr. 3) nicht ausgefüllt. Da hat „Taxman“ unterschlagen, dass im Original steht „Bruttoarbeitslohn lt. Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en) der Anlage N“, d.h. der in D steuerpflichtige und vom deutschen Arbeitgeber bescheinigte Lohn lt. Lohnsteuerbescheinigung kommt da rein.

Und pro Land wird eine Anlage N-AUS benötigt, nicht pro Arbeitgeber. Die beiden Löhne aus der CH kommen beide addiert in eine Anlage N-AUS.

Schöne Grüße

MM

danke erstmal :smile:
Und welchen Arbeitgeber aus der Schweiz nehme ich, sind ja 2. (da ich ja die komplette Anschrift etc. von denen eintragen muss)
Noch eine Frage: wo trage ich die Beträge von AHV, IV, ALV, NBUV, KTG, BVG ein?

Vielen Dank

Servus,

welchen Du da einträgst, ist egal: Das spielt nur bei Steuerbefreiung nach Auslandstätigkeitenerlass (ATE) eine Rolle, weil diese anhand der Angaben zum Arbeitgeber gegengeprüft werden kann.

Wenn Du ganz ordentlich sein magst, schreib ins Formular nur „lt. Anlage“ und gib eine Anlage zur Anlage N-AUS dazu, auf der beide Adressen stehen.

Ob und welche der Schweizer Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehbar sind, hängt davon ab, in welchem Umfang es sich um Pflichtbeiträge handelt: Wenn Schweizer Arbeitslohn in D steuerfrei ist, sind die Pflichtbeiträge keine deutschen Sonderausgaben - BFH-Urteil vom 18.4.2012, X R 62/09; wohl aber Beiträge, die freiwillig geleistet werden (FG Köln vom 4.6.2014, 4 K 3168/13). Diese kämen dann in die Anlage Vorsorgeaufwand.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
ich danke dir ganz herzlich für deine Mühe. Nun hat alles gepasst :smile:

LG

Darf ich hier nochmal anknüpfen.

Muss im Steuerbescheid ersichtlich sein, dass die Schweizer Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen?