Wer bekommt die Bescheinigung?

Hallo,

mein Enkel geht auf eine Privatschule. Da meine Tochter z.Z. kleine finazielle Probleme hat und nicht sicher ist, dass am Monatsbeginn genug Geld für die Abbuchung des Schulgeldes auf dem Konto ist hatte ich dem Finanzdienstleister eine Einzugsermächtigung für mein Konto gegeben und mit6 meiner Tochter vereinbart, dass sie mir das Geld wie es eben passt zurück gibt.
Nun weigert sich der Finanzdienstleister meiner Tochter die Bescheinigung für das Schulgeld aus zu stellen. Er will sie mir, da Kontoinhaber, ausstellen.
Ich versteh das nicht. Meine Tochter ist die Vertragspartnerin der Schule und verpflichtet das Schulgeld zu zahlen. Von welchem Konto das Geld kommt, ist doch letzendlich egal.

Hallo,
Der Finanzdienstleister ist nach den Pharagrafen dazu gezwungen.
Sie müssen das anders regeln.
Die Einzugsermächtigung muss wieder vom Konto der Tochter laufen. Entweder Sie überweisen monatlich kurz vor Abbuchung den Betrag aufs Konto ihrer Tochter oder ihre Tochter zahlt kurz vor Abbuchung den Betrag erst auf ihr eigenes Konto ein.

Gruß
monika61

Danke für die Antwort. Welche Paragraphen sind das denn?
Eine Einzahlung unsererseits auf das Konto unserer Tochter geht z.Z. nicht, da sie als Selbstständige nach der Geburt unserer Enkelin vorübergehend Hartz4-Aufstockerin ist und eine regelmäßige Einzahlung
sicherlich als Einkommen gewertet wird.

Hallo,

grundsätzlich handelt es sich hier um einen abgekürzten Zahlungsweg.

Ich würde das persöhnliche Gespräch mit dem Aussteller der Bescheinigung sprechen.

Denn wenn die Bescheinigung korrekt ausgestellt ist, dürfte Sie auch steuerlich ohne Probleme für Ihre Tochter anerkannt werden. Andernfalls müsste ihre Tochter die Finanzbeamten von diesem abgekürzten Zahlungsweg überzeugen.